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Hannes Swoboda zu den Asylbeschlüssen des europäischen Parlaments [11.05.2009] |
Unverständlich sind für die asylkoordination die Aussagen des EU-Abgeordneten Hannes Swoboda zu den Asylbeschlüssen des europäischen Parlaments. Die vorgesehenen Novellierungen sollten dazu beitragen, die Lebensbedingungen von AsylwerberInnen zu verbessern ... |
Übersicht
Asylverfahren |
Gerade beim Recht auf Arbeit ist das EU-Recht derzeit so vage, dass dieses jahrelang verwehrt bleiben kann, Gerade in diesem Bereich gibt Österreich ein schlechtes Beispiel. Hier gilt für AsylwerberInnen faktisch ein Arbeitsverbot, egal ob sie ein Jahr oder schon länger hier sind. Statt die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass bei längerem Verfahren ein menschenwürdiges Leben geführt werden kann, wozu auch die Möglichkeit zu arbeiten gehört, müssen die Asylsuchenden statt dessen von öffentlichen Unterstützungen leben. Durch die erzwungene Untätigkeit verlieren sie nicht nur vorhandene Qualifikationen, viele werden auch depressiv und psychisch krank. Wird das Asylverfahren positiv abgeschlossen, wird Integration dadurch deutlich schwieriger.
Deswegen ist auch der Vorschlag, nach 6 Monaten den Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen zu öffnen, richtig. Für Tausende AsylwerberInnen, die schon seit Jahren auf eine Entscheidung warten, sind die vom Abgeordneten Swoboda skizzierten schnelleren Verfahren keine Antwort. Das ist zwar auch nötig, steht aber einer generellen Verbesserung der Rechte nicht entgegen. Die Höhe der Unterstützungsleistungen für hilfsbedürftige Asylsuchende wie für Staatsangehörige in einer Notlage mag vielleicht nicht dem Gerechtigkeitsempfinden mancher FPÖ-Wähler entsprechen, bei den grundlegenden Bedürfnissen nach Essen, Wohnen und Bekleidung macht es aber keinen Unterschied, ob jemand österreichischer Staatsbürger ist oder nicht, Milch und Brot kosten für alle gleich viel.
Auch die mit Besorgnis zu beobachtende häufigere Inschubhaftnahme von AsylwerberInnen soll durch die Gesetzesänderungen auf begründete Einzelfälle eingedämmt und Minderjährige von Schubhaft ausgenommen werden. Hier ist eine gerichtliche Anordnung vorgesehen, auch dass der Zugang zu Rechtsberatung und Rechtsschutz gewährleistet sein muss. Die Änderungen zielen also darauf, aus menschenrechlichen Überlegungen die Standards anzuheben und konkret zu verankern.
Dass Innenministerin Fekter, die sich auch im EU-Rahmen als Hardlinerin profiliert, kein Interesse an den Reformen hat, ist nicht verwunderlich. Von der SPÖ wäre zumindest zu erwarten gewesen, dass sie mehr Sensibilität für die Rechte der Opfer von Unterdrückung und Verfolgung zeigt.
Rückfragen richten Sie bitte an:
Anny Knapp knapp@asyl.at 01-5321291-15
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