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Herbergssuche 2011 - Immer mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Erstaufnahmestelle! [Presseaussendung, 21.12.2011] |
Bereits im September schlug die asylkoordination österreich Alarm. |
Übersicht
Asylverfahren |
Bereits im September schlug die asylkoordination österreich Alarm; in der Erstaufnahmestelle –Ost waren von insgesamt 194 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 120 nur notdürftig untergebracht und betreut. Seit damals hat sich die Situation weiter zugespitzt. Heute halten sich etwa 300 UMF in der Erstaufnahmestelle auf. Die Betreuungssituation ist noch trister geworden.
Dabei müssten 150 Jugendliche – jene, die bereits zum Asylverfahren zugelassen sind - sofort an Betreuungsstellen der Bundesländer zugewiesen werden. Allerdings: es gibt keine geeigneten freien Plätze. Die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten scheitert an den Kosten.
Betreuungsorganisationen können es sich nicht mehr leisten, unter den gegebenen Bedingungen zusätzliche Unterbringungsplätze anzubieten. Die im Rahmen der Grundversorgung bezahlten Tagsätze wurden seit 2004 nicht angepasst. Die meisten Einrichtungen können nicht kostendeckend arbeiten - nicht einmal bei voller Auslastung. UNHCR, die Kinder- und Jugendanwaltschaften und die asylkoordination österreich haben seit Jahren immer wieder die Politik aufgefordert, zusätzliche Finanzmittel zur Betreuung von UMF bereitzustellen. Bisher allerdings ohne Erfolg! „Es kann ja wohl nicht sein, dass NGOs um Spenden betteln müssen, um die Grundrechte der Jugendlichen abzusichern“ meint Heinz Fronek von der asylkoordination österreich. „Allein aufgrund der Inflation hat sich der Wert der Tagsätze in den letzten 8 Jahren um 20% reduziert!“
Neben der Betreuungsmisere ist auch die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen rechtlichen Vertretung für UMF durch die Neustrukturierung der Rechtsberatung noch schwieriger geworden. Für die rechtliche Vertretung eines Jugendlichen werden vom Bund gerade mal 200 € refundiert - nicht mehr als für die Beratung eines Erwachsenen. Dabei umfasst die rechtliche Vertretung eines Minderjährigen neben der Rechtsberatung – wie bei Erwachsenen – zusätzlich die Anwesenheit bei allen Einvernahmen und Befragungen, die Übernahme von Ladungen und Bescheiden und das Einbringen von Anträgen und Rechtsmittel. Daneben erfordert die Vertretung von UMF den Aufbau einer tragfähigen Vertrauensbasis; das benötigt Zeit für Gespräche, für die Anliegen, Ängste und Fragen der Jugendlichen. Da viele Jugendliche, nach der Zulassung zum inhaltlichen Verfahren von der EAST nicht in die Landesbetreuung verlegt werden können, sind die Rechtsberater der EAST dazu verpflichtet, auch im inhaltlichen Verfahren die rechtliche Vertretung zu übernehmen – unbezahlt, versteht sich!
„Hier wird dezidiert am falschen Platz gespart“, so Fronek, „der Staat hat seine Verpflichtungen wahrzunehmen!“
Rückfragehinweis:
Heinz Fronek, asylkoordination österreich
fronek@asyl.at
Tel. + 43 1 53 212 91 – 11
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