|
|
|
| |
Fekter soll Reformvorschläge zur europäischen Asylpolitik nicht untergraben [14.05.2010] |
Die Positionen, die Österreichs Sicherheitsministerin Fekter gegenüber den europäischen Plänen zur Reform der Asylpolitk einnimmt, zeugen von einer verzerrten Problemsicht ... |
Übersicht
Asylverfahren |
Nicht einmal die Darstellung der Rolle Österreichs innerhalb der EU-Staaten bei den Asylantragszahlen weiß das Innenministerium korrekt wiederzugeben. Gemessen an der Bevölkerung liegt Österreich hinter Belgien an fünfter Stelle und nicht, wie von Fekter behauptet, an vierter.
Wenn Ministerin Fekter Kosteneffizienz als Aspekt bei der Reform des europäischen Asylsystem wichtig ist, wäre nach Ansicht der asylkoordination das Dublin-System in Frage zu stellen. Denn der Aufwand zur Ermittlung eines zuständigen Staates ist vielfach nicht geringer als jener zur Prüfung des Asylantrags, dazu kommen noch die während dieses Vorprüfungsverfahrens anfallenden Betreuungs- sowie die Überstellungskosten. Schon im Dublin Übereinkommen war eine solidarische Aufnahme von Flüchtlingen und Lastenverteilung als Ziel formuliert, das in den 13 Jahren seit Inkrafttreten mit den festgelegten Zuständigkeitskriterien nicht realisiert werden konnte. Anstatt weiter daran festzuhalten, sollte zumindest keine Blockade gegen die von der Kommission vorgeschlagene Verbesserung beim Familienbegriff erfolgen. Ein Grund für den immer wieder strapazierten Vorwurf des Missbrauchs könnte sofort entfallen, wenn im Asylsystem der menschenrechtliche Familienbegriff umgesetzt wird, der auch von Unterstützung abhängige volljährige Familienmitglieder umfasst.
Der Lösungsvorschlag von Ministerin Fekter, für besonders belastete Länder Druck zur Einführung höherer Standards auszuübrn, lässt außer Acht, dass das Versagen dieser Länder zu Lasten der schutzbedürftigen Menschen geht. Schon jetzt sind Hunderte Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Abschiebung von AsylwerberInnen nach Griechenland anhängig. Die Aussetzung der Dublin-Verordnung, wie von zahlreichen NGOs im Fall von Griechenland gefordert, ist zur Vermeidung von menschenrechtswidrigen Abschiebungen nicht nur sinnvoll, sondern bei gravierenden Defiziten sogar geboten.
Dass Ministerin Fekter kostenlose Rechtsberatung für AsylwerberInnen eher Dorn im Auge als Anliegen ist, zeigen nicht nur die Kürzungen der Fördermittel für unabhängige Rechtsberatung, sondern auch die fehlende Umsetzung bereits bestehender EU-rechtlicher Mindeststandards in Österreich. Ohne rechtliche Beratung und Hilfe kann von einem fairen Verfahren mit rechtsstaatlichen Standards keine Rede sein.
Österreich wurde wegen seiner nur die Hälfte der Sozialhilfe betragende Grundversorgung vom UN-Ausschuss kritisiert. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Lebenshaltungskosten einer mittellosen Asylwerberin deutlich geringer sein sollen als die einer Österreicherin. Der Vorschlag der Kommission auf Angleichung, verbunden mit Erleichterungen beim Zugang zu Erwerbstätigkeit, würde vermutlich keine erheblichen Mehrbelastung des Budgets verursachen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.
Ministerin Fekter hat sich auf komplexe Verfahren mit unzureichenden Standards, Härte, vermehrten Druck und Kontrolle eingeschworen und rührt die Werbetrommel für dieses politische Programm. Erfolg in der Asylpolitik lässt sich aber nicht daran messen, wieviele Flüchtlinge nach einem raschen Verfahren wieder abgeschoben worden sind. Hoher menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standard zählen.
Rückfragehinweis:
Anny Knapp, knapp@asyl.at, 01 53 212 91 15, 0688-8284 460
|
|
|