Asylverfahren | Archiv

Zwischenbilanz der Initiative 'Flucht ist kein Verbrechen' [13.01.2008]
Seit der letzten Informationsaussendung der Initiative war die österreichische Schubhaftpraxis Gegenstand internationaler Kritik, die allerdings von den Medien nicht aufgegriffen wurde.
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Auch die PolitikerInnen übten sich dazu in Schweigen.

Der Bericht des UN-Menschenrechtsausschusses, der die Einhaltung des intermationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte observiert, kritisiert in seinem im November veröffentlichten Österreichbericht die hohe Anzahl von AsylwerberInnen, die ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung im Jänner 2006 in Schubhaft angehalten werden, und dies bereits zu einem frühen Stadium des Asylverfahrens und oft mehrere Monate in Polizeianhaltezentren, die nicht für eine längere Anhaltung eingerichtet sind.

Deutlich fällt die Kritik an der Schubhaft auch durch den Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg aus, dessen Bericht am 12.12. veröffentlicht wurde. Er spricht sich gegen die Inhaftierung von AsylwerberInnen während einer Zuständigkeitsprüfung und von Minderjährigen aus und äußert seine Besorgnis über die Anhaltebedigungen in den Polizeianhaltezentren, z.B. die Anhaltung in geschlossenen Zellen, mangelnden Kontakt mit der Außenwelt, fehlende Rechtsberatung, usw..

Auf der Website der Initiative finden Sie sowohl eine Presseaussendung, die auf die Hauptkritikpunkte eingeht, als auch die Berichte im Volltext.

Bereits im Sommer hat sich die Kommission der EU in ihrem 'Bericht an das Europäische Parlament und den Rat zur Bewertung des Dublin-Systems' vom 6.6.2007 (KOM(2007)299) zur Praxis der Inhaftierung von Asylsuchenden, die in einen anderen Mitgliedsstaat überstellt werden sollen, kritisch geäußert und daran erinnert, dass „freiheitsentziehende Maßnahmen nur als letztes Mittel angewandt werden sollten, wenn von allen anderen Maßnahmen keine zufriedenstellenden Ergebnisse zu erwarten sind und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Asylbewerber mit großer Wahrscheinlichkeit untertauchen wird.“ Die Kommission äußert ihre Besorgnis über die Inhaftierung nach Einlangen der Zuständigkeitserklärung eines anderen Staates, während in Österreich weder diese noch eine durchsetzbare Ausweisung vorliegen muß, um AsylwerberInnen zu inhaftieren.

Diese international geäußerte Besorgnis zur Schubhaft wird hoffentlich nicht weiter ignoriert werden und trotz der derzeit übersteigerten Reaktionen der Politik nach der Schengenerweiterung doch Wirkung zeigen. Bis November 2007 waren unter den 6.088 Schubhäftlingen 1.539 AsylwerberInnen. Jede(r) vierte in Schubhaft Angehaltene war also ein(e) AsylwerberIn. Im November stieg der Anteil sogar auf 32 Prozent. Bei etwa 50 Prozent dieser AsylwerberInnen ist die Schubhaft aufgrund der polizeilichen Annahme angeordnet worden, dass ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig sein wird.

Bis 9. Jänner 2008 haben wir über 8.100 Unterschriften zu unseren Forderungen erhalten - online über diese Website und durch das Sammeln auf Unterschriftenlisten. Wir hoffen, dass wir bis Ende Februar noch mindestens 2.000 UnterstützerInnen gewinnen können, die sich den Forderungen anzuschließen.

Helfen Sie bitte mit, indem Sie den Kampagnelink jetzt an Ihre Freunde und Bekannten weiterleiten. Denn Ende Februar wird die Möglichkeit der Oneline-Unterstützung eingestellt werden.


Wir wollen die Bedeutung unserer Anliegen nun durch prominente UnterstützerInnen unterstreichen, bevor wir die Unterschriften im Parlament übergeben.



Anny Knapp, asylkoordination österreich
für das Forum Asyl