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Agenda Asyl kritisiert zynische Bilanz des Asylgerichtshof-Präsidenten [28.8.2010] |
"Zuerst die Beschwerdemöglichkeit beim Verwaltungsgerichthof abzuschaffen und dann die geringe Aufhebungsquote durch den Verfassungsgerichtshof als Qualitätsmerkmal zu feiern, ist blanker Zynismus", sagt ... |
Übersicht Asylverfahren |
... Herbert Langthaler in einer Aussendung von "Agenda Asyl" als Reaktion auf das APA-Gespräch mit
dem Präsidenten des Asylgerichtshofes Harald Perl.
"Agenda Asyl" ist ein Zusammenschluss von SOS Mitmensch, asylkoordination österreich, Diakonie, Verein Projekt Integrationshaus und Volkshilfe Österreich.
Die im Asylbereich tätigen NGOs hatten die Abschaffung der Beschwerdemöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof bei der Einführung des Asylgerichtshofes heftig kritisiert. Immerhin lag die Aufhebungsquote von Asylentscheidungen durch den Verwaltungsgerichtshof bei bis zu 20 Prozent.
Heute können Asylwerber nur noch den Verfassungsgerichtshof anrufen. Dieser muss Asylfälle allerdings nur behandeln, wenn Verfahrensfehler derartig gravierend sind, dass durch offensichtliche Willkür der Rechtsstaat ins Wanken geraten könnte. "Einfache" Verfahrensfehler, die früher zur Aufhebung eines Bescheides durch den Verwaltungsgerichtshof, etwa wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit geführt haben, werden jetzt einfach hingenommen.
Das bedeutet, dass Österreich derzeit in Kauf nimmt, dass bis zu 20 Prozent der Fälle, die früher vom Verwaltungsgerichtshof als rechtswidrig erkannt wurden, heute nicht mehr bekämpfbar sind. Das ist, gerade in Fragen des Asylrechtes, in denen entschieden wird, ob jemand in ein Verfolgerland, in dem Folter oder Tod drohen können zurückgeschickt wird, ein sehr hoher Preis.
Ähnlich verharmlosend sind Perls Aussagen zu den Dublin-Entscheidungen des Asylgerichtshofes, in denen festgestellt wird, ob nicht ein anderer EU-Staat zur Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Anstatt sich darüber zu freuen, wie schnell diese Verfahren jetzt negativ abgeschlossen werden können, wäre es, gerade im Hinblick auf die desaströse asylrechtliche Situation in Griechenland, hoch an der Zeit, die Entscheidungen in Dublin-Verfahren zu überdenken. Österreichs Asylbehörden schicken Asylsuchende, die über Griechenland nach Österreich gekommen sind, nämlich weiterhin völlig unbeirrt zurück, während etwa in Deutschland die Behörden und Gerichte die Rückschiebungen in beinahe allen Fällen ausgesetzt haben.
Österreich wäre aus Sicht von Agenda Asyl gut beraten gewesen, zumindest das Verfahren am 1. September vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof abzuwarten, in dem jener belgische Anlassfall einer Rückschiebung nach Griechenland verhandelt wird, der europaweit zur Aussetzung von tausenden Rückschiebungen nach Griechenland geführt hat.
Die angebliche Beschleunigung der Verfahren durch den Asylgerichtshof entpuppt sich mehr und mehr als ein Mangel an Qualität in den Verfahren. Zu den irakischen Asylfällen etwa trifft der Asylgerichtshof gar keine Entscheidungen. In allen anderen Fällen rasseln die Anerkennungsraten des Asylgerichtshofes in den Keller.
Agenda Asyl befürchtet, dass der Asylgerichtshof dazu übergegangen sein könnte, hauptsächlich schnell und negativ zu entscheiden, während etwa in den Fällen von Irakern zugewartet wird, bis eine Anerkennung vielleicht eines Tages gar nicht mehr notwendig sein wird.
Rückfragehinweis:
Christoph Riedl, christoph.riedl@diakonie.at
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