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Kritik des Rechnungshofes an Flüchtlingsbetreuung keine Überraschung [13.02.2007, Presseaussendung] |
Die Kritik des Rechnungshofes an den durch Inkompetenz vergeudeten Millionen ist für die asylkoordination Österreich keine Überraschung. Weil die Länder nur mit Zähneknirschen der Grundversorgungsvereinbarung zustimmten, wurde bewußt mit einer zu niedrigen Anzahl zu versorgender Flüchtlinge operiert. |
Übersicht
Asylverfahren |
Kurz vor der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung gab es rund 33.000 offene Asylverfahren, dennoch wurde die unrealistische Anzahl von 16.000 hilfsbedürftiger Asylsuchender und anderer Anspruchsberechtigter der Vereinbarung zugrunde gelegt.
Dabei war auch klar, dass nur wenige Asylsuchende während des Asylverfahrens tatsächlich eine Chance haben, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz bleiben AsylwerberInnen vom Arbeitsmarkt weitgehend ausgesperrt, eine befristete saisonale Beschäftigungsbewilligung ist fast so häufig wie ein Lotto-Sechser. Mit leichterem Zugang zum Arbeitsmarkt könnten nicht nur Betreuungskosten gesenkt werden, sondern auch die humanen Kosten. Erzwungene jahrelange Untätigkeit verursacht psychische und sozialen Probleme.
Eine wesentliche Ursache für die große Anzahl der auf Unterstützung durch Grundversorgung angewiesenen AsylwerberInnen ist die schlechte Arbeit des Bundesasylamts. Viele Verfahren hätten schon in erster Instanz positiv abgeschlossen werden können. Weil aber die Ermittlungen unzureichend sind und Entscheidungen oft nicht nachvollziehbar begründet werden, erfolgt die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus oft erst in der zweiten Instanz. Durch den Unabhängigen Bundesasylsenat wurden rund 2000 Asylverfahren positiv im Jahr 2004, 1400 im Jahr 2005 , 1600 im Jahr 2006 entschieden. Der Großteil hätte bei etwas sorgfältigerer Arbeit der 1.Instanz gleich positiv erledigt werden können, anstatt den Rucksack der anhängigen Verfahren beim UBAS zu vergrößern. Zwar wurde der UBAS 2006 endlich personell aufgestockt, dennoch sind zu Jahresende 2006 rund 30.000 Verfahren in 2.Instanz anhängig. Bis zum Abschluß eines Berufungsverfahren können mehrere Jahre vergehen.
Die Kosten der Grundversorgung könnten allein durch korrekte erstinstanzliche Verfahren deutlich reduziert werden.
Das System der Grundversorgung selbst ist durch die Kombination von Länder- und Bundesverwaltung verbürokratisiert. Neben den jeweils unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern bestehen auch unterschiedliche Vollzugspraxen. So wurden beispielsweise Kriterien festgelegt, wann Hilfsbedürftigkeit vorliegt und Grundversorgungsleistungen eingeschränkt oder eingestellt werden. Eine Evaluation dieses Kriterienkatalogs durch Bund und Länder ist seit 2 Jahren ausständig.
Anny Knapp - asylkoordination Österreich,
tel. 01/ 532 12 91 – 15 bzw: 0688/ 82 84 460 knapp@asyl.at
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