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Italienische Abschiebungen nach Libyen von Menschenrechtsgerichtshof verurteilt. [Presseaussendung, 23.02.2012]
Die asylkoordination österreich zeigt sich über das heute bekannt gewordene Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg erfreut ...
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"Endlich wurde die schändliche Kooperation der italienischen Regierung mit dem libyschen Diktator Gaddafi und die unmenschliche Zurückweisungspolitik verurteilt," kommentiert asylkoordination Obfrau Anny Knapp.

Der Gerichtshof stellt in seinem Urteil eine Verletzung des Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention durch Italien fest. Der Art. 3 beinhaltet das Verbot von "Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe". Durch die Zurückschiebung nach Libyen seien die betroffenen somalischen und eritäischen Flüchtlinge einer solchen Behandlung ausgesetzt worden. Zudem stellt der Menschenrechtsgerichtshof eine Verletzung des Verbots der Kollektivausweisung fest und sieht außerdem das Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt.

Das heutige Urteil kommt für zahlreiche Opfer der italienischen Zurückweisungspolitik zu spät. Sie waren Misshandlung, erniedrigender Behandlung und Folter in libyschen Haftlagern ausgesetzt. Mindestens einer der klagenden Flüchtlinge starb bei einem erneuten Versuch nach Europa zu gelangen.

Die Entscheidung hat nach Auffassung der asylkoordination weitreichende Konsequenzen für die europäische Flüchtlingspolitik: Staaten, ob sie unter der Ägide der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX handeln oder nicht, werden ihre Grenzkontroll- und Zurückweisungspolitik grundlegend überprüfen müssen, damit sie künftig die uneingeschränkte Achtung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung gewährleisten.

Der Straßburger Gerichtshof stellt klar: Die Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention machen nicht an den europäischen Grenzen Halt – Staaten dürfen sich ihrer menschenrechtlichen Verpflichtung auch außerhalb ihrer Territorien nicht entziehen.

Die Gerichtsentscheidung wirft allerdings auch ein Licht auf die Flüchtlingsabwehrpolitik der EU als Ganzes. Sie hat dem eklatanten Völkerrechtsbruches durch Italien tatenlos zugesehen, ja diese Politik auch noch unterstützt.

Zum Hintergrund des nun ausjudizierten Falles: Im Mai 2009 wurden über 200 eritreische und somalische Flüchtlinge auf dem Mittelmeer von der italienischen Küstenwache an Bord genommen. Doch statt die Flüchtlinge ans italienische Ufer zu bringen, wurden die Schutzsuchenden nach Libyen gebracht und dort den Behörden des Gaddafi-Regimes übergeben. Mit Hilfe des vor Ort tätigen Italienischen Flüchtlingsrates reichten einige der Betroffenen Beschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ein. Beschwerdeführer sind der Somalier Sabir Jamaa Hirsi sowie zehn weitere somalische und 13 eritreische Flüchtlinge.



Rückfragen:
Anny Knapp, asylkoordination österreich
knapp@asyl.at
Tel. + 43 1 53 212 91 – 15
mobil + 43 688 8284460