Asylverfahren | Archiv

Zur Förderungspolitik des Innenministeriums [25.09.2009]
Rechtsberatungsprojekte von Caritas, Diakonie und Volkshilfe wurden im Jahr 2008 um 49 Prozent gekürzt. ...
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Rechtsberatungsprojekte von Caritas, Diakonie und Volkshilfe wurden im Jahr 2008 um 49 Prozent gekürzt. 2009 erhöht sich die Förderungssumme für Rechtsberatungsprojekten um 36 Prozent, gleichzeitig werden aber Projekte von Diakonie und Caritas in der Höhe von rund 240.000 nicht mehr weiter gefördert. Wer von dieser Streichungspolitik des BMI profitiert ist noch unklar. Stellenausschreibungen des Vereins Menschenrechte Österreich lassen vermuten, dass er nun auch auch Rechtsberatung für Asylsuchende durchführen wird.

Europ. Flüchtlingsfonds   BMI Förderung     Summe Förderung
2006 270.168 235.335 505.503
2007 336.638 353.369 690.007*
2007 420.061 437.807 857.868*
2008 195.325 221.440 416.765
2009 292.232,82 274.567,97 566.800,79

[* unterschiedliche Angaben des Innenministeriums zur Förderung von Rechtsberatungsprojekten in der parlamentarischen Anfragebeantwortung vom September 2009 und den Presseunterlagen vom Oktober 2008]


Die Betreuung von Schubhäftlingen wurde bis 2008 vom Innenministerium finanziert, seit 2008 gibt es eine Kofinanzierung durch den Europäischen Rückkehrfonds. Damit erfolgte auch eine Verlagerung der Tätigkeit auf Rückkehrberatung. Caritas und Diakonie wurden zuletzt aus den Polizeilichen Anhaltezentren in Salzburg, Eisenstadt, Klagenfurt und Villach hinausgedrängt und der Verein Menschenrechte Österreich mit der Rückkehrberatung in diesen Schubhaft beauftragt, nur in Vorarlberg und der Steiermarkt wird die Beratung noch von der Caritas durchgeführt. Der Verein Menschenrechte Österreich konnte sich nun den Zugang zu 92 Prozent der österreichweiten Schubhäftlinge sichern.



Rückfragen richten Sie bitte an:
Anny Knapp
knapp@asyl.at
01-5321291-15