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Asylstatistik 2001 [Anny
Knapp, asylkoordination aktuell] |
Erstmals seit 20 Jahren, als in Polen das
Militär zur Zerschlagung der Reformbewegung aufgefahren
ist, ist die Anzahl der Asylanträge ähnlich groß.
30.135 Asylanträge sind bei den österreichischen Behörden
eingelangt. Allerdings wurden von diesen Anträgen 5622
bei österreichischen Botschaften im Ausland gestellt. Die
Chance, daß diese Flüchtlinge jemals eine Einreiseerlaubnis
nach Österreich bekommen, ist sehr gering. Läßt
man also diese Anträge außer Betracht, erscheint
die Steigerung um 35 Prozent weniger dramatisch. |
Übersicht Archiv Statistiken |
Ursache für die Zunahme ist der seit längerem schon
andauernde Exodus afghanischer Staatsangehöriger. Die
Anträge afghanischer Staatsangehöriger ist um 200
% von 4200 im Jahr 2000 auf 12.957 (2001) angestiegen. Die
Auslandsanträge gehen zu 95 % auf ihr Konto. 5.153 Anträge
bei österreichischen Botschaften im Jahr 2001 wurden
als gegenstandslos abgelegt. Viele afghanische Flüchtlinge
erhielten also keine Möglichkeit, (legal) nach Österreich
zu kommen. Gleich groß geblieben ist die Zahl der zweitgrößten
Flüchtlingsgruppe, den Irakern. Kaum geändert hat
sich die Anzahl der Inder und jugoslawischer Staatsangehöriger.
Sehr zugenommen hat hingegen die Zahl der Flüchtlinge
aus der Türkei, Armenien, Mazedonien und Georgien.
Nur bei einem Teil der Asylanträge gibt es auch rechtskräftig
abgeschlossene Verfahren. Nicht genehmigte Anträge bei
Botschaften, über die lediglich aufgrund der schriftlichen
Angaben entschieden wird, werden einfach als gegenstandslos
abgelegt. Nicht abgechlossen ferner Asylanträge, wenn
von dem/der AsylwerberIn keine aktuelle Meldeadresse bekannt
ist und das Verfahren wegen notwendiger Einvernahmen nicht
abgeschlossen werden kann. 14.436 Verfahrens wurden aus diesem
Grund eingestellt, können aber, wenn der/die AsylwerberIn
wieder auftaucht, fortgesetzt werden. 1.459 Asylanträge
wurden von den AsylwerberInnen wieder zurückgezogen.
Insgesamt wurden 2001 21.241 Asylanträge durch diese
sonstigen Erledigungen beendet.
Dann gibt es noch die sogenannten unzulässigen Asylanträge,
die wegen der Möglichkeit, daß das Asylverfahren
in einem anderen Land durchgeführt werden kann, gar nicht
inhaltlich behandelt werden. Ihr Anteil ist in den letzten
deutlich gesunken. 2001 wurden insgesamt 394 Anträge
auf diese Weise negativ beschieden. Die letzte Asylgesetznovelle
vom Sommer 2001 sollte zur Wiederbelebung der Drittstaatsverfahren
beitragen, tatsächlich beginnen diese Verfahren aber
erst jetzt wieder zu laufen.
Über 3171 Anträge wurde im Jahr 2001 auch inhaltlich
entscheiden. 411 Flüchtlingen wurde Asyl gewährt
(13%). Außerdem wurde Asyl auf 703 Familienangehörige
erstreckt. Insgesamt wurden also 1114 Anträge positiv
erledigt. Daraus ergibt sich die vom Innenministerium offiziell
verbreitete Asylquote von 23,4%. Davon waren 420 afghanische
(38%), und 210 (19 %) jugoslawische Staatsangehörige.
86 kommen aus dem Irak (8%) und 46 aus der Türkei 8 (4%).
Weniger Eindruck hinterläßt die Asylquote, wenn
in die Berechnung auch die unzulässigen Anträge
einbezogen werden. Sie sinkt dann auf 8,6%, werden gar alle
Erledigungen, also die vielen Einstellungen mitberücksichtigt,
erhielten nur 4,3% Asyl.
Die Bundesasylämter scheinen bei ihren Entscheidungen
eine Hemmschwelle bei positiven Entscheidungen nicht zu überschreiten.
Fast jedes Monat gibt es dort die gleichbleibende Anerkennungsquote
im Normalverfahren von 12,5 Prozent, insgesamt gab es 172
positive Entscheidungen, beim Unabhängigen Bundesasylsenat
hingegen 239. Dort steigt im Lauf des Jahres die Quote auf
über 20 Prozent an.
Die Unzulässigkeit der Abschiebung wurde von den Asylbehörden
in 205 Fällen festgestellt, in 2803 Fällen (92,7%)
sah die Behörde weder Voraussetzungen für Asylgewährung
noch für Abschiebungsschutz. Ende des Jahres waren 194
dieser Non-refoulement-Flüchtlinge zum befristeten Aufenthalt
in Österreich berechtigt.
Die Zahl der offenen Asylverfahren dürfte jedenfalls
über 15000 liegen. Alleine 8492 AsylwerberInnen haben
eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung, 484 haben keine,
weil ihr Antrag im Schnellverfahren behandelt wird. Bei über
7000 Anträgen ist noch keine Erstabklärung erfolgt,
die AsylwerberInnen warten auf die Einvernahme.
In Bundesbetreuung waren zum Jahresende 5426 AsylwerberInnen,
rund 2000 mehr als noch ein Jahr zuvor. Dies kann jedoch nicht
als deutliche Verbesserung bei der Versorgung der AsylwerberInnen
gesehen werden. Denn im Vergleich zu den offenen Verfahren
zeigt sich die alte Praxis, daß nur 1/3 der AsylwerberInnen
vom Bund mit dem Lebensnotwendigsten versorgt werden.
Schubhaft ist im letzten Jahr wieder stark gestiegen, von
14329 (2000) auf 17.306, obwohl in den letzten Jahren immer
weniger Schubhäftlinge abgeschoben wurden, zuletzt 8324.
Die Statistik zeigt, daß die Fremdenpolizei im Gegenzug
vom gelinderen Mittel, der privaten Unterkunft mit Meldeauflagen,
weniger Gebrauch machte. Die größer werdende Schere
zeigt sich immer deutlicher, daß Schubhaft ein beschränkt
taugliches Mittel ist, um die Außerlandesschaffung sicherzustellen.
Nach wie vor werden auch Asylwerber in Schubhaft angehalten,
bis ihnen eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung aufgestellt
wird. Letztes Jahr hat die Fremdenpolizei eher auf definitive
Formen des Landesverweises gesetzt: die Ausweisungen sind
auf 5982 (2000: 9463) zurückgegangen, die Aufenthaltsverbote
hingegen auf 16.387 (2000: 12703) gestiegen. Die starke Zunahme
der Aufenthaltsverbote sind jedoch nicht etwa auf strafrechtliche
Verurteilungen zurückzuführen, sondern ausschließlich
auf den Gummiparagraph "Gefährdung der öffentlichen
Ordnung und Sicherheit". Knapp ein Viertel der Aufenthaltsverbot
wird wegen fehlender Unterhaltsmittel verhängt. Und weil
unsere Regierung gerade bemüht ist, den Scheinadoptionen
per Gesetz den Kampf anzusagen sei auch darauf hingewiesen,
daß die Fremdenpolizei 30 "Scheinehen" aufdeckte.
[Anny Knapp- asylkoordination aktuell ]
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