... und würde einige der schärfsten Vorgangsweisen gegen illegal aufhältige MigrantInnen auf EU Ebene festschreiben“, warnt Anny Knapp von der asylkoordination österreich. Der Kompromiss hat vor allem bei der maximalen Schubhaftdauer, dem Wiedereinreiseverbot und der freiwillige Ausreise gravierende Schwachstellen.
So kann die Schubhaft, bis zu 18 Monate ausgedehnt werden. Betroffen sind davon auch AsylwerberInnen, deren Antrag abgelehnt wurde. Flucht ist kein Verbrechen, AsylwerberInnen sollen daher nicht wie Straftäter behandelt werden. Eine so lange Schubhaftdauer ist unverhältnismäßig und darf nicht zum europäischen Standard werden. Die Richtlinie würde sogar die Inhaftierung von Kindern und unbegleiteten Minderjährigen aus administrativen Gründen als letzte Möglichkeit erlauben. Gegen die Ausdehnung der Haftdauer spricht auch die Erfahrung, dass mit der Haftdauer die Wahrscheinlichkeit der Abschiebbarkeit sinkt.
Das 5-jährige Verbot der Wiedereinreise soll auch über abgelehnte und abgeschobene AsylwerberInnen verhängt werden. Dadurch werden erfolglose Asylsuchende nicht nur bestraft, es wird auch das Recht, Schutz vor Verfolgung zu finden, im Falle einer Änderung der Situation im Herkunftsstaat untergraben. Das Wiedereinreiseverbot steht auch im Widerspruch zum Recht auf Familienzusammenführung zu einem rechtmäßig in der EU niedergelassenen Angehörigen.
Der Kompromiss untergräbt das Prinzip, der freiwilligen Rückkehr Vorrang vor Zwangsmaßnahmen einzuräumen, der Zeitrahmen bis zu 30 Tagen für eine freiwillige Rückkehr könnte in vielen Fällen nicht ausreichend für die Ausreisevorbereitungen sein. Die Richtlinie sollte jedenfalls den EU Staaten keinen Spielraum geben, Grenzübergänge von der Wirkung der Richtlinie oder Personen, denen die Einreise verweigert wird, auszunehmen. Flüchtlinge sind damit in Gefahr ohne jede Prüfung zurückgeschoben zu werden. Es ist auch sehr bedauerlich, dass im Kompromissvorschlag kostenlose rechtliche Unterstützung an Bedingungen geknüpft und von nationalen Rechtsvorschriften abhängig gemacht werden kann.
Die Rückführungs-Richtlinie sollte mehr sein als ein Kompromiss, bei dem einige gravierende Probleme ungelöst bleiben und die Durchsetzung einer Ausreiseverpflichtung dominiert. Die EU sollte sicherstellen, dass die Rückkehr unrechtmäßig aufhältiger Drittstaatsangehöriger in Sicherheit und Würde und unter Einhaltung der Menchenrechte erfolgt.
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