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asylkoordination Österreich fürchtet um die Unabhängigkeit des Unabhängigen Bundesasylsenat [26.03.2003]
"Die Eingliederung des Unabhängigen Bundesasylsenat in das Innenressort untergräbt die Unabhängigkeit der Berufungsbehörde" kritisiert die asylkoordination österreich die heute im Parlament beschlossene Änderung des Bundesministeriengesetzes.
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Die bedeutendste und wichtigste Änderung des Asylgesetzes 1997, die Einrichtung einer unabhängigen Berufungs-instanz, mit der Österreich den EU-Anforderung an das Asylsystem Rechnung getragen hat, wird dadurch wieder in Frage gestellt. Die Erfahrungen der FlüchtlingsberaterInnen zeigen, dass durch den Unabhängigen Bundesasylsenat die Qualität der Berufungsverfahren sich erheblich verbessert hat. Dieses durchwegs gute Niveau muss auf jeden Fall erhalten bleiben, um ausreichend und in einem fairen Verfahren klären zu können, ob jemand Flüchtling und schutzbedürftig ist. Dazu sind oft aufwändige Recherchen und die Beiziehung von Experten erforderlich. Durch die Eingliederung ins Innenressort könnten möglicherweise erforderliche Mittel für die Ermittlungstätigkeiten eingeschränkt werden. Die asylkoordination befürchtet auch, dass der Innenminister auf die Bestellung von Mitgliedern des UBAS Einfluß nehmen könnte.

Die Kritik Minister Strassers am UBAS, dass 12.000 Verfahren anhängig sind, ist wohl eine Verwechslung von Ursache und Wirkung. Würde der Minister sicherstellen, dass in der ersten Instanz ein ordentliches Asylverfahren durchgeführt wird, könnte sich der UBAS viel Arbeit ersparen. Die Asylverfahren beim Bundesasylamt sind aber so mangelhaft, dass viele Fakten eben erst im Berufungsverfahren ermittelt werden. Jede Einschränkung, gegen eine negative Entscheidung erster Instanz zu berufen oder der Kompetenzen des UBAS würde dazu führen, dass es in Österreich kein Asylverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen mehr gibt. Zu einem rechtsstaatlichen Verfahren gehört ebenso, dass die Entscheidung durch den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof geprüft werden kann. Minister Strasser will wohl auch von der Tatsache ablenken, dass die Wartezeit beim Bundesasylamt, bis ein Asylsuchender überhaupt befragt wird, 4 bis 6 Monate dauert, und zu Jahresende 2002 rund 16.500 AsylwerberInnen in der ersten Instanz auf eine Befragung und Entscheidung warteten. Würde die erste Instanz besser arbeiten, würden nicht so viele Asylsuchende erst vom UBAS Asyl erhalten. Während das Bundesasylamt im letzten Jahr nur bei 158 regulären Verfahren die Flüchtlingseigenschaft feststellte, hatte der UBAS 231 positive Entscheidungen getroffen.


Anny Knapp, asylkoordination Österreich