Asylverfahren | Archiv

Dublin Verodnung nicht auf Griechenland anwenden [16.04.2008]
Flüchtlingsschutz darf nicht wegen Zuständigkeitsregelungen untergehen...
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Die asylkoordination fühlt sich mit ihrem Appell, keine AsylwerberInnen nach Griechenland zurückzuschicken, nun durch das UNHCR bestätigt. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat hat in einer heute veröffentlichten Petition die EU-Staaten aufgefordert, keine AsylwerberInnen im Rahmen der Dublin-II Verordnung nach Griechenland zurückzuschicken.

Ende Februar hat die asylkoordination österreich an den Innenminister und die österreichischen Asylbehörden appelliert, Zuständigkeitsverfahren mit Griechenland auszusetzen. Eine solche Entscheidung wurde bereits von der norwegischen Berufungsbehörde getroffen, weil aufgrund mehrerer Berichte Bedenken bestehen, ob Griechenland Flüchtlinge den internationalen Verpflichtungen entsprechend behandelt.
Der Bericht von pro asyl 'The truth may be bitter, but it must be told', der im Herbst 2007 veröffentlicht wurde, zeigte systemmatisch auf, was Flüchtlinge, die bis nach Österreich gekommen sind, immer wieder erzählten: rechtswidrige Zurückschiebungen in die Türkei, Gefängnis, Ausweisung, Nicht-Entgegennahme von Asylanträgen, Obdachlosigkeit und eine Praxis der griechischen Asylbehörden, die Chance auf Anerkennung des Flüchtlingsstatus auf Null zu senken. Auch die norwegischen NGOs haben jetzt einen erschütternden Bericht vorgelegt, und der europäische Flüchtlingsrat ECRE hat letzte Woche für ein Ende der Überstellungen nach Griechenland appelliert und Änderungen im Dublin-System gefordert.
Das Dublin-System regelt zwar die Zuständigkeit der EU-Staaten für die Prüfung eines Asylantrages, es entlässt die Staaten aber nicht aus der Verantwortung. Eine Rücküberstellung in einen EU-Staat ist dann nicht zulässig, wenn die menschenrechtskonforme Behandlung eines Flüchtlings nicht gewährleistet ist. Aufgrund einer Stellungnahme des UNHCR hat Österreich bis 2006 AsylwerberInnen, die in Griechenland bereits einen Asylantrag gestellt hatten, nicht zurückgeschickt, weil ihr Antrag dort nicht mehr weiter behandelt wurde. Die asylkoordination fordert die österreichischen Asylbehörden auf, keine Flüchtlinge nach Griechenland zurückzuschicken und wieder vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen.


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Anny Knapp
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