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10.8.2026

Förderungen für die asylkoordination österreich: Was die Anfragebeantwortung des Sozialministeriums zeigt

Millionen für die asylkoordination! Klingt nach Skandal. Ist aber keiner. In Teil drei unserer Förderungstrilogie legen wir (wieder einmal) die Zahlen auf den Tisch: Welche Projekte das Sozialministerium gefördert hat, welche Leistungen dahinterstehen und warum Ko-Förderung nicht Doppelförderung ist. Zeit für Fakten statt Fördermythen.
Regina Winkler

Die FPÖ beweist wieder einmal eindrucksvoll, dass sie die Transparenzdatenbank nicht versteht. Oder nicht verstehen will. Denn statt dort nachzulesen, wer welche Förderungen erhält, beschäftigt sie lieber Ministerien mit parlamentarischen Anfragen, deren Antworten längst öffentlich nachvollziehbare Tatsachen bestätigen. Bezahlt wird dieser zusätzliche Verwaltungsaufwand von uns allen und zwar mit Steuergeld.

Ganz aktuell hat das Sozialministerium die parlamentarische Anfrage der FPÖ zu den von ihr in den letzten fünf Jahren an die asylkoordination österreich ausbezahlten Förderungen beantwortet. Nachdem wir bereits erklärt haben, wie öffentliche Förderungen funktionieren und warum Förderung nicht gleich Förderung ist, wollen wir nun einen (hoffentlich abschließenden) Blick auf die Fakten werfen.


Förderungen für die asylkoordination österreich: Was das Sozialministerium bestätigt


Schauen wir also in die Antwort der Sozialministerin. Sie ist sachlicher und weniger dramatisch als die vorgeschobene Empörung der FPÖ. Die Anfragebeantwortung macht unmissverständlich klar: Die asylkoordination österreich erhält keine pauschalen Zuschüsse, sondern Projektförderungen für klar definierte Leistungen. 


Zu den 2024 geförderten Leistungen der asylkoordination gehörten:

  • Asylforum 2024: gefördert mit 10.000 Euro; das Asylforum ist eine dreitägige Fachtagung mit mehr als 150 Teilnehmer:innen, 9 bis 10 Workshops, 5 Vorträgen und einer Podiumsdiskussion, die Fachleute aus Praxis, Beratung, Wissenschaft und Politik zusammenbrachte.
     
  • connecting people 2024: gefördert mit 19.000 Euro; unter anderem für rund 15 Patenschaften zwischen Ehrenamtlichen und unbegleiteten minderjährigen beziehungsweise jugendlichen Geflüchteten, Schulungen von drei neuen Pat:innengruppen, Gruppentreffen, Einzelgespräche, Infoabende und laufende Beratung.
     
  • Prävention durch Information – Gemeinsam für eine inklusive Gesellschaft: gefördert mit 451.000 Euro; dazu gehörten unter anderem 126 Schul-Workshops, 6 Workshops für geflüchtete Kinder, muttersprachliche Infoblätter, Informationsaufbereitung und Aktualisierungen von Themen für die Webseite und Social Media, sowie die Vernetzung und Beratung von Refugee Community Organisations in Wien und in den Bundesländern.
     
  • RESET IV – Psychotherapeutische Interventionen zur Prävention von Gewalt und Extremismus: gefördert mit 1.000.000 Euro; Zielgruppe waren geflüchtete und zugewanderte Menschen, die von einem mehrsprachigen, auf Traumafolgestörungen spezialisierten Programm profitieren können. Ziel war es, persönliche Risikofaktoren für Gewalt und Extremismus zu verringern – durch Unterstützung bei Emotionsregulation, Frustrationstoleranz, Selbstwert, Selbstwirksamkeit, Stressbewältigung, sozialen Fähigkeiten und Alltagsbewältigung. Geleistet waren rund 6.650 Betreuungseinheiten: 5.450 persönliche Betreuungskontakte vor Ort in allen neun Bundesländern und 1.200 Telefonkontakte über die muttersprachliche Akuthilfe AMIKE.

Für alle geförderten Projekte gelten klare Ziele, Nachweise und Kontrollen: Leistungen müssen dokumentiert, Berichte vorgelegt und Ausgaben belegt werden. Das Sozialministerium prüft im Zuge der Abrechnung, ob die vereinbarten Ziele erreicht wurden. Wer öffentliche Projektförderungen kennt, weiß: Das ist kein Selbstbedienungsladen, sondern ein streng kontrolliertes System.


Der Mythos von den Fördermillionen: Warum Zahlen ohne Kontext irreführen


Gerade bei RESET zeigt sich, wie irreführend das Gerede von den Millionen ist. Die asylkoordination trat zwar als Fördernehmerin auf, die Mittel wurden aber österreichweit an 14 Projektpartner verteilt – schließlich ist es nicht nur für die Fördernehmenden, sondern auch für die Fördergeberseite einfacher und ressourcenschonender, eine große Förderung zu administrieren, als zahlreiche Einzelförderungen. Insgesamt waren damit 15 Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet beteiligt. Der asylkoordination wurde jener Aufwand vergütet, der für Beantragung, Abwicklung und Abrechnung der Förderung notwendig war. Dies entsprach 3% der Gesamtsumme.

Die Anfragebeantwortung dröselt zudem die in der Transparenzdatenbank für 2025 genannten Beträge auf: 17.100 Euro sind die erste Teilrate für connecting people 2025, dazu kommt eine gebundene Restrate von 1.900 Euro. Die oft genannte Summe von 280.000 Euro im Bereich Gesundheitsförderung setzt sich aus 100.000 Euro Restzahlung für Reset III und 180.000 Euro erster Teilzahlung für Reset V zusammen. Das sind keine geheimnisvollen Geldflüsse, sondern Projektzahlungen mit Namen, Zeitraum und Zweck.

Und auch die Förderhöhen der letzten Jahre sind kein Geheimnis. Aus dem Ressort wurden genehmigt: 1.022.000 Euro im Jahr 2021, 1.216.000 Euro im Jahr 2022, 1.182.000 Euro im Jahr 2023, 1.480.000 Euro im Jahr 2024 und 219.000 Euro im Jahr 2025. Wer wissen will, was dahintersteht, muss nicht raunen oder platt gegen „linke NGOs“ mobilisieren. Ein Blick in die öffentlich zugänglichen Unterlagen würde reichen.


Keine Hinweise auf unzulässige Doppelförderung


Ein Vorwurf taucht regelmäßig auf: ein und dieselbe Organisation bekomme von mehreren Ministerien Geld. Auch hier liefert die Anfragebeantwortung eine eindeutige Antwort. Ja, Förderungen werden in der Transparenzdatenbank sichtbar. Und nein: Die Anfragebeantwortung liefert keinen Hinweis auf eine unzulässige Doppelförderung. Das Sozialministerium verweist auf Förderprüfungen, Verwendungsnachweise, Belegkontrollen, ressortübergreifende Abstimmungen und Abfragen in der Transparenzdatenbank.

Und ein Satz fürs Notizbuch: Ko-Förderung ist nicht dasselbe wie Doppelförderung. Verschiedene Fördergeber können eine Organisation gemeinsam in unterschiedlichen, klar voneinander abgegrenzten Bereichen fördern. Doppelförderungen sind untersagt und zu Unrecht bezogene Förderungen müssen zurückgezahlt werden.


Warum Ministerien gemeinnützige Organisationen fördern


Bleibt die grundsätzliche Frage: Warum fördern Ministerien überhaupt gemeinnützige Organisationen? In der politischen Debatte wird oft so getan, als würden Ministerien gemeinnützigen Organisationen nach Gutdünken Geld schenken. Das Gegenteil ist der Fall.

Ministerien vergeben Projektförderungen, weil bestimmte gesellschaftlich notwendige Leistungen erbracht werden müssen und gemeinnützige Organisationen dafür Erfahrung, Fachwissen und gewachsene Netzwerke mitbringen. Sie arbeiten nahe an den Menschen und können oft schneller – und kostengünstiger – reagieren als staatliche Strukturen.

Das ist kein Sonderfall, sondern üblich. Öffentliche Stellen finanzieren konkrete Leistungen, die gemeinnützige Organisationen für die Allgemeinheit erbringen. Man denke an Rettungsdienste, mobile Pflege, Konsumentenschutz oder Schuldnerberatung, Sport- und Musikvereine oder die Freiwillige Feuerwehr. Wer die Förderung gemeinnütziger Arbeit grundsätzlich skandalisieren will, müsste konsequenterweise alle diese Einrichtungen unter Generalverdacht stellen.
 


Hinter jeder Förderung stehen Menschen


Hinter jedem Projekt stehen hauptamtliche Pädagog:innen, Sozialarbeiter:innen, Psychotherapeut:innen, Jurist:innen, Projektleiter:innen und Verwaltungsmitarbeiter:innen. Sie entwickeln Bildungsangebote, begleiten Menschen in schwierigen Lebenssituationen, koordinieren österreichweite Netzwerke und sorgen dafür, dass jeder Euro ordnungsgemäß dokumentiert und abgerechnet wird.

Gleichzeitig engagieren sich hunderte Ehrenamtliche als Pat:innen, Mentor:innen oder bei Veranstaltungen. Hauptamtliches und ehrenamtliches Engagement ergänzen einander. Das eine funktioniert ohne das andere nicht. Wer diese Arbeit pauschal (etwa als "Asylindustrie") verhöhnt, verhöhnt zehntausende Haupt- und Ehrenamtliche im gemeinnützigen Sektor, die täglich Verantwortung übernehmen.


Förderungen sichern Projekte – Spenden unsere Unabhängigkeit


Wir sind die asylkoordination. Seit 1991 informieren, vernetzen und bilden wir. Einen großen Teil unserer konkreten Projekte können wir durch öffentliche Förderungen finanzieren. Doch die Budgetkürzungen treffen auch unsere Arbeit. Schon bald stehen wir vor der Realität, dass Projekte nicht mehr fortgeführt werden können – RESET läuft zum Beispiel Ende Oktober 2026 aus. Wie es dann mit den Menschen weitergeht, die derzeit psychotherapeutisch betreut werden, wissen weder wir noch unsere Projektpartnerorganisationen.

Unsere politische Arbeit hingegen war und ist bewusst spendenfinanziert. Denn wenn Grund- und Menschenrechte unter Druck geraten, greifen wir ein. Und dafür müssen wir unabhängig bleiben.

Wir und unsere Unterstützer:innen tun das aus Überzeugung. Denn Helfen ist kein Geschäftsmodell, sondern Haltung.
 

Häufige Fragen zu Förderungen der asylkoordination österreich

Wie viel Förderung erhielt die asylkoordination österreich vom Sozialministerium?
Aus dem Ressort wurden 2021 insgesamt 1.022.000 Euro, 2022 1.216.000 Euro, 2023 1.182.000 Euro, 2024 1.480.000 Euro und 2025 219.000 Euro genehmigt.
Wofür wurden die Förderungen verwendet?
Gefördert wurden konkrete Projekte wie Asylforum, connecting people, Prävention durch Information und RESET – also Bildung, Patenschaften, Vernetzung, Information, psychotherapeutische Betreuung und Gewaltprävention.
Gab es Doppelförderungen?
Nein. Aus der Anfragebeantwortung geht hervor, dass es keine Hinweise auf unzulässige Doppelförderungen gibt. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Doppelförderung und Ko-Förderung: Diese ist erlaubt, wenn verschiedene Fördergeber unterschiedliche Leistungen oder klar abgegrenzte Projektteile unterstützen. Unzulässig wäre es, dieselbe Leistung doppelt zu fördern. Genau das verhindern Verwendungsnachweise, Belegkontrollen, ressortübergreifende Abstimmungen und Kontrollabfragen in der Transparenzdatenbank.

Kontakt und Information

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