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30.1.2026

IFG-Anfrage: Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte

Anfragebeantwortung online! Ab 01.01.2026 erhalten subsidiär Schutzberechtigte in Wien keine Mindestsicherung mehr, ohne Übergangsregelungen für Härtefälle. Die Situation wirft zahlreiche ungeklärte Fragen auf, und zwar nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch bei Betreuungseinrichtungen. Wir haben daher eine IFG-Anfrage mit 94 Fragen an Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Ludwig gestellt.

IFG-Anfrage an Bürgermeister Michael Ludwig zur Streichung der Mindestsicherung subsidiär Schutzberechtigter

 
Update: Lesen Sie hier die Anfragebeantwortung der Stadt Wien vom 26.01.2026 im Detail. 
Die geplante Überführung subsidiär Schutzberechtigter von der Wiener Mindestsicherung in die Grundversorgung wirft zahlreiche unbeantwortete Fragen auf und macht einen dringenden politischen Handlungsbedarf deutlich. Besonders vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende, psychisch erkrankte Personen, junge Erwachsene in Ausbildung sowie Senior:innen sind von existenziellen Einschnitten betroffen, deren Folgen für Wohnsituation, Gesundheit, Ausbildung und Integration derzeit nicht seriös abgeschätzt werden können.

Organisationen der Flüchtlingshilfe berichten, dass Kund:innen der GVS‑Beratungsstellen mit existenziellen Anliegen vorsprechen, für die es mangels klarer Informationen keine verlässlichen Antworten gibt. Welche Risiken konkret bestehen und welche Maßnahmen zur Abfederung möglich und vorgesehen sind, kann aktuell nicht beantwortet werden, wodurch seriöse Beratungstätigkeit massiv erschwert wird und chaotische Zustände drohen.

Die Organisationen der Flüchtlingshilfe sprechen sich daher für Übergangsmaßnahmen und gezielte Härtefalllösungen aus, um Wohnungslosigkeit, Ausbildungsabbrüche und gesundheitliche Krisen zu verhindern. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen unter anderem eine Aufzahlung auf Wohnkosten zur Vermeidung von Delogierungen, die Anwendung der Härtefallregelung nach Paragraph 39 Absatz 2 WMG für Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung, beschleunigte Verfahren für Personen mit laufendem Antrag auf EU‑Daueraufenthalt, die Übernahme bestehender Mietverhältnisse durch Partnerorganisationen des FSW sowie die Schaffung zusätzlicher Plätze im organisierten Wohnen der Grundversorgung.

Zudem steht mit der EU‑Asylrechtsreform eine umfassende Veränderung bevor, sodass zwei aufeinanderfolgende Systemwechsel innerhalb von sechs Monaten für Betroffene, Verwaltung und unterstützende Organisationen kaum zu bewältigen sind. Die Sozialhilfe als letztes soziales Auffangnetz ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechts auf soziale Sicherheit; aus menschenrechtlicher Sicht verstößt der Ausschluss von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus von dieser Unterstützung gegen das Gebot der Nicht‑Diskriminierung und das Recht auf soziale Sicherheit, das allen Menschen unabhängig von ihrem rechtlichen Status zusteht. Vor diesem Hintergrund richten die Unterzeichnenden an den Herrn Bürgermeister und Landeshauptmann in seiner Funktion als zuständiges Regierungsmitglied unten stehende
 

Anfrage gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz.


Unterzeichnende Organisationen

asylkoordination österreich
Amnesty International Österreich
AUGE Wien
Diakonie 
Don Bosco Sozialwerk
Flüchtlingsprojekt Ute Bock
Fremde werden Freunde
Patinnen für alle
Queer Base - Welcome and Support for LGBTIQ Refugees
SOS Mitmensch
tralalobe
Verein NACHBARINNEN in Wien
Verein Projekt Integrationshaus
Vielmehr für alle! - Verein für Bildung, Wohnen und Teilhabe
Volkshilfe


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