Asylverfahren | Archiv

Handlungsbedarf beim Flüchtlingsschutz [1.12.2008]
Die Bildung einer neuen Regierung soll zum Anlass genommen werden, den Fahrplan für die Evaluierung des Fremdenrechtspaket und die Grundzüge für Gesetzesänderungen festzulegen. Eine Punktation der asylkoordination ...
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Das Fremdenrechtspaket 2005 wurde trotz zahlreicher kritischer Stimmen beschlossen. Im Regierungsprogramm 2007 wurde dessen Evaluierung angekündigt.
In der Praxis hat sich erwiesen, dass die neuen Gesetze zu zahlreichen Härten führen, die es zweifelhaft machen, ob diese Bestimmungen mit der österreichischen Verfassung und internationalen Konventionen in Einklang zu bringen sind.

Die Bildung einer neuen Regierung soll zum Anlass genommen werden, den Fahrplan für die Evaluierung des Fremdenrechtspaket und die Grundzüge für Gesetzesänderungen festzulegen. 
Die asylkoordination österreich appelliert an die künftige Bundesregierung, in Hinblick auf schutzbedürftige Fremde insbesondere die folgenden Regelungen zu ändern.


Download der Langfassung (mit detaillierter Begründung der Forderungen):
Handlungsbedarf beim Flüchtlingsschutz



ZUSAMMENFASSUNG

Asylgesetz

  • Unabhängige Rechtsberatung durch NGOs und kostenloser Rechtsbeistand muss in jedem Stadium des Verfahrens gewährleistet sein.
  • Beibehaltung der Überprüfung des Verwaltungsverfahrens durch VwGH und VfGH

Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren ist extrem kompliziert und für die Betroffenen nicht durchschaubar und einschüchternd, der Rechtsschutz eingeschränkt und eine alibihafte Rechtsberatung verdrängt frei gewählte Rechtsberatung.

  • Im Zulassungsverfahren soll ausschließlich die Zuständigkeit Österreichs für die Prüfung des Asylantrags geklärt werden, nach Zulassung ist ein inhaltliche Verfahren zu führen.
  • Im Sinne eines effizienten Rechtsschutzes müssen Berufungen aufschiebende Wirkung haben.
  • Bei allen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen soll die gesetzliche Vertretung durch den Jugendwohlfahrtsträger ab Asylantragstellung sowohl in asyl- als auch fremdenpolizeilichen Verfahren erfolgen.

Die Dublin-Verordnung
führt zu unzumutbaren Härten für die Betroffenen.
Gleiche Chancen und Rechte von Flüchtlingen in allen EU-Staaten ist Illusion.

  • Solange die EU Staaten kein System einheitlicher Standards zur Wahrung der Rechte des Flüchtlings aus der Genfer Flüchtlingskonvention haben, sollte das Dublin-System ausgesetzt werden.
  • Die Zuständigkeitsregelungen der Dublin-Verordnung müssen soweit angepasst werden, dass dem Schutz von unbegleiteten Minderjährigen und anderen besonders verletzlichen Gruppen (Gebrechlichen, AlleinerzieherInnen, Traumatisierte und Folteropfer) sowie der Wahrung der Familieneinheit im Sinne der EMRK höhere Bedeutung zukommt.
  • Transparenz im zwischenstaatlichen Verfahren und Berücksichtigung besonderer Gründe bei der Zuständigkeit.

Schubhaft
exzessive Schubhaftverhängung über AsylwerberInnen bereits während der Zulassungsprüfung. Auch besonders schutzbedürftige Personen wie Minderjährige oder traumatisierte Flüchtlinge sind vor Schubhaft nicht geschützt. Sie trennt Familien und retraumatisiert Folteropfer.
EU-rechtlicher Anspruch auf Beratung und Rechtsbeistand nicht einlösbar.

  • Schubhaft darf generell nicht auf Asylsuchende angewandt werden.
  • Schubhaft kann nur die allerletzte Möglichkeit sein, um eine Ausreiseverpflichtung durchzusetzen. Minderjährige und andere besonders verletzliche Personen dürfen generell nicht in Schubhaft genommen werden.
  • Uneingeschränkter Zugang zu qualifizierter rechtlicher Beratung und ein kostenloser Rechtsbeistand muss für Personen in Schubhaft sichergestellt werden.
  • Richterliche Haftprüfung nach 48 Stunden.

  • Das Neuerungsverbot steht im Widerspruch zu den Grundsätzen eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens.

  • Wiederherstellung des zweiinstanzlichen Asylverfahrens mit voller Prüfungskompetenz.

Grundversorgung
Obdachlosigkeit, unzureichende Verfahren für Feststellung des Betreuungsbedarfs, bei Einschränkung oder Entzug von Leistungen. Unterstützungsbeiträge sind nicht kostendeckend.

  • Die Grundversorgung aller AsylwerberInnen unter Berücksichtigung ihres Bedarfs und effektiver Rechtsschutz ist sicherzustellen.
  • Evaluation der Grundversorgungsvereinbarung Bund-Länder unter Einbeziehung von Betreuungsorganisationen.
  • Anhebung der Unterstützungsleistungen auf Sozialhilfe-Richtsätze.

Soziale Rechte

  • Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen nach 3 Monaten ohne Einschränkung.

  • Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte gestrichen.
    Rückwirkender Anspruch Familienbeihilfe bei Asylberechtigten gestrichen.


  • Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten mit Asylberechtigten.
  • Rückwirkende Auszahlung der Familienbeihilfe für Schutzberechtigte.

  • Einjähriges Aufenthaltsrecht erschwert Integration,
    Kein Reisedokument
    .

  • Mehrjährige Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte.
  • Ausstellung eines Dauerreisedokuments.
  • Keine Frist bei Familienzusammenführung.

NAG
Angehörige von ÖsterreicherInnen wurden illegalisiert, ÖsterreicherInnen sind gegenüber EU-BürgerInnen schlechtergestellt.

  • Das Recht auf Familienleben von ÖsterreicherInnen mit einem Drittstaatsangehörigen darf nicht durch schikanöse und gleichheitswidrige Bestimmungen untergraben werden.

Bleiberecht
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes muss bis April 2009 ein Verfahren für das humanitäre Aufenthaltsrecht eingerichtet werden, aus der Judikatur ergibt sich, dass Anpassungen auch bei den Gründen erfolgen sollten.

  • Nach 5 Jahren Aufenthalt soll ein gesichertes Aufenthaltsrecht mit unbeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt erteilt und integratonsfördernde Maßnahmen angeboten werden.
  • Anträge auf ein „Bleiberecht“ sollen bei Vorliegen von Gründen jederzeit gestellt werden können und in einem zweiinstanzlichen Verfahren geprüft werden.
  • Aufenthaltsrecht, wenn von der Asylbehörde die Ausweisung als unzulässig festgestellt wurde.

Staatsbürgerschaftsgesetz
Verschärfte Einbürgerungsbestimmungen

  • Erleichterung der Einbürgerung für Schutzberechtigte und Berücksichtigung der besonderen Lebensumstände

Staatssekretariat

  • Bündelung der Kompetenzen in einem Staatssekretariat



Download der Langfassung (mit detaillierter Begründung der Forderungen):
Handlungsbedarf beim Flüchtlingsschutz