Asylverfahren | Archiv

Presseaussendung - Niederösterreichische Schubhaftpraxis [12.02.2008]
Das Resumeeprotokoll der Fremdenpolizeilichen Besprechung in der SID NÖ ist alamierend. Da wird dem Vertreter der fremdenpolizeilichen Behörden Niederösterreichs zweifelhaftes Lob vom Innenministerium ...
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und der Sicherheitsdirektion Niederösterreich für die hervorragende Arbeit und die hohe Qualität der Erledigungen in die Weihnachtsfeiertage mitgegeben, und sie werden ermutigt, ihre höchst bedenkliche Praxis bei Schubhaftverhängung fortzusetzen. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof die von den Sicherheitsbehörden Niederösterreich verhängte Schubhaft von Asylwerbern fast immer für ungerechtfertigt erklärt, lobt das Innenministerium die Fremdenpolizei dafür, dass Asylwerber rechtswidrig in Schubhaft angehalten wurden. Die Fremdenpolizisten sollen sich nicht entmutigen lassen, so das Innenministerium.

Während von der Vertreterin des Unabhängigen Verwaltungssenats Niederösterreich (UVS) offenbar bedauert wird, dass es schwieriger werde, auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes nicht zu reagieren und die Schubhaft von Asylwerbern weiterhin abzusegnen, steht für die Sicherheitsdirektion fest, dass an der Inschubhaftnahme nichts geändert wird. Eine einzige vorgeschlagene Neuerung sollte eigentlich längst selbstverständlich sein: Es sollen Protokolle aufgenommen und die Gründe für die Schubhaft genau festgehalten werden.

Gerhard Reischer von der NÖ-Sicherheitsdirektion hat im Standard vom 12.2.08 die Vorwürfe damit relativiert, dass er das Resumeeprotokoll für fehlerhaft erklärt. Das klingt wenig überzeugend angesichts des Stimmungsbildes, das sich aus dem Protokoll ergibt. Selbst wenn etliche Wortmeldungen falsch protokolliert worden sein sollten, kann wohl an der Tatsache, daß die NÖ Fremdenbehörden die Schubhaft bei AsylwerberInnen ohne entsprechende Prüfung angeordnet und diese vom UVS NÖ bestätigt wurde, nicht gerüttelt werden. Der asylkoordination ist auch ein Fall bekannt geworden, bei dem die gute Zusammenarbeit zwischen Erstbehörde und 'unabhängiger Prüfungsinstanz' so weit ging, dass die Ergebnisse des erstinstanzlichen Verfahrens und die rechtliche Beurteilung eins zu eins vom UVS übernommen wurden. Auf das Vorbringen in der Beschwerdeschrift konnte der UVS wohl aus diesem Grund nicht eingehen.

Die Neigung zu Fehlern scheint bei den Sicherheitsbehörden kein Ausnahmefall zu sein. Das bestätigt sich nicht nur durch die vom Verwaltungsgerichtshof für rechtswidrig erklärten Schubhaftverhängungen, sondern auch durch anscheinend fehlerhafte Sitzungprotokolle.



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