Förderungen und Förderungen – solche und solche

Förderungen sind nicht gleich Förderungen: Während Parteien strukturell finanziert werden, müssen NGOs ihre Mittel projektbezogen rechtfertigen. Das heißt: Während die einen schon aufgrund ihrer Existenz gefördert werden (gut so), müssen die anderen genau definierte Leistungen erbringen. In Teil zwei unserer Enthüllungsstory schauen wir uns an, warum dieser Unterschied entscheidend ist und warum FPÖ-Kritik an NGOs vor allem eines ist: eine Show.
Marion Kremla
Wir müssen schon wieder über Förderungen reden. Denn es redet ständig die FPÖ über Förderungen. Aber nicht über ihre, sondern über unsere. Leider klingt es bei der FPÖ dann immer so, als würden unsere Förderungen nach dem selben Schema laufen wie ihre. Deshalb ganz langsam nochmals von vorn. Wofür werden Parteien gefördert und welche Förderungen können NGOs beantragen?
Parteien sind essenzieller Bestandteil einer Demokratie. Gefördert werden sie für die „Mitwirkung an der politischen Willensbildung in Bund, Ländern und Gemeinden“ – und zwar „angemessen“.[1]
Parteienförderung gibt es, sobald eine Partei im Nationalrat vertreten ist oder zumindest Stimmen über einem festgelegten Schwellenwert erreicht. Die Gesamthöhe errechnet sich nach der Formel Wahlberechtigte x aktuell 4,96€. Davon erhalten die Parlamentsparteien zunächst je einen Grundbetrag von 235.000 €. Der Rest wird nach der Zahl der Abgeordneten an die Parteien verteilt.
Hinzu kommt die Klubförderung, auch diese strukturiert durch einen Sockelbetrag und einen nach Stimmenstärke aliquotierten Anteil. Für die Vertretung im Europäischen Parlament gibt es weitere Förderungen, ebenso für das Betreiben einer Parteiakademie. Alles in allem kam die FPÖ 2025 auf 61,4 Mio €, die ÖVP lag noch rund 15 Mio € darüber.
Zur Klarstellung: Die Kosten für die Abgeordnetengehälter und parlamentarischen Mitarbeitenden müssen nicht aus dieser Finanzierung getragen werden.
Ist das viel? Ja. Zuviel? Nein. Österreich hat eine sehr hohe Parteienfinanzierung und sehr genaue Vorgaben zu sonstigen Einnahmen sowie den Rechenschaftspflichten. Und gut so, denn beides schützt vor offenen und verkappten Oligarchien, zu denen die Welt aktuell reichlich Anschauungsmaterial bietet.
Nur: Gibt es in diesen Förderungen Zielzahlen, definierte projektspezifische Leistungseinheiten, Listen nicht förderbarer, da nicht projektrelevanter Leistungen, zu genehmigende Änderungsanträge, Begrenzungen indirekter Kosten mit 5%, Publikationsvorschriften, vorzulegende Qualifizierungsnachweise?
Nein. Und das ist der Unterschied.
Somit ist, wenn der FPÖ Abgeordnete Christoph Steiner den Finanzminister fragt, in welcher Höhe er „Zahlungen an die NGOs einsparen“ wolle (natürlich waren wir da dabei, wieder mit unserem FPÖ-Lieblingsprojekt), die Fragestellung schon einmal falsch. Sie ist vom Modell „Förderung qua schierer Existenz“ her gedacht, analog zur Parteienförderung.
Zur Wiederholung: Sockelbetrag, aliquoter Anteil, Auftrag „an der politischen Willensbildung mitwirken“. Korrekt müsste die Frage lauten, ob der Finanzminister gedenke, die von NGOs durchgeführten Leistungen zu kürzen. Denn das ist, wofür wir und andere bezahlt werden. Projektrelevanz ist, was zählt.
Herr Steiner, seine Frage und die zugrunde liegenden Recherchen und Parteilinie hingegen werden auch dann bezahlt, wenn die Fragerei nur Showzwecken dient und dazu extra provokativ formuliert wird. Projektrelevant für das Projekt Demokratie? Nobody cares, nobody kürzt da irgendwas.
Während parlamentarische Mitarbeiter:innen und ein wenig KI die Ministerien mit Massenware parlamentarischer Anfragen zu unseren Projekten zuspammen, beschäftigen wir uns in eben diesen inkriminierten Projekten mit der Organisation von integrativen Sportprojekten, mit Kontingenten tausender dolmetschgestützten Therapiestunden, mit sehr viel Zahlen und Statistik sowieso.
Und während im FPÖ-Kämmerchen in bezahlter Arbeitszeit an fulminanten Fragestellungen gefeilt wird, entsteht dieser Artikel mangels Projektrelevanz in der Freizeit.
Das kleine Einmaleins der Parteienförderung
Parteien sind essenzieller Bestandteil einer Demokratie. Gefördert werden sie für die „Mitwirkung an der politischen Willensbildung in Bund, Ländern und Gemeinden“ – und zwar „angemessen“.[1]
Parteienförderung gibt es, sobald eine Partei im Nationalrat vertreten ist oder zumindest Stimmen über einem festgelegten Schwellenwert erreicht. Die Gesamthöhe errechnet sich nach der Formel Wahlberechtigte x aktuell 4,96€. Davon erhalten die Parlamentsparteien zunächst je einen Grundbetrag von 235.000 €. Der Rest wird nach der Zahl der Abgeordneten an die Parteien verteilt.
Hinzu kommt die Klubförderung, auch diese strukturiert durch einen Sockelbetrag und einen nach Stimmenstärke aliquotierten Anteil. Für die Vertretung im Europäischen Parlament gibt es weitere Förderungen, ebenso für das Betreiben einer Parteiakademie. Alles in allem kam die FPÖ 2025 auf 61,4 Mio €, die ÖVP lag noch rund 15 Mio € darüber.
Zur Klarstellung: Die Kosten für die Abgeordnetengehälter und parlamentarischen Mitarbeitenden müssen nicht aus dieser Finanzierung getragen werden.
Ist das viel? Ja. Zuviel? Nein. Österreich hat eine sehr hohe Parteienfinanzierung und sehr genaue Vorgaben zu sonstigen Einnahmen sowie den Rechenschaftspflichten. Und gut so, denn beides schützt vor offenen und verkappten Oligarchien, zu denen die Welt aktuell reichlich Anschauungsmaterial bietet.
Nur: Gibt es in diesen Förderungen Zielzahlen, definierte projektspezifische Leistungseinheiten, Listen nicht förderbarer, da nicht projektrelevanter Leistungen, zu genehmigende Änderungsanträge, Begrenzungen indirekter Kosten mit 5%, Publikationsvorschriften, vorzulegende Qualifizierungsnachweise?
Nein. Und das ist der Unterschied.
Bei den NGOs zählt die Leistung
Somit ist, wenn der FPÖ Abgeordnete Christoph Steiner den Finanzminister fragt, in welcher Höhe er „Zahlungen an die NGOs einsparen“ wolle (natürlich waren wir da dabei, wieder mit unserem FPÖ-Lieblingsprojekt), die Fragestellung schon einmal falsch. Sie ist vom Modell „Förderung qua schierer Existenz“ her gedacht, analog zur Parteienförderung.
Zur Wiederholung: Sockelbetrag, aliquoter Anteil, Auftrag „an der politischen Willensbildung mitwirken“. Korrekt müsste die Frage lauten, ob der Finanzminister gedenke, die von NGOs durchgeführten Leistungen zu kürzen. Denn das ist, wofür wir und andere bezahlt werden. Projektrelevanz ist, was zählt.
Herr Steiner, seine Frage und die zugrunde liegenden Recherchen und Parteilinie hingegen werden auch dann bezahlt, wenn die Fragerei nur Showzwecken dient und dazu extra provokativ formuliert wird. Projektrelevant für das Projekt Demokratie? Nobody cares, nobody kürzt da irgendwas.
Zusammenfassung
Während parlamentarische Mitarbeiter:innen und ein wenig KI die Ministerien mit Massenware parlamentarischer Anfragen zu unseren Projekten zuspammen, beschäftigen wir uns in eben diesen inkriminierten Projekten mit der Organisation von integrativen Sportprojekten, mit Kontingenten tausender dolmetschgestützten Therapiestunden, mit sehr viel Zahlen und Statistik sowieso.
Und während im FPÖ-Kämmerchen in bezahlter Arbeitszeit an fulminanten Fragestellungen gefeilt wird, entsteht dieser Artikel mangels Projektrelevanz in der Freizeit.
[1] § 3 Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG)










