In seiner Aussendung vom 17 März 2008 fordert Thomas Hammarbergs, Menschenrechtskommissar des Europaratsdie Staaten auf, keine Strafen über Asylwerber zu verhängen. Das Recht, Schutz vor Verfolgung in anderen Ländern zu suchen und zu genießen, ist ein grundlegendes Recht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, das bedauerlicherweise in Teilen Europas heute nicht eingehalten wird, stellt Hammarberg fest. Stattdessen wird Flüchtlingen mit Argwohn begegnet und sie viel zu oft sogar nach der illegalen Einreise in Schubhaft genommen. Hammarberg äußert nicht nur seine Besorgnis über die Inhaftierungen neu angekommener Flüchtlinge in Griechenland, sondern auch, dass sich besonders schutzbedürftige Menschen in Schubhaft befinden. Er spricht auch die Praxis an, nach einer ablehnenden Entscheidung des Antrags die Freiheit einzuschränken. Dies sei aber nur dann zu rechtfertigen, wenn das Risiko des Untertauchens besteht und keine Alternativen bestehen wie z.B. Meldepflicht bei den Behörden.
Der Menschenrechtskommissar fordert eine Änderung der Dublin II Verordnung, um das grundlegende Prinzip der Nicht-Anwendung von Schubhaft bei Asylwerbern zu wahren. "Ich bin besorgt über die Tatsache, dass einige EU Mitgliedsstaaten Asylwerber inhaftieren, wenn eine Überstellung in den zuständigen Mitgliedsstaat im Rahmen der Dublin II Verordnung bevorsteht."
Hammarberg appelliert an die Regierungen, ihre Politik in diesem Bereich auf der Grundlage der verbindlichen Menschenrechtsstands zu koordinieren, anstatt darüber besorgt zu sein, dass eine auf Rechen beruhende Politik als positives Signal für weitere Flüchtlinge wirken könnte. Denn diese Haltung trage zu einer negativen Kettenreaktion bei.
Diese allgemein gegenüber den europäischen Staaten gehaltenen Kritik des Menschenrechtskommissars trifft nach Ansicht der asylkoordination in vielen Punkten auf den Umgang Österreichs mit Asylsuchenden zu: Schubhaftverhängung sofort nach der Einreise steht an der Tagesordnung, auch besonders Schutzbedürftige wie minderjährige Flüchtlinge oder traumatisierte Flüchtlinge sind davon betroffen. Die Politik der letzten
Jahre ist geprägt von dem Ziel, Flüchtlinge so rasch wie möglich wieder aus Österreich abzuschieben. Dafür werden rechtsstaatliche Prinzipien und menschenrechtliche Standards über Bord geworfen. "Es zeigt sich immer deutlicher, dass beim Fremdenrecht dringender Handlungsbedarf besteht, so Anny Knapp von der asylkoordination österreich. Dieser reicht von der Schubhaft bei AsylwerberInnen, einheitliche und angemessene Versorgung, über faire mit allen rechtsstaatlichen Garantien ausgestattete Asylverfahrensregelungen bis zu rechtsstaatlichen Lösungen für jene, deren Verfahren nach langer Dauer negativ entschieden wurde. "Menschen, die jetzt in Schubhaft unter dieser unzumutbaren Situation leiden, können nicht warten, ob die Regierung im nächsten Jahr eine Evaluierung des Fremdenrechts in Angriff nehmen wird."
Die Aussendung
"States should not impose penalties on arriving asylum-seekers"
finden Sie unter http://www.coe.int/t/commissioner/Viewpoints/default_en.asp
Rückfragen richten Sie bitte an:
Anny Knapp
Tel: 01-5321291-15
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