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Das Asyl- und Fremdenrecht hat bereits jetzt einen derartigen Grad an Komplexität und Verworrenheit
erreicht, dass die gerichtsförmige Lösung der durch legistische Maßnahmen dieser Art verursachten Unsicherheiten und Zweifelsfälle nur mehr unter Einsatz extrem
spezialisierter Fachkunde möglich ist. Dass der Entwurf auch in weiten Bereichen eine
Umnummerierung der Bestimmungen vorsieht, passt ins Bild. Wenn gerade das
Bundesministerium für Inneres jede Gelegenheit nützt, um "Missstände" beim
Verwaltungsgerichtshof anzuprangern, wäre darauf hinzuweisen, dass der
Verwaltungsgerichtshof einen beträchtlichen Teil der Vollzugsprobleme nicht produziert,
sondern mühsam im Nachhinein zu lösen hat.
Diese Stellungnahme wird auch dem Präsidium des Nationalrates zur Kenntnis
gebracht.
W i e n, am 28.01.2011
Der Präsident:
J A B L O N E R
Stellungnahme der Verwaltungsgerichtshofs, 27/SN-251/ME XXIV. GP
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