Asylverfahren | Archiv

Fremdenrechtspaket ab 1.Juli [01.07.2011]
Neue und unnötige Schikanen gegen Flüchtlinge treten mit 1. Juli 2011 in Kraft.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum neu angekommene AsylwerberInnen in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen oder Thalham tagelang eingesperrt ...
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werden”, kritisiert Anny Knapp von der asylkoordination die sogenannte erweiterte Mitwirkungspflicht. Denn genau genommen werden alle AsylwerberInnen vorerst einmal eingesperrt. Betroffen davon sind auch nachkommende Familienangehörige, bei denen bereits eine positive Vorprüfung über die Asylgewährung vorliegt und die mit einem Visum legal nach Österreich eingereist sind. Die neue „durchgehende Aufenthaltsverpflichtung“ verkompliziert neuerlich das Zulassungsverfahren und wird vermutlich Mehrkosten verursachen, wenn ein Journaldienst samt DolmetscherInnen und RechtsberaterInnen auch an Wochenenden Asyleinvernahmen durchführen werden, um innerhalb der 5 bzw. 7 tägigen Anwesenheitspflicht die Einvernahmen anzuordnen oder durchzuführen.

Das Verlassen der Erstaufnahmestelle kann mit Schubhaft bestraft werden, wenn der Asylantrag voraussichtlich in einem anderen EU-Staat geprüft werden wird. „Von der Fremdenpolizei in Traiskirchen, die bekanntermaßen die rechtlichen Möglichkeiten der Schubhaftverhängung oft überschreitet, erwarten wir nicht, dass der neue Paragraph nur nach sorgfältiger Prüfung angewendet werden wird“, zeigt sich Knapp besorgt über die Erweiterung der Schubhaftgründe bei AsylwerberInnen. Auch Kinder werden nun nicht vor Schubhaft geschützt. Geradezu absurd ist die neue amtswegige Haftprüfung durch die Behörde, die die Haft angeordnet hat.

Auch die neu eingeführte Ausreisefrist von 14 Tagen wird in vielen Fällen nicht einhaltbar sein, das Beschaffen von Reisedokumenten und Tickets kann wesentlich mehr Zeit beanspruchen. Nach oft jahrelangem Aufenthalt wird auch die Regelung der persönlichen Verhältnisse regelmäßig mehr Zeit erfordern. Eine Verlängerung kann zwar beantragt werden, aber die Voraussetzungen sind sehr restriktiv. Wird ein Asylantrag abgelehnt und die Ausweisung ausgesprochen, bedeutet dies gleichzeitig ein Wiedereinreiseverbot von 18 Monaten in den gesamten EU-Raum. Österreich verfolgt bei der Implementierung dieser EU-Regelung einmal mehr seine Hardliner-Politik.


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Anny Knapp

01/ 5321291/15
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