Asylverfahren | Archiv

Neue Asyl-, Fremdenpolizei- und Niederlassungsbestimmungen [31.03.2009]
Asylsuchenden, die nach mehrjährigem Aufenthalt eine negative Entscheidung erhalten, sollen eine faire Chance erhalten, Niederlassungsanträge zu stellen, appelliert die asylkoordination österreich.
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Wenn die Fremdenpolizei abgelehnte AsylwerberInnen sofort nach der rechtskräftigen Entscheidung abzuschieben versucht, können sie von den gesetzlichen Neuregelungen bei Ausweisungen und Niederlassung, die am 1. April in Kraft treten, nicht mehr profitieren. "Als "Bleiberecht", wie es in der öffentlichen Debatte immer wieder genannt wird, kann man die neuen Bestimmungen nicht bezeichnen, denn für ein solches war die Regierung nicht zu gewinnen", so Anny Knapp von der asylkoordination.

Sicherheit über den weiteren Aufenthalt in Österreich gibt es jetzt nur für jene Fremde, deren Ausweisung eine Verletzung des Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen würde. Bisher landeten diese Personen im aufenthaltsrechtlichen Orbit, manchmal saniert durch einen ministeriellen Gnadenakt. Asylsuchende, deren Verfahren schon länger als 5 Jahre anhängig ist, haben aber auch durch die Gesetzesnovelle keine Sicherheit über den Verbleib in Österreich. Endet ihr Asylverfahren negativ und gibt es noch keine Ausweisung, wird es darauf ankommen, wie die Fremdenpolizei weiter vorgeht. Entscheidend wird sein, ob die vom Gesetzgeber aufgelisteten Kriterien für die Beurteilung des Privat- und Familienlebens restriktiv oder liberal ausgelegt werden. Fraglich ist etwa, welches Gewicht die Behörde dem Grad der Integration oder dem ungewissen Aufenthaltsstatus während des Asylverfahrens beimessen. Bei Personen, die schon seit mehr als 5 Jahren in Österreich sind, sollen die Hürden für die Niederlassungsbewilligung zwar nicht extrem hoch liegen, aber auch bei diesen besonders berücksichtigungswürdigen Fällen ist der Grad der Integration entscheidend. AsylwerberInnen werden aber bereits eines der Integrationskriterien, die Selbsterhaltungsfähigkeit, in der Regel nicht erfüllen können, seit mehreren Jahren besteht für sie de facto ein Beschäftigungsverbot. Einen Antrag nach dem neuen Gesetz können Altfälle, die kein Einkommen, Krankenversicherung oder Mietvertrag haben, nur mithilfe eines Bürgen stellen. Die asylkoordination appelliert an die zuständigen Behörden, allen AsylwerberInnen, deren Verfahren nach vielen Jahren negativ entschieden werden, eine faire Chance für einen weiteren Aufenthalt in Österreich einzuräumen. "Wir haben den Verdacht, dass die Fremdenpolizei abgelehnte AsylwerberInnen nun rasch abzuschieben versucht", befürchtet Anny Knapp. Es werden dann einfach vollendete Tatsachen geschaffen und ihnen die Chance auf Legalisierung ihres weiteren Aufenthalts genommen. Es wäre extrem unfair und unmenschlich, wenn sich die Behörden jahrelang mit der Entscheidung Zeit lassen, dann aber diesen Menschen keine Zeit eingeräumt wird, ihre weitere Situation zu regeln.



Rückfragen richten Sie bitte an:
Anny Knapp
knapp@asyl.at
01-5321291-15