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Rückübernahmeabkommen EU-Türkei: asylkoordination österreich empört [Presseaussendung, 17.12.2013] |
"Dieses Abkommen ist ein erneuter Höhepunkt der unmenschlichen EU-Flüchtlingsabwehrpolitik", kritisiert Anny Knapp, Obfrau der asylkoordination österreich das gestern zwischen der EU und der Türkei abgeschlossene Rückübernahmeabkommen.... |
Übersicht
Asylverfahren |
Das Abkommen verpflichtet die Türkei zur Rücknahme „illegaler Einwanderer“ aus Drittstaaten, die über die Türkei nach Europa eingereist sind. Innenminister Muammer Güler und EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström setzten in Ankara ihre Unterschriften unter das schon seit 2009 verhandelte Papier. Im Gegenzug soll der Visazwang für nach Europa reisende türkische StaatsbürgerInnen in den nächsten drei Jahren wegfallen.
Die Türkei macht sich damit zum wichtigsten Grenzwächter der EU. Immerhin waren nach Informationen der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX 2012 über 37.000 Menschen ohne Papiere über die Türkei in die EU gelangt - die Dunkelziffer ist mit Sicherheit viel höher. Wie die Türkei mit den rückgeführten Flüchtlingen umzugehen gedenkt, geht aus den Aussagen der PolitikerInnen nicht hervor. Zurzeit halten sich bereits 1 Million syrische Flüchtlinge in der Türkei auf, dazu kommen Tausende aus dem Irak, Iran, Afghanistan, Pakistan und anderen Süd- und zentralasiatischen Staaten.
„Die neue Situation macht Schutzsuchende, die durch die Türkei flüchten müssen extrem verwundbar, sie stehen unter enormen Druck. Wenn sie von den Behörden erwischt werden, droht ihnen die Rückschiebung in die Verfolgerstaaten,“ befürchtet Knapp. Berichte von Flüchtlingshilfsorganisationen wie Pro Asyl sprechen von „Polizeigewalt und willkürlichen Inhaftierungen“ in der Türkei.
Bewusst werde ausgeblendet, dass die Türkei kein Schutzsystem für außereuropäische Flüchtlinge hat. Die Türkei hat zwar die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet, jedoch die Anwendung auf Schutzsuchende aus Europa beschränkt. Dieser sogenannte geographische Vorbehalt bedeutet: Die Türkei erlaubt nicht-europäischen Flüchtlingen nur den temporären Aufenthalt, solange ihr Schutzgesuch vom UNHCR geprüft wird. Bei einer Anerkennung als Flüchtling wird ein Aufnahmeplatz in einem Drittland (Resettlement) gesucht. Die Schutzsuchenden müssen dann auf den Ausgang des Verfahrens warten. Wer den ihnen zugewiesenen Ort unerlaubt verlässt, riskiert, dass das eigene Flüchtlingsfeststellungs- oder Resettlement-Verfahren vom UNHCR eingestellt wird. Ansonsten werden die Schutzsuchenden überwiegend sich selbst überlassen. Ohne Unterstützung müssen sie für das Notwendigste selber aufkommen, auch für Unterkunft und Gesundheitsversorgung.
Rückfragen: asylkoordination österreich
Herbert Langthaler, langthaler@asyl.at,
tel. + 43 1 53 212 91-12,
mobil + 43 699 10389505
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