Die bedeutendste und wichtigste Änderung des Asylgesetzes
1997, die Einrichtung einer unabhängigen Berufungs-instanz,
mit der Österreich den EU-Anforderung an das Asylsystem
Rechnung getragen hat, wird dadurch wieder in Frage gestellt.
Die Erfahrungen der FlüchtlingsberaterInnen zeigen, dass
durch den Unabhängigen Bundesasylsenat die Qualität
der Berufungsverfahren sich erheblich verbessert hat. Dieses
durchwegs gute Niveau muss auf jeden Fall erhalten bleiben,
um ausreichend und in einem fairen Verfahren klären zu
können, ob jemand Flüchtling und schutzbedürftig
ist. Dazu sind oft aufwändige Recherchen und die Beiziehung
von Experten erforderlich. Durch die Eingliederung ins Innenressort
könnten möglicherweise erforderliche Mittel für
die Ermittlungstätigkeiten eingeschränkt werden. Die
asylkoordination befürchtet auch, dass der Innenminister
auf die Bestellung von Mitgliedern des UBAS Einfluß nehmen
könnte.
Die Kritik Minister Strassers am UBAS, dass 12.000 Verfahren
anhängig sind, ist wohl eine Verwechslung von Ursache
und Wirkung. Würde der Minister sicherstellen, dass in
der ersten Instanz ein ordentliches Asylverfahren durchgeführt
wird, könnte sich der UBAS viel Arbeit ersparen. Die
Asylverfahren beim Bundesasylamt sind aber so mangelhaft,
dass viele Fakten eben erst im Berufungsverfahren ermittelt
werden. Jede Einschränkung, gegen eine negative Entscheidung
erster Instanz zu berufen oder der Kompetenzen des UBAS würde
dazu führen, dass es in Österreich kein Asylverfahren
nach rechtsstaatlichen Grundsätzen mehr gibt. Zu einem
rechtsstaatlichen Verfahren gehört ebenso, dass die Entscheidung
durch den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof geprüft
werden kann. Minister Strasser will wohl auch von der Tatsache
ablenken, dass die Wartezeit beim Bundesasylamt, bis ein Asylsuchender
überhaupt befragt wird, 4 bis 6 Monate dauert, und zu
Jahresende 2002 rund 16.500 AsylwerberInnen in der ersten
Instanz auf eine Befragung und Entscheidung warteten. Würde
die erste Instanz besser arbeiten, würden nicht so viele
Asylsuchende erst vom UBAS Asyl erhalten. Während das
Bundesasylamt im letzten Jahr nur bei 158 regulären Verfahren
die Flüchtlingseigenschaft feststellte, hatte der UBAS
231 positive Entscheidungen getroffen.
Anny Knapp, asylkoordination Österreich
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