Asylverfahren | Archiv

Studiengebühr auch für Flüchtlinge abschaffen! [23.09.2008]
Bei der Initiative zur Abschaffung der Studiengebühren, die am 24. September im Parlament beschlossen werden soll, drohen Flüchtlinge auf der Strecke zu bleiben
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Die gewählte Formulierung der Gesetzesinitiative könnte zu Ungusten von Flüchtlingen ausgelegt werden, weil sie als Gruppe, die von der Studiengebühr befreit werden soll, nicht explizit genannt werden. Laut Antrag soll die Studiengebühr entfallen, wenn eine Gleichbehandlung mit österreichischen StaatsbürgerInnen aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen geboten ist. Zwischen einer völkerrechtlichen Verpflichtung und völkerrechtlich formulierten Empfehlungen bzw. Mindeststandards bleibt aber ein zu großer Spielraum.

Viele Rechte von Flüchtlingen, denen Österreich Asylstatus zuerkannt hat, werden in den jeweiligen Gesetzesmaterien explizit genannt, etwa dass die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes auf sie nicht anwendbar sind oder ihr Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Genfer Flüchtlingskonvention, die völkerrechtliche Regelung über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, verbietet den Staaten, Flüchtlinge beim Zugang zu unselbständiger Tätigkeit oder Bildung schlechter zu stellen als rechtmäßig aufhältige AusländerInnen, eine Gleichstellung mit StaatsbürgerInnen findet sich nur als Empfehlung. "Mit dem Verweis auf völkerrechtliche Verpflichtungen ist nicht gesichert, dass die Studiengebühr auch für Asylberechtigte abgeschafft wird, kritisiert Anny Knapp, Obfrau der asylkoordination österreich.

Auf subsidiär Schutzberechtigte, die in ihren Rechten ähnlich den Asylberechtigten ausgestattet sein sollten, wurde bei der Gesetzesinitiative gänzlich vergessen. Für sie sind die Barrieren zur höheren Bildung enorm, weil sie auch keinen Anspruch auf ein Stipendium haben. So lange subsidiär Schutzberechtigte nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen und staatliche Unterstützung erhalten, bekommen sie auch keine Familienbeihilfe. Sie müssen also auch noch die Fahrtkosten zur Uni selbst bezahlen. Subsidiär Schutzberechtigte, die kein oder ein geringes Einkommen haben, haben ohne Gleichstellung mit ÖsterreicherInnen und Asylberechtigten keine Chance auf höhere Bildung. Will man die Integration von Schutzberechtigten fördern, muß für Flüchtlinge die finanzielle Barriere 'Studiengebühr' abgeschafft werden.


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Anny Knapp
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