Statistiken | Archiv

Asylstatistik 2001 [Anny Knapp, asylkoordination aktuell]
Erstmals seit 20 Jahren, als in Polen das Militär zur Zerschlagung der Reformbewegung aufgefahren ist, ist die Anzahl der Asylanträge ähnlich groß. 30.135 Asylanträge sind bei den österreichischen Behörden eingelangt. Allerdings wurden von diesen Anträgen 5622 bei österreichischen Botschaften im Ausland gestellt. Die Chance, daß diese Flüchtlinge jemals eine Einreiseerlaubnis nach Österreich bekommen, ist sehr gering. Läßt man also diese Anträge außer Betracht, erscheint die Steigerung um 35 Prozent weniger dramatisch.
back   Übersicht Archiv Statistiken

Ursache für die Zunahme ist der seit längerem schon andauernde Exodus afghanischer Staatsangehöriger. Die Anträge afghanischer Staatsangehöriger ist um 200 % von 4200 im Jahr 2000 auf 12.957 (2001) angestiegen. Die Auslandsanträge gehen zu 95 % auf ihr Konto. 5.153 Anträge bei österreichischen Botschaften im Jahr 2001 wurden als gegenstandslos abgelegt. Viele afghanische Flüchtlinge erhielten also keine Möglichkeit, (legal) nach Österreich zu kommen. Gleich groß geblieben ist die Zahl der zweitgrößten Flüchtlingsgruppe, den Irakern. Kaum geändert hat sich die Anzahl der Inder und jugoslawischer Staatsangehöriger. Sehr zugenommen hat hingegen die Zahl der Flüchtlinge aus der Türkei, Armenien, Mazedonien und Georgien.

Nur bei einem Teil der Asylanträge gibt es auch rechtskräftig abgeschlossene Verfahren. Nicht genehmigte Anträge bei Botschaften, über die lediglich aufgrund der schriftlichen Angaben entschieden wird, werden einfach als gegenstandslos abgelegt. Nicht abgechlossen ferner Asylanträge, wenn von dem/der AsylwerberIn keine aktuelle Meldeadresse bekannt ist und das Verfahren wegen notwendiger Einvernahmen nicht abgeschlossen werden kann. 14.436 Verfahrens wurden aus diesem Grund eingestellt, können aber, wenn der/die AsylwerberIn wieder auftaucht, fortgesetzt werden. 1.459 Asylanträge wurden von den AsylwerberInnen wieder zurückgezogen. Insgesamt wurden 2001 21.241 Asylanträge durch diese sonstigen Erledigungen beendet.

Dann gibt es noch die sogenannten unzulässigen Asylanträge, die wegen der Möglichkeit, daß das Asylverfahren in einem anderen Land durchgeführt werden kann, gar nicht inhaltlich behandelt werden. Ihr Anteil ist in den letzten deutlich gesunken. 2001 wurden insgesamt 394 Anträge auf diese Weise negativ beschieden. Die letzte Asylgesetznovelle vom Sommer 2001 sollte zur Wiederbelebung der Drittstaatsverfahren beitragen, tatsächlich beginnen diese Verfahren aber erst jetzt wieder zu laufen.

Über 3171 Anträge wurde im Jahr 2001 auch inhaltlich entscheiden. 411 Flüchtlingen wurde Asyl gewährt (13%). Außerdem wurde Asyl auf 703 Familienangehörige erstreckt. Insgesamt wurden also 1114 Anträge positiv erledigt. Daraus ergibt sich die vom Innenministerium offiziell verbreitete Asylquote von 23,4%. Davon waren 420 afghanische (38%), und 210 (19 %) jugoslawische Staatsangehörige. 86 kommen aus dem Irak (8%) und 46 aus der Türkei 8 (4%).
Weniger Eindruck hinterläßt die Asylquote, wenn in die Berechnung auch die unzulässigen Anträge einbezogen werden. Sie sinkt dann auf 8,6%, werden gar alle Erledigungen, also die vielen Einstellungen mitberücksichtigt, erhielten nur 4,3% Asyl.
Die Bundesasylämter scheinen bei ihren Entscheidungen eine Hemmschwelle bei positiven Entscheidungen nicht zu überschreiten. Fast jedes Monat gibt es dort die gleichbleibende Anerkennungsquote im Normalverfahren von 12,5 Prozent, insgesamt gab es 172 positive Entscheidungen, beim Unabhängigen Bundesasylsenat hingegen 239. Dort steigt im Lauf des Jahres die Quote auf über 20 Prozent an.

Die Unzulässigkeit der Abschiebung wurde von den Asylbehörden in 205 Fällen festgestellt, in 2803 Fällen (92,7%) sah die Behörde weder Voraussetzungen für Asylgewährung noch für Abschiebungsschutz. Ende des Jahres waren 194 dieser Non-refoulement-Flüchtlinge zum befristeten Aufenthalt in Österreich berechtigt.
Die Zahl der offenen Asylverfahren dürfte jedenfalls über 15000 liegen. Alleine 8492 AsylwerberInnen haben eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung, 484 haben keine, weil ihr Antrag im Schnellverfahren behandelt wird. Bei über 7000 Anträgen ist noch keine Erstabklärung erfolgt, die AsylwerberInnen warten auf die Einvernahme.

In Bundesbetreuung waren zum Jahresende 5426 AsylwerberInnen, rund 2000 mehr als noch ein Jahr zuvor. Dies kann jedoch nicht als deutliche Verbesserung bei der Versorgung der AsylwerberInnen gesehen werden. Denn im Vergleich zu den offenen Verfahren zeigt sich die alte Praxis, daß nur 1/3 der AsylwerberInnen vom Bund mit dem Lebensnotwendigsten versorgt werden.

Schubhaft ist im letzten Jahr wieder stark gestiegen, von 14329 (2000) auf 17.306, obwohl in den letzten Jahren immer weniger Schubhäftlinge abgeschoben wurden, zuletzt 8324. Die Statistik zeigt, daß die Fremdenpolizei im Gegenzug vom gelinderen Mittel, der privaten Unterkunft mit Meldeauflagen, weniger Gebrauch machte. Die größer werdende Schere zeigt sich immer deutlicher, daß Schubhaft ein beschränkt taugliches Mittel ist, um die Außerlandesschaffung sicherzustellen. Nach wie vor werden auch Asylwerber in Schubhaft angehalten, bis ihnen eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung aufgestellt wird. Letztes Jahr hat die Fremdenpolizei eher auf definitive Formen des Landesverweises gesetzt: die Ausweisungen sind auf 5982 (2000: 9463) zurückgegangen, die Aufenthaltsverbote hingegen auf 16.387 (2000: 12703) gestiegen. Die starke Zunahme der Aufenthaltsverbote sind jedoch nicht etwa auf strafrechtliche Verurteilungen zurückzuführen, sondern ausschließlich auf den Gummiparagraph "Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit". Knapp ein Viertel der Aufenthaltsverbot wird wegen fehlender Unterhaltsmittel verhängt. Und weil unsere Regierung gerade bemüht ist, den Scheinadoptionen per Gesetz den Kampf anzusagen sei auch darauf hingewiesen, daß die Fremdenpolizei 30 "Scheinehen" aufdeckte.

[Anny Knapp- asylkoordination aktuell ]