Asylverfahren | Archiv

Verwaltungsgerichtshof kritisiert Fremdenrechtsänderung 2011 [31.01.2011]
Bereits jetzt seien Verworrenheit und Komplexität nur durch extrem spezialisierte Fachkunde lösbar ...
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Das Asyl- und Fremdenrecht hat bereits jetzt einen derartigen Grad an Komplexität und Verworrenheit erreicht, dass die gerichtsförmige Lösung der durch legistische Maßnahmen dieser Art verursachten Unsicherheiten und Zweifelsfälle nur mehr unter Einsatz extrem spezialisierter Fachkunde möglich ist. Dass der Entwurf auch in weiten Bereichen eine Umnummerierung der Bestimmungen vorsieht, passt ins Bild. Wenn gerade das Bundesministerium für Inneres jede Gelegenheit nützt, um "Missstände" beim Verwaltungsgerichtshof anzuprangern, wäre darauf hinzuweisen, dass der Verwaltungsgerichtshof einen beträchtlichen Teil der Vollzugsprobleme nicht produziert, sondern mühsam im Nachhinein zu lösen hat.

Diese Stellungnahme wird auch dem Präsidium des Nationalrates zur Kenntnis gebracht.


W i e n, am 28.01.2011
Der Präsident:
J A B L O N E R



Stellungnahme der Verwaltungsgerichtshofs, 27/SN-251/ME XXIV. GP