Asylverfahren | Archiv

Kritik an Fekters Grundversorgungskontrolle [23.7.2010]
"Bei den Kontrollen in den Grundversorgungsquartieren muss sichergestellt werden, dass AsylwerberInnen nicht überfallsartig kontrolliert werden", mahnt die asylkoordination österreich. ...
back   Übersicht Asylverfahren

Schließlich sind viele AsylwerberInnen traumatisiert, das Auftauchen von Einsatztrupps, noch dazu während der Nachstunden, kann zu Retraumatisierungen führen. Laut Berichten wird auf das besondere Schutzbedürfnis nicht immer ausreichend Bedacht genommen. Bei den Kontrollen gibt es beispielsweise keine DolmetscherInnen, die den Betroffenen den Grund der Durchsuchung verständlich machen und so beitragen könnten, Panik und Angst zu vermeiden. Auch BetreuerInnen werden über die Kontrollen nicht informiert, Betroffene sehen sich ohne Anwesenheit einer Vertrauenesperson mit einer Truppe von teilsweise auch uniformierten Polizisten konfroniert. So glaubten etliche kontrollierte AsylwerberInnen, dass sie jetzt abgeholt und abgeschoben werden und waren völlig geschockt vom unangekündigten Auftauchen der Polizei. Daneben hat die asylkoordination aber auch Bedenken, ob das Recht auf Schutz des Privatlebens bei den Kontrollen beachtet wird.

Die asylkoordination stellt sich auch die Frage, warum das Innenministerium die Fremdenpolizei und Sicherheitsdirektion zu Kontrollen in den Bundesländern ausrücken lässt, wo doch die Länder selbst auch die Einhaltung der Grundversorgungsgesetze, insbesondere das Bestehen von Leistungsansprüchen kontrollieren. Für Fragen der Hilfsbedürftigkeit dürften die für Grundversorgung zuständigen Sozialreferate der Länder wohl mehr Kompetenz mitbringen als Fremdenpolizisten. Wichtiger wäre nach Ansicht der asylkoordination, den Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen zu ermöglichen, sodass sie selbst in der Lage wären, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen und nicht jahrelang von Sozialleistungen abhängig bleiben. Darin liegt vermutlich ein größeres Einsparungspotential. Selbst wenn bei einer Kontrolle ein „Wertgegenstand“ wie ein Computer oder ein Flachbildschirm gefunden wird, heißt das noch lange nicht, dass die AsylwerberInnen nicht hilfsbedüftig sind.
Nötiger als die Überprüfungen wäre jedenfalls auch eine Anpassung der Grundversorgungsleistungen. Diese wurden seit 2004 nicht valorisiert. So erhält ein Asylwerber seit 2004 nur 180 Euro im Monat für den Lebensunterhalt. Eine diesbezügliche Einigung der Bundesländer auf Anhebung der Leistungen, auch der Tagsätze für Unterkunftgeber, wird aber vom Innenministerium blockiert.

Es ist wieder einmal bezeichnend für die fehlende Kompetenz des Innenministerium bei Asyl- und Menschenrechten, dass es auch beim Thema soziale Versorgung eine Missbrauchsdebatte lostritt, anstatt Verbesserungen in der Sozialbetreuung und -versorgung voranzutreiben. Eine Anhebung der Sozialleistungen für AsylwerberInnen wurde vom UN-Komitee für ökonomische und soziale Rechte im November 2005 gefordert, passiert ist bisher nichts.



Rückfragehinweis:

Anny Knapp, knapp@asyl.at, 01 53 212 91 15, 0688-8284 460