Asylverfahren | Archiv

Asylgipfel [26.1.2010]
asylkoordination fordert mehr Humanität bei AsylwerberInnenaufnahme ...
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asylkoordination mahnt, beim Asylgipfel in Traiskirchen mit dem nötigen Augenmaß vorzugehen. Bei der Frage der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden darf nie außer Acht gelassen werden, dass viele Flüchtlinge in schlechter körperlicher oder psychischer Verfassung in Österreich ankommen. Durch professionelle soziale, psychologische und ärztliche Betreuung kann bereits nach der Ankunft der Betreuungsbedarf festgestellt und die erforderliche Betreuung angeboten werden, in- oder außerhalb der Erstaufnahmestelle.

Der Vorschlag von Innenministerin Fekter, Asylsuchende in der Erstaufnahmestelle einzusperren, ist für die asylkoordination völlig indiskutabel. Damit werden Vorurteile gegen Flüchtlinge geschürt. Es kann wohl niemand ernsthaft behaupten, dass auch kleine Kinder ein Sicherheitsrisiko darstellten und deshalb samt Eltern in der Erstaufnahmestelle eingesperrt werden müssten. Durch eine "Anwesenheitspflicht in der Erstaufnahmestelle" hätten Flüchtlinge gar keine Möglichkeit mehr, NGOs aufzusuchen, die sie in rechtlichen und sozialen Fragen beraten und unterstützen. Ohne Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung können AsylwerberInnen aber auch negative Entscheidungen im Asylverfahren nicht mehr bekämpfen. Fekters Pläne sind mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar. Haft für AsylwerberInnen, nur weil sie einen Asylantrag gestellt haben, verstößt auch gegen die Rechtsvorschriften der EU und ist mit der Menschenrechtskonvention und der österreichischen Verfassung nicht vereinbar.

Eine weitere Erstaufnahmestelle könnte man sich durch eine effizientere Abwicklung des Verfahrens ersparen.

Die Situation in Traiskirchen könnte durch weitere Betreuungsstellen des Bundes entschärft werden. Denn die weitere Abklärung über die Zulassung des Asylverfahrens in Österreich kann sich nach der Registrierung der AsylwerberInnen über Wochen erstrecken, in denen AsylwerberInnen nichts zum Verfahrensablauf beitragen können. Diese Abklärung könnten sie auch in einem Flüchtlingsquartier außerhalb von Traiskirchen abwarten.

Die Dublin-Verordnung der EU sieht ein "Selbsteintrittsrecht" ausdrücklich vor, Deutschland macht bei Griechenland-Fällen regelmäßig davon Gebrauch. Die asylkoordination schlägt vor, „etwas mehr Humanität bei der Zulassung des Asylverfahren zuzulassen“, das würde auch zu einer rascheren Verlegung von der Erstaufnahmestelle in die Landesbetreuung führen. Beispielsweise bei Verfahren von AsylwerberInnen, die in einen EU-Staat zurückgebracht werden sollten, in dem sie kein faires Verfahren noch entsprechende Betreuung zu erwarten haben, wie beispielsweise in Griechenland. Zugelassen werden sollten auch Anträge von Flüchtlingen, die legal in in Österreich lebende Angehörige haben.

Engpässe bei Flüchtlingsquartieren und Betreuungskosten könnten vermieden werden, wenn die Bundesregierung sich endlich bei der Öffnung des Arbeitsmarkts für AsylwerberInnen bewegen würde. Damit würden auch Impulse für die Integration von Flüchtlingen gesetzt.


Rückfragehinweis:
Anny Knapp, asylkoordination,
Tel: 01-5321291-15
mail: knapp@asyl.at