Asylverfahren

asylkoordination Österreich: Österreich kein Asylland für wirklich Schutzbedürftige [Presseaussendung, 13.11.2006]
"Für Frau Minister Prokop und die abgewählte Regierung ist es bezeichnend, dass Abschiebung und Abschottung als Erfolge präsentiert werden," stellt Anny Knapp von der asylkoordination fest. Für Flüchtlinge sind deutliche Verschlechterungen durch das Fremdenrechtspaket eingetreten, beim Schutz der Menschenrechte gab es keine Fortschritte, sondern massive Einbrüche.
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Besonders die Tatsache, dass AsylwerberInnen regelmäßig in Schubhaft genommen werden (2.077 von Jänner bis Septemer) wird von verschiedenen NGOs und MenschenrechtsexpertInnen als menschenrechtlicher Skandal kritisiert.

Ein von den NGOs (asylkoordination, Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz, Volkshilfe) zur Zeit erstellter Wahrnehmungsbericht zur Asylpraxis (Präsentation voraussichtlich 6. Dezember) zeigt in verschiedenen Bereichen dringenden Reformbedarf. ?Die Erfahrungen aus der Praxis untermauern unseren Befund, dass die neuen Bestimmungen mit der österreichischen Verfassung und internationalen Konventionen nicht in Einklang zu bringen sind", erklärte asylkoordination-Obfrau Anny Knapp.

So erweist sich das Zulassungsverfahren als extrem kompliziert und für die Betroffenen nicht durchschaubar, rechtliche Unterstützung wird wegen der generellen Gebietsbeschränkung während des Zulassungsverfahrens oder der verhängten Schubhaft unterbunden. Die Tatsache, dass AsylwerberInnen von Beamten der Sicherheitsexekutive vernommen werden, wirkt zudem einschüchternd.


Exzessive Schubhaftverhängung über AsylwerberInnen.

Die von den NGOs befürchtete exzessive Verhängung von Schubhaft unmittelbar nach der Ankunft der Flüchtlinge in Österreich ist Realität geworden. Systematisch werden, wenn von den Sicherheitsorganen angenommen wird, dass Österreich für die Prüfung eines Asylantrages nicht zuständig sein könnte, die Asylsuchenden in Schubhaft genommen.
Obwohl die Betroffenen mit ihrem Schutzersuchen sich an die zuständigen Behörden wenden und das ihre dazu beitragen, um einen geordneten Aufenthalt in Österreich zu erreichen, werden sie zur Verfahrenssicherung monatelang in Schubhaft gehalten.
Schubhaft wird auch dann fortgesetzt, wenn das Ausweisungsverfahren eingestellt und das Verfahren zugelassen ist. ?Es ist wohl kaum jemanden verständlich zu machen, warum die Schubhaft fortgesetzt wird, obwohl ein Aufenthaltsrecht erteilt wurde," kritisierte Knapp.
Traumatisierte Flüchtlinge werden ebenso inhaftiert und von ihrer Familie getrennt wie Minderjährige. Damit wird bewusst das Risiko einer Retraumatisierung in Kauf genommen.



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