Asylverfahren | Archiv

Dublin - Härtefälle keine Ausnahme [25.09.2008]
Im Jahresbericht 2007 des Menschenrechtsbeirats werden Beispiele dokumentiert, die aufzeigen, wie absurd und unmenschlich zurzeit das europäische Asylrecht nach der Dublin-II-VO ist.
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Die Kommission des Menschenrechtsbeirats regt daher die Novellierung des Fremden- und Asylrechts an.

Konkreter Anlaß war die 'Problemabschiebung' eines knapp 18-Jährigen nach Polen, bei dem 7 BeamtInnen eingesetzt waren. Magabi A. war mit seiner Mutter nach Polen geflüchtet und von dort illegal nach Wien weitergereist, wo sein Bruder als anerkannter Flüchtling lebt. Aus Krankheitsgründen kann die Mutter vorläufig nicht nach Polen zurückgeschoben werden. Die Abschiebung mag auf Grundlage des geltenden Fremdenrecht rechtmäßig sein, die Trennung des 18-Jährigen von seiner Familie stellt jedoch einen massiven Eingriff in das Recht auf Familienleben dar, urteilt die Kommission.
Auch Mohammad A. war zum Zeitpunkt der Schubhaft und Abschiebung nach Griechenland minderjährig. Der Asylwerber war eine Woche vorher in Hungerstreik getreten – vergeblich. Zu seiner Abschiebung werden 3 BeamtInnen eingesetzt.
Ailam Y. gelangte vor einigen Jahren nach einer Odyssee aus den Bürgerkriegswirren des Sudan nach Europa. Statt dem damals Minderjährigen Schutz als Konventionsflüchtling zu geben, wurde er ständig zwischen Italien, Deutschland und Österreich hin und her geschoben. Auch Österreich gewährte ihm keinen Schutz; bei seiner versuchen Abschiebung wehrte er sich aus Verzweiflung vehement und wurde darauf wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt. Vor seiner Inhaftierung versuchte er zwei Selbstmorde.


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Anny Knapp
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