Asylverfahren | Archiv

Flüchtlinge nicht nach Griechenland abschieben! [10.04.2009]
Die Reaktion des Innenministeriums, die Abschiebung der aus der Schubhaft entlassenen afghanischen Familie nach Griechenland weiter verfolgen zu wollen, bestätigt einmal mehr die Hardlinerpolitik, die Markenzeichen von Ministerin Fekter ist.
back   Übersicht Asylverfahren
Andere EU Staaten gehen bei Abschiebungen von Flüchtlingen nach Griechenland sensibler um, so schickt beispielsweise Deutschland keine Familien oder Minderjährigen nach Griechenland zurück. Das Innenministerium behauptet, die Situation in Griechenland geprüft zu haben. Anny Knapp von der asylkoordination hat daran Zweifel: "Wir haben festgestellt, dass bei der Beurteilung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen und ihrer Chancen im Asylverfahren kritische Berichte nicht ausreichend berücksichtigt werden". Ausschlaggebend bei den Entscheidungen, Asylsuchende nach Griechenland zurückzuschicken, sind beim Bundesasylamt und beim Asylgerichtshof Behördenberichte, deren Objektivität außer Zweifel gestellt wird, selbst wenn sich leicht aufzeigen lässt, dass sie gravierende Probleme ausblenden. Den zahlreichen Berichte über den fehlenden Schutz von Flüchtlingen in Griechenland, die von NGOs verfasst wurden, wird eine geringere Glaubwürdigkeit unterstellt, weil diese auch eine grundsätzlich kritische Haltung gegenüber dem Dublin System, das die Zuständigkeit für Asylverfahren regelt, haben. Von einer Behördendelegation in Griechenland wird hingegen angenommen, dass diese nicht interessensgeleitet vorgehe und berichte.

In den letzten eineinhalb Jahren sind eine Reihe von kritischen Berichten und Dokumentationen über die Situation von Flüchtlingen in Griechenland erstellt worden. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat hat zuletzt im Jänner 2009 die EU-Staaten aufgefordert, keine Flüchtlinge nach Griechenland zurückzuschicken und dies mit einem unzulänglichen Asylsystem begründet, das dazu führt, dass Schutzbedürftige durch die systematischen Mängel nicht erkannt und ihnen die Abschiebung in den Herkunftsstaat droht.
Auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammerberg, kommt in seinem im Februar 2009 veröffentlichten Bericht über Griechenland zu keinem besseren Befund. Er ist, ebenso wie UNHCR, besorgt über die Inhaftierungen und die unzureichende Versorgung von AsylwerberInnen.

Dem Innenministerium liegen somit auch kritische Berichte vor, deren Seriosität außer Frage steht. Es gibt Beispiele anderer Länder, die keine Abschiebungen durchführen, weil Menschenrechtsverletzungen zu befürchten sind. Es fehlt in Österreich aber offensichtlich an der Bereitschaft, den Beispielen und Empfehlungen zu folgen und keine Abschiebungen durchzuführen, solange die Missstände im griechischen Asylsystem nicht beseitigt sind.



Rückfragen richten Sie bitte an:
Anny Knapp
knapp@asyl.at
01-5321291-15