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EGMR verfügt Abschiebungsstopp [18.10.2010] |
Die asylkoordination österreich appelliert an das Bundesasylamt und den Asylgerichtshof, die Aufforderung des Menschenrechtsgerichtshofs nach einem Abschiebungsstopp bei Fällen, in denen Griechenland für das Asylverfahren zuständig wäre, sofort auch in Österreich anzuwenden. ... |
Übersicht
Asylverfahren |
Ende September hat der Gerichtshof bereits einen Brief an die niederländische Außenamt geschickt, in dem der Menschenrechtsgerichtshof es als Unterstützung bei den anhängigen Prüfungsverfahren bezeichnet, wenn die niederländische Regierung in allen Fällen die Abschiebungen aussetzt, wenn der Asylwerber eine Rechtsverletzung im Fall der Überstellung nach Griechenland vorgebracht hat. Der Menschenrechtsgerichtshof kündigte darin auch an, in allen an ihn herangetragenen Beschwerden eine vorläufige Aussetzung der Abschiebung anzuordnen.
Solche Briefe sollen auch Belgien, Norwegen und Finnland erhalten haben, weil zu diesen Ländern eine größere Anzahl an vorläufigen Aussetzungsentscheidungen des EGMR ergangen sind. Trotz der zahllosen Berichte, die Griechenlands menschenrechtlich bedenklichen Umgang mit Asylsuchenden dokumentieren, halten die österreichischen Asylbehörden nach wie vor an der Fiktion fest, Griechenland würde seine europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen erfüllen. „Die österreichischen Asylbehörden dürfen die Aufforderung des EGMR an einige der EU-Mitgliedsstaaten nicht länger ignorieren und sollen die Dublin-Vorordnung gegenüber Griechenland nicht mehr anwenden“, fordert Anny Knapp von der asylkoordination, „sondern die Asylverfahren selbst durchführen.“
Rückfragehinweis:
Anny Knapp, knapp@asyl.at, 01 53 212 91 15, 0688-8284 460
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