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Stellungnahme von Agenda Asyl [28.01.2011] |
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005 das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden ... |
Übersicht
Asylverfahren |
Agenda Asyl
asylkoordination östereich
- Verein von Ausländer- und Flüchtlingshilfsorganistionen und -betreuerInnen Laudongasse 52/9, 1080 Wien
Diakonie Flüchtlingsdienst Steinergasse 3,
1170 WienVerein Projekt Integrationshaus
Engerthstraße 161-163,
1020 Wien
SOS Mitmensch Zollergasse 15,
1070 Wien
Diese Stellungnahme wird mitgetragen von SOS Menschenrechte
Einleitende Bemerkungen
Die im Netzwerk Agenda Asyl zusammengeschlossenen Organisationen widmen sich in erster Linie den Belangen von Flüchtlingen und anderen Nicht-StaatsbürgerInnen, die Schutz benötigen. Die in der Stellungnahme zu den Gesetzesvorhaben aufgegriffenen Themen betreffen daher insbesondere jene Änderungen, die AsylwerberInnen und Flüchtlinge betreffen.
Vorweg sei angemerkt: Die Konsultation und Einbindung von ExpertInnen aus dem Bereich der Wissenschaft sowie von PraktikerInnen, die nicht nur aus dem Verwaltungsbereich kommen, ist von entscheidender Bedeutung für die Schaffung eines menschenrechtskonformen und nachhaltigen Asyl- und Aufenthaltssystems. Die in immer kürzeren Intervallen vorgenommenen Gesetzesänderungen verursachen Rechtsunsicherheit und beachtliche Folgekosten durch Schulungen und durch die Neufassung von Arbeitsunterlagen. Die Klärung von Auslegungsschwierigkeiten durch Entscheidungen der Höchstgerichte wird zudem verunmöglicht.
Agenda Asyl geht in der Stellungnahme auf folgende Themen ein, ohne damit eine Zustimmung zu den nicht behandelten Gesetzesänderungen kund zu tun:
1. Zu Artikel 1 Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechtes
1.1 Zu § 21a (Nachweis der Deutschkenntnisse)
1.2 Zu § 25 (Entziehung von Aufenthaltstiteln)
1.3 Zu §§ 41, 43 und 44 – „Bleiberecht“
2. Zu Artikel 2 Änderungen des Fremdenpolizeigesetzes
2.1 Zu § 45 Abs. 1 Z.3 (Zurückschiebung)
2.2 Zu § 46 Abs. 3 (Abschiebung)
2.3 Zu § 46a Abs. 1 Z. 3 (Duldung)
2.4 Zu § 52 (Rückkehrentscheidung bei nicht rechtmäßigem Aufenthalt)
2.5 Zu § 53 (Einreiseverbot)
2.6 Zu § 54 (Rückkehrverbot gegen Asylwerber)
2.7 Zu § 55 (Frist für die freiwillige Ausreise)
2.8 Zu § 56 (Auflagen während der Frist der freiwilligen Ausreise)
2.9 Zu § 58 (Schutz des Privat und Familienlebens)
2.10 Zu § 59 (Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer Berufung)
2.11 Zu§ 62 (Gegenstandslosigkeit und Aufhebung eines Rückkehrverbots)
2.12 Zu §§ 63 und 63a (Rechtsberatung)
2.13 Zu § 64 (Anforderungsprofil für Rechtsberater)
2.14 Zu § 76 (Schubhaft)
2.15 Zu § 77 (Gelinderes Mittel)
2.16 Zu § 79 (Durchführung der Schubhaft)
2.17 Zu § 80 (Dauer der Schubhaft)
3. Zu Artikel 3 Änderung des Asylgesetzes
3.1 Rechtsberatung und Rechtsbeistand im Asylverfahren
3.2 Rechtsberatung im Zulassungsverfahren
3.3 Rechtsberatung im Beschwerdeverfahren (66a)
3.4 Anträge auf Rechtsberatung
3.5 Bedenken hinsichtlich einer unparteiischen und unabhängigen Rechtsberatung
Download Stellungnahme [.pdf, 130kb]
Rückfragen richten Sie bitte an:
Anny Knapp
knapp@asyl.at
01-5321291-15
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