Asylverfahren

Aufruf zu Protestmails an Frau Innenminister Prokop [03.04.2006]
Niederlassungsrecht für Angehörige von ÖsterreicherInnen.
Seit dem 1. Jänner dieses Jahres können AsylwerberInnen, die ÖsterreicherInnen geheiratet haben, ihren Antrag auf eine Niederlassungsbewilligung nur mehr aus ihrem Herkunftsland stellen.

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Seit dem 1. Jänner dieses Jahres können AsylwerberInnen, die ÖsterreicherInnen geheiratet haben, ihren Antrag auf eine Niederlassungsbewilligung nur mehr aus ihrem Herkunftsland stellen. Bis Ende 2005 war es möglich diesen Antrag in Österreich zu stellen, AsylwerberInnen mussten allerdings ihren Asylantrag zurückziehen. Da seit dem Herbst 2005 die meisten Anträge nicht mehr behandelt wurden und das neue Gesetz keine Übergangsfristen vorsieht, sind zahlreiche Personen über Nacht in die Illegalität gestoßen worden. Ihnen droht die Abschiebung, den österreichischen EhepartnerInnen der (zumindest zeitweilige) Verlust des  Ehepartners. Diese Vorgehensweise der Republik Österreich stellt jedenfalls einen Verstoß gegen das Recht auf Familienleben dar, bedeutet  für viele Asylwerber aber auch eine direkte Gefährdung, weil sie ja ihren Asylantrag nicht zurückgezogen haben, weil sie im Herkunftsland nicht mehr gefährdet wären, sondern weil sie als Ehegatten von ÖsterreicherInnen einen sicheren Aufenthaltstitel erwartet haben.

Wir bitten Sie/euch nun, gegen diese Vorgehensweise durch ein Mail an die Innenministerin zu protestieren.

Mailadresse: liese.prokop@bmi.gv.at


Die Betroffenen erinnern bis auf weiteres jeden Mittwoch um 17 Uhr vor dem Innenministerium daran, daß von der Innenministerin ein persönliches Gespräch erwartet wird, in dem sie zu den Anliegen Stellung nehmen soll.

Die Website der Betroffenen: www.ehe-ohne-grenzen.at


Prokop nicht zu Gespräch mit Betroffenen und NGOs bereit

Der stellvertretende Sektionsleiter der Abteilung III des Innenministeriums teilte am 27. März mit, daß es eine weitere Erörterung des Sachverhalts für entbehrlich erachte, nachdem die asylkoordination am 17. März eine Antwort der Ministerin urgiert hatte. Das Bundesministerium vertritt die Ansicht, "dass keine generelle Legalisierungsaktion angebracht, sondern jeder Einzelfall im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten entsprechend zu prüfen ist."
Die Auskunft von Mag. Bezdekas (Leiter der Abteilung III/4 Aufenthalts- und Staatbürgerschaftswesen), die aufgrund der Anfrage nach einem Termin mit Fr. Minister Prokop bei der asylkoordination einlangte, gibt nur wenige konkrete Anhaltspunkte, wie mit Anträgen der Familienangehörigen weiter vorgegangen werden wird.
1. Wer noch vor 2006 einen Antrag auf Niederlassungsbewilligung gestellt hat, muß den Antrag nicht vom Ausland aus noch einmal stellen.
2. Es wird auf die Beurteilung des Einzelfalles ankommen, ob etwa ein illegaler Aufenthalt - neben anderen Gründen - die Annahme der Verletzung "öffentlicher Interessen" im Sinne des §11 Abs. 2 Z 1 und Abs. 3 NAG rechtfertigt oder nicht. Dabei wird auch dem "Verhalten" der Partei in der Vergangenheit - auch in anderen Verfahren - entsprechender Raum eingeräumt werden müssen.

Gesprächsanfrage an Innenministerin Prokop vom 07.02.2006



Anny Knapp
asylkoordination Österreich
knapp@asyl.at