Asylverfahren | Archiv

Stellungnahme der Agenda Asyl zum [21.01.2013]
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden
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Grundsätzliches

Die zahlreichen asyl- und fremdenrechtlichen Novellen haben das Asylverfahren extrem verkompliziert, Kontroll- und Ausschlussmechanismen haben vermehrt Eingang gefunden, Verfahrensgarantien wurden eingeschränkt. Während an der Trennung von Asyl- und Sicherheitspolitik und Zuwanderung festgehalten wurde und wird, unterlässt es der Gesetzgeber, ein an den Erfordernissen aktueller Migration orientiertes Zuwanderungssystem zu schaffen. Durch einen restriktiven Kurs in der Asylpolitik wird versucht, den bestehenden Migrationsdruck abzuwenden, selbst auf die Gefahr hin, dass Grundrechte und Flüchtlingsschutz gefährdet werden. Wir möchten daher unsere grundsätzlichen Bedenken gegen asylrechtliche Regelungen anmerken, die anstatt der bestmöglichen Umsetzung des Schutzgedankens und der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte vom Geist des Misstrauens und der weit reichenden Kontrolle getragen werden.

Das Kindeswohl findet im vorgelegten Gesetzesentwurf mit keinem Wort Erwähnung, obwohl dieser die Umsetzung der Status-RL beabsichtigt. In Erwägung Ziffer 18 der Status- Richtlinie werden die MG-Staaten aufgefordert, das Wohl des Kindes im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes zu berücksichtigen. Detailliert angeführt werden der Grundsatz des Familienverbandes, das Wohlergehen und die soziale Entwicklung des Minderjährigen, Sicherheitsaspekte sowie der Wille des Minderjährigen entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

Vorweg ist festzuhalten, dass durch die Wahl des Begutachtungszeitraumes während der Weihnachtsfeiertage eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Gesetzesänderungsentwurf aufgrund von Zeitmangel nicht möglich ist. Leider ist diese Vorgangsweise bei der Begutachtung fremdenrechtlicher Novellen kein Einzelfall.

In dieser Stellungnahme wird auf jene geplanten Änderungen eingegangen, die Schutzsuchende betreffen. Sie berücksichtigt nicht die sich aus der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ergebenden Veränderungen, da etliche Unklarheiten hinsichtlich der Strukturen der Verwaltungsgerichte bestehen. Erschwerend kommt bei der vorliegenden Begutachtung hinzu, dass es sich um eine Novelle des noch nicht in Kraft gesetzten Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetzes handelt. Durch die in Folge und in unterschiedlichen Zeiträumen erlassenen Gesetze, insbesondere den Bundesverwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, entsteht eine unüberschaubare Fülle an gesetzlichen Verweisen und novellierten Bestimmungen, die eine effektive Überprüfung kaum ermöglichen und im Sinne der Rechtssicherheit und eines transparenten Gesetzgebungsprozesses schwer bedenklich erscheinen.

Es wird aber auch die Gelegenheit genutzt, frühere Anregungen zur Sicherstellung eines fairen, EU- und menschenrechtskonformen Asyl- und Fremdenrechtssystems in Erinnerung zu rufen. Die umfassende Umgestaltung des Systems sollte auch als Chance gesehen werden, die Verfahren zu vereinfachen und die zahlreichen vom AVG abweichenden Sonderbestimmungen zu streichen.



Download Stellungnahme [pdf, 16pp, 170kb]



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Anny Knapp, asylkoordination österreich
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