Gesetze, Verordnungen

Offener Brief an Minister Bartenstein zu den Konsequenzen des Ausländerbeschäftigungsrechts und der dazugehörigen Erlässe [09.02.2005]
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Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Martin Bartenstein,


mit diesem Brief möchte ich Ihnen einen Fall zur Kenntnis bringen, der aufzeigt, zu welchen Konsequenzen das Ausländerbeschäftigungsgesetz und die dazugehörigen Erlässe führen.

Es geht um eine Asylwerberin aus Syrien, geboren 1984 und seit 9 Jahren in Österreich. Sie hat in Österreich den Hauptschulabschluss gemacht und ist in Oberösterreich einer Beschäftigung nachgegangen. Da die Firma, in welcher sie beschäftigt war, zusperren musste, verlor sie diese Arbeit.
Sie kehrte zu den Eltern nach Mistelbach zurück. Dort fand sich ein Arbeitgeber, der die Familie seit Jahren kennt und bereit war, der jungen Frau eine Vollzeitbeschäftigung anzubieten. Er beantragte eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS Mistelbach.

Die Asylwerberin steht im Arbeitslosenbezug! Nach der Antragsstellung wurde der Arbeitgeber vom AMS Mistelbach aufgefordert, seinen Antrag auf BB wegen Aussichtslosigkeit zurückzuziehen - so könne er sich die 13 Euro an Gebühren sparen. Der Frau wurde vom AMS Mistelbach eine Stelle in OÖ angeboten, die junge Frau war zu einem Vorstellungsgespräch bereit, allerdings wurde ihr in der Folge vom AMS mitgeteilt, dass die Stelle nicht mehr zu vergeben sei.

Da der Arbeitgeber auf den Antrag bestand, wurde ein Ersatzkraftverfahren durchgeführt (das AMS schickte 40 Personen). In der Folge wurde der Antrag auf BB vom AMS Mistelbach zurückgewiesen (keine einhellige Befürwortung im Regionalbeirat) abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit der Überschreitung der Landeshöchstzahl.

Der Arbeitgeber legte gegen den negativen Bescheid Berufung ein. Das AMS NÖ schloss sich in seiner Argumentation der regionalen Geschäftsstelle an und gab dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Entscheidung der zweiten Instanz ist noch anhängig, es ist jedoch bereits absehbar, dass der Antrag abgelehnt werden wird.

Ich denke, dass dieser Fall deutlich zeigt, wo die zentralen Problembereiche des geltenden AuslBG liegen:
Asylverfahren sind nicht kurz - 9 Jahre??? Auch wenn dies ein Extremfall ist, eine Dauer von 4 Jahren ist Normalität. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern! Beim Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) liegen ca. 23.000 Fälle, die auf eine Entscheidung warten. Durchschnittlich werden vom UBAS pro Jahr 5000 Entscheidungen getroffen, somit wird alleine der Abbau der Altfälle 4 Jahre benötigen, selbst im Falle einer massiven Personalaufstockung gibt es einen enormen Rückstau!
Die Frau ist als 12-jähriges Mädchen nach Österreich gekommen! Sie ist mittlerweile 9 Jahre in Österreich, gilt aber immer noch nicht als fortgeschritten integriert!
Ein Wohnortwechsel (aus welchen Gründen auch immer) über die Grenzen des Bundeslandes hinaus führt zur völligen Desintegration am Arbeitsmarkt.
Die Ausgrenzung durch das AuslBG, die dazugehörigen Erlässe und die Anwendung derselben rauben dieser jungen Frau alle Hoffnungen und führt zu enormen psychischen Belastungen.
Der Ausschluss von AsylwerberInnen vom Arbeitsmarkt ist auch gesamtgesellschaftlich betrachtet unsinnig. Die junge Frau könnte und will arbeiten. Da aber keine Bewilligung erteilt wird, ist sie gezwungen vom Arbeitslosengeld (andere Asylwerber leben jahrelang von Mitteln der Grundversorgung) zu leben. Dieses Geld muss über Steuerleistungen aufgebracht werden.

Sehr geehrter Herr Dr. Bartenstein, ich hoffe, dass Sie als politisch verantwortlicher Fachminister, dieser jungen Frau - sie spricht akzentfreies Deutsch - dies alles persönlich erklären werden können - ich kann es nicht - und ersuche Sie daher um einen Gesprächstermin. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Mag. Heinz Fronek




Heinz Fronek, asylkoordination Österreich
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