Asylverfahren | Archiv

Rechtsberatung Neu ab 1.10.2011 [03.10.2011]
Ab 1. Oktober 2011 haben AsylwerberInnen Anspruch auf eine/n kostenlose/n RechtsberaterIn für das Beschwerde-verfahren vor dem Asylgerichtshof. ...
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Sie erhalten, wenn das Bundesasylamt den Asylantrag zurück- oder abweist, automatisch eine/n RechtsberaterIn zugewiesen. Das gilt jedoch nicht für Folgeanträge. Das Bundesasylamt informiert die AsylwerberInnen schriftlich darüber, wer in seinem/ihrem Fall mit der Rechtsberatung beauftragt wird. Diese amtswegig bestellten RechtsberaterInnen sind MitarbeiterInnen von Diakonie Flüchtlingsdienst, Volkshilfe oder Verein Menschenrechte Österreich.

RechtsberaterInnen haben laut Asylgesetz eine beratende und unterstützende Funktion. Im persönlichen Beratungsgespräch sollen die Erfolgsaussichten einer Beschwerde geklärt werden und AsylwerberInnen im Beschwerdeverfahren unterstützt werden. RechtsberaterInnen sind keine rechtlichen VertreterInnen, können aber auch eine Vollmacht nehmen.


Achtung: Übergangsregelung!
Antrag auf Rechtsberatung bei anhängigen Beschwerdeverfahren
AsylwerberInnen, die bereits eine Beschwerde an den Asylgerichtshof eingebracht haben, können zwischen 1. Oktober und 31. Oktober 2011 einen Antrag auf Beigebung eines kostenlosen Rechtsberaters stellen. Auch in jenen Fällen, wo das Bundesasylamt negativ entschieden hat und die Beschwerdefrist noch offen ist oder kurz vor dem 1.Oktober die Beschwerde eingebracht wurde, sollte Rechtsberatung beantragt werden.


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