Asylverfahren | Archiv

Rechtsschutz für Flüchtlinge nicht aushöhlen [06.11.2007, Presseaussendung]
Statt sich die Kritik von Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofs am Fremdenrecht zu Herzen zu nehmen, wird im Ministerrat nun die Einrichtung des Asylgerichtshofs beschlossen.
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Der SPÖ scheint die Einlösung dieser Bedingung für ihre Zustimmung zum Fremdenrechtspaket das einzige Anliegen zu sein, selbst auf die noch im Regierungsprogramm vorgesehene Evalutation kann sie verzichten und sie auf den St.Nimmerleinstag verschieben. Die ÖVP hält das Fremdenrechtspaket sowieso für ein keine Evaluation bedürfendes Meisterwerk, selbst wenn dieses laut Korinek 'massive Fehler' hat und darin eine 'Gefährdung des Rechtsstaats' sieht Die Umwandlung des UBAS in einen Asylgerichtshof wird die bestehenden Probleme nicht lösen, denn auch dieser wird im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden haben.
Mit der Einrichtung des Asylgerichtshofs wird aber nun offenbar das Ziel verfolgt, den Verwaltungsgerichtshof völlig auszuschalten. 'Das wäre eine ungeheurer Angriff auf tragende Pfeiler der Rechtsstaatlichkeit', kritisiert Anny Knapp von der asylkoordination. Der Verwaltungsgerichtshof ist von Verfassung wegen zur nachprüfenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit der gesamten staatlichen Verwaltung eingerichtet, wird seine Zuständigkeit für den Bereich des Asylrechts abgeschafft, ist das die schleichende Abschaffung des Verwaltungsgerichtshofes. Der Abbau der rechtsstaatlichen Instanzen durch die Koalitionsregierung wäre durch die 2/3 Mehrheit im Parlament einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Verfassungsgerichtshof zur Aushebelung des Verwaltungsgerichtshofs keine kritischen Worte findet. Vom Verwaltungsgerichtshof wurde zwar immer wieder über die starke Arbeitsbelastung durch Asyl- und Fremdenrechtsbeschwerden berichtet, die Ergebnisse der Überprüfungen durch den Verwaltungsgerichtshofs bestätigen seine Unverzichtbarkeit: 18 Prozent der Beschwerden in Asylfällen erwiesen sich als berechtigt. 'Es geht im Asylrecht um die Existenz, Fehler im Verfahren können für die Betroffenen fatale Folgen haben', unterstreicht Knapp die Wichtigkeit der nachprüfenden Kontrolle. Dem Verwaltungsgerichtshof kann auch jetzt Beschwerden wegen Aussichtlosigkeit oder einer unbedeutenden Rechtsfrage nicht behandeln oder bei der Gewährung von Verfahrenshilfe den Zugang zum Beschwerdeverfahren steuern.. Um Verfahren zu verkürzen, gäbe es viele andere rechtsstaatlich unbedenkliche Möglichkeiten. Der Innenminister sollte beim Bundesasylamt dafür sorgen, dass die MitarbeiterInnen ausreichend qualifiziert sind und ein Anforderungprofil vorgeben, das auch jenem des UBAS entspricht. Viele Berufungsverfahren würden sich erübrigen, wenn bereits in erster Instanz der Schutzbedarf richtig erkannt wird. Immerhin behebt der UBAS rund 40 Prozent der Entscheidungen erster Instanz. Vereinfachungen der rechtlichen Bestimmungen und ein Vollzug im Geiste des Schutzgedanken anstelle von Abschottung und Abwehr gegen Flüchtlinge würde zu einem einfacheren Vollzug und größerer Akzeptanz von Entscheidungen beitragen. Der Abbau von Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit, der durch die Ausschaltung des Verwaltungsgerichtshofes nun betrieben wird, ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat.



Anny Knapp - asylkoordination Österreich,
tel. 01/ 532 12 91 – 15 bzw: 0688/ 82 84 460
knapp@asyl.at