Asylverfahren | Archiv

'Abschiebungen' aus Kärnten gesetzeswidrig [19.07.2008]
'Landeshauptmann Haider verfrachtet AsylwerberInnen ohne jede gesetzliche Grundlage', kritisiert Anny Knapp von der asylkoordination österreich die 'Abschiebung' aus Kärnten nach Traiskirchen...
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Die Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern legt eindeutig fest, dass die einem Bundesland zugewiesenen AsylwerberInnen bis zum Abschluß des Asylverfahrens dort bleiben. Ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist nur möglich, wenn dieses der Aufnahme zustimmt. Nicht vorgesehen ist in der im Verfassungsrang stehenden Grundversorgungsvereinbarung eine Verlegung in eine Betreuungsstelle des Bundes wie Traiskirchen. Der Landeshauptmann setzt sich über diese Bestimmung hinweg, und das nicht zum ersten Mal.
Bereits im Jänner maßte er sich an, tschetschenische AsylwerberInnen der Beteiligung an einer Schlägerei zu verdächtigen und aus Kärnten abzuschieben, obwohl laut polizeilicher Ermittlungen diese nicht zu den Tatverdächtigen zählten Eine eindeutige Vorverurteilung und Bestrafung durch Umsiedelung. Letztlich stellte das Gericht ihre Unschuld fest, nach Kärnten zurück durften die Familien trotzdem nicht.
Die Forderung von Landeshauptmann Haider nach rascher Abschiebung straffälliger Flüchtlinge nicht nur aus Kärnten, sondern auch aus Österreich dient augenscheinlich dazu, sich als Law and Order Politiker im Wahlkampf zu profilieren. Die Verfahren von inhaftierten AsylwerberInnen müssen bereits jetzt innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden. In Wahlkampfzeiten scheint es aber nicht zu billig zu sein, mit rechtlich fragwürdigen Aktionen Aufmerksamkeit zu erregen und Politik auf dem Rücken von Menschen zu machen, die zu den schwächsten und ärmsten in Österreich zählen.


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Anny Knapp
knapp@asyl.at
01-5321291-15