|
|
|
| |
Kein Abschiebungsstopp nach Griechenland [16.11.2010] |
Innenministerium ignoriert Aufforderung des EGMR, keine Abschiebungen nach Griechenland durchzuführen ... |
Übersicht
Asylverfahren |
Während Großbritannien mit Vernunft und Pragmatismus auf die Aufforderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, vorläufig keine Flüchtlinge nach Griechenland abzuschieben, reagiert hat und aus Kosten- und Zeitgründen die Asylverfahren nun selbst durchführt, kann eine solche Lösungskompetenz dem Innenministerium nun wohl nicht zugesprochen werden. Das von Ministerin Fekter gestern bekannt gegebene Beharren auf Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland trotz des Ersuchens des Menschenrechtsgerichtshofs, davon Abstand zu nehmen, zeugt von außerordentlicher Ignoranz. Ministerin Fekter bürdet ihrer ohnedies überlasteten Asylbehörde das Führen von Verfahren auf, die entweder im Beschwerdeverfahren vor dem Asylgerichtshof oder durch einstweilige Verfügungen des Menschenrechtsgerichtshof voraussichtlich im Sande verlaufen werden, kritisiert Anny Knapp vom der asylkoordination österreich das Beharren der Innenministerin.
Das Innenministerium hätte sich besser ein Bespiel an Großbritannien nehmen sollen, das wegen der Verfahrens- und Versorgungskosten während der Dublin-Zuständigkeitsprüfung den Entschluss zum Selbsteintritt in das inhaltliche Verfahren gefasst hat. Man kann dem Innenministerium auch unterstellen, an Dublin-Verfahren mit Griechenland deswegen festzuhalten, um Flüchtlinge zur Weiterreise in andere EU-Staaten zu motivieren. Schließlich sind sie in Österreich mit der Ungewissheit konfrontiert, ob sie in Österreich bleiben können oder nach Griechenland zurückgeschickt werden. In anderen EU-Staaten wurden Überstellungen ja mittlerweile gestoppt. Keiner der Asylsuchenden, die in den letzten 2 bis 3 Jahren in Österreich angekommen sind, wollte zurück nach Griechenland, fast alle berichteten von unmenschlichen Bedingungen. Die Ungewissheit, die Österreich ihnen zumutet, ist eine unnötige psychische Belastung. Eine Abschiebung wäre menschenrechtlich höchst bedenklich.
Rückfragehinweis:
Anny Knapp, knapp@asyl.at, 01 53 212 91 15, 0688-8284 460
|
|
|