Österreich soll die jüngste Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshof zum Anlass nehmen, die Asylverfahren zumindest von jugendlichen Flüchtlingen nicht mehr an Griechenland zu delegieren, fordert die asylkoordination.
Der Gerichtshof in Straßburg stoppte am 26. Februar die Abschiebung eines minderjährigen Afghanen nach Griechenland. Das Ungarische Helsinki Komitee, das für den Minderjährigen beim Menschenrechtsgerichtshof eine einstweilige Maßnahme beantragt hatte, begründete diese damit, dass er in Griechenland weder rechtliche Hilfe noch soziale Unterstützung bekommen hatte, obwohl Griechenland dazu verpflichtet ist, Asylwerber zu versorgen und einen gesetzlichen Vertreter für den Minderjährigen zu bestellen. Der junge Afghane lebte auf der Straße, obdachlos und unter unmenschlichen Bedingungen. Er war in Athen und an anderen Orten mehrmals in überfüllten und verschmutzen Gefängnissen eingesperrt. Von der Polizei wurde er mehrmals geschlagen. Das Fehlen einer geeigneten Unterkunft und ausreichender hygienischen Bedingungen sowie medizinischer Versorgung führten zu einer ernsthaften Erkrankung, dennoch erhielt er in Griechenland keine ärztliche Behandlung.
Ende 2009 stellte er in Ungarn einen Asylantrag, wurde aber vom ungarischen Asylamt abgelehnt, weil er bereits in Griechenland einen Asylantrag gestellt hatte und Griechenland daher für sein Verfahren gemäß der Dublin-Verordnung zuständig ist. Im Jänner 2010 wurde seine Abschiebung nach Griechenland angeordnet. Dem Antrag, durch eine einstweilige Verfügung die Abschiebung zu stoppen, gab der Straßburger Gerichtshofes statt. Das ungarische Immigrationsbüro beschloss daraufhin, das Asylverfahren in Ungarn durchzuführen.
Die nicht den europäischen Standards genügende Situation von Flüchtlingen in Griechenland ist allgemein bekannt, viele Flüchtlinge berichten den österreichischen Asylbehörden über Obdachlosigkeit, Polizeiübergriffe, eine ausweglose Situation. Bestätigt werden sie durch Berichte von Menschenrechtsbeobachtern, auch UNHCR rät, Flüchtlinge nicht nach Griechenland zurückzuschieben. Von den österreichischen Asylbehörden wird die Situation von Flüchtlingen in Griechenland aber als nicht so schlimm bewertet, um von der Zurückschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland Abstand zu nehmen. Die vom Mesnchenrechtsgerichtshof bereits in mehreren Fällen ausgesetzten Überstellungen sollten auch in Österreich endlich zum Anlaß genommen werden, bis auf weiteres keine Überstellungen mehr nach Griechenland durchzuführen, sondern die Asylanträge in Österreich zu prüfen.
Rückfragehinweis:
Anny Knapp, asylkoordination,
Tel: 01-5321291-15
mail: knapp@asyl.at
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