Asylverfahren | Archiv

UN Menschenrechtsausschuss ernsthaft besorgt über Asylwerber in Schubhaft [09.11.2007, Presseaussendung]
Seit mehreren Monaten macht die Initiative des Forum Asyl 'Flucht ist kein Verbrechen' auf die unhaltbare Situation von AsylwerberInnen in der Schubhaft aufmerksam ...
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... und fordert den gänzlichen Verzicht auf Schubhaft bei AsylwerberInnen und besonders schutzbedürftigen Personen. Nun erhält die gemeinsame Initiative gewichtige Schützenhilfe.

Der UN Menschenrechtsausschuss, der die Einhaltung des intermationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte observiert, äußert im nun veröffentlichten Bericht über Österreich seine Besorgnis über die hohe Anzahl von AsylwerberInnen, die ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung im Jänner 2006 in Schubhaft angehalten werden. Die Österreichischen NGOs haben in ihrem Wahrnehmungsbericht zum Fremdenrechtspaket diese dramatische Entwicklung aufgezeigt. 2700 AsylwerberInnen wurden im Jahr 2006 während des laufenden Asylverfahren in Schubhaft, bis Juli 2007 bereits 1005. Obwohl der Verfassungsgerichtshof die Einzelfallprüfung, ob die Haft notwendig und verhältnismäßig ist, eingefordert hat, zeigt allein die hohe Anzahl, dass nach wie vor systematisch Schubhaft angeordnet wird. Kritisiert wird vom Menschenrechtsausschuss insbesondere, dass Asylwerber bereits in einem frühen Stadium des Asylverfahrens inhaftiert werden und oft mehrere Monate in den Polizeianhaltezentren verbringen, die nicht für eine längere Anhaltung eingerichtet sind. Die Mehrzahl der Häftlinge sei 23 Stunden des Tages in versperrten Zellen, getrennt von ihren Familien und ohne Zugang zu qualifizierter rechtlicher Hilfe oder adäquater medizinischer Versorgnung. Der Ausschuss fordert, dass Österreich diese Haftpolitik gegenüber AsylwerberInnen überdenkt, insbesondere bei traumatisierten Personen. Gefordert werden alternative Formen der Unterbringung von Asylwerbern und sofortige und wirksame Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle Asylwerber, die in Schubhaft sind, in für diesen Zweck geeigneten Zentren angehalten werden, bevorzugt in offenen Stationen, die ihrem rechtlichen Status entsprechende Bedingungen haben. Dazu zählen Beschäftigungsmöglichkeiten, das Recht, Besuche zu empfangen, uneingeschränkter Zugang zu kostenloser und qualifizierter rechtlicher Beratung sowie entsprechende medizinische Versorgung.

Diese scharfe Kritik des UN Ausschusses bestätigt, dass durch die Verschärfungen des Fremdenrechts etliche verbriefte Menschenrechte nicht mehr gewährleistet sind und sowohl Gesetze als auch Vollzug dringend geändert werden müssen, mahnt Anny Knapp von der asylkoordination.



Anny Knapp - asylkoordination Österreich,
tel. 01/ 532 12 91 – 15 bzw: 0688/ 82 84 460
knapp@asyl.at