Asylverfahren

Presseaussendung der Arbeitsgruppe „Menschenrechte für Kinderflüchtlinge" zum Entwurf des Asylgesetzes 2005 und des Fremdenpolizeigesetzes 2005 [08.04.2005]
Die Arbeitsgruppe „Menschenrechte für Kinderflüchtlinge“ übermittelte heute ihre Stellungnahme zum Entwurf des Asyl- und Fremdenpolizeigesetzes 2005 an das Bundesministerium für Inneres. Die ExpertInnen üben darin heftige Kritik an den geplanten Veränderungen.
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Heinz Fronek, der Koordinator der Arbeitsgruppe, hebt die Punkte Schubhaft, Handlungsfähigkeit, Zugang zum Asylverfahren und die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung als besonders problematisch hervor.


Schubhaft

Die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen zielen auf eine deutliche Erweiterung der Gründe für Schubhaftverhängung ab und werden zu einer Zunahme der Schubhaftzahlen - auch bei Minderjährigen - führen. Die Schubhaftdauer war bisher zeitlich limitiert, tritt das neue Gesetz in Kraft, dürfen auch Jugendliche ohne zeitliche Einschränkung festgehalten werden.
"Diese Maßnahmen stehen in krassem Widerspruch zum Auftrag des UNO-Kinderrechtsauschusses vom Jänner dieses Jahres, dieser fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu setzen, um Schubhaft von Minderjährigen zu verhindern" gibt Heinz Fronek zu bedenken.


Aberkennung der aufschiebenden Wirkung

Schon zwei Verwaltungsübertretungen können bei AsylwerberInnen zukünftig zum Entzug des Aufenthaltsrechtes führen, sie wären dann nur noch "geduldet". Die “Geduldeten“ dürfen das Gebiet der ihnen zugewiesenen Bezirksverwaltungsbehörde nur noch verlassen, um Ladungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden Folge zu leisten. Wer die Bezirksgrenze trotzdem unerlaubt überschreitet, macht sich strafbar und muss schon beim ersten Mal bis zu drei Wochen ins Gefängnis.
Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird gerade bei jungen AsylwerberInnen zu Problemen führen und massiv die Möglichkeiten des alltäglichen Lebens einschränken. Besonders im ländlichen Raum kann es dadurch zum Abbruch von begonnenen Bildungsmaßnahmen kommen, beziehungsweise wird das Wahrnehmen neuer Angebote verhindert. Viele AsylwerberInnen machen sich künftig strafbar wenn sie Landsleute, FreundInnen oder Verwandte, die in anderen Bezirken wohnen, besuchen. Ebenso werden durch die neue Regelung gemeinsame Ausflüge von jugendlichen Flüchtlingen, die in Unterbringungseinrichtungen wohnen, verunmöglicht, sobald auch nur eine Person kein Aufenthaltsrecht besitzt.


Zugang zum Asylverfahren

Zukünftig ist nicht mehr bei allen AsylwerberInnen eine persönliche Einvernahme durch die ReferentInnen des Bundesasylamtes nötig. Einvernahmen können sogar mittels Videoübertragung vorgenommen werden. Diese Form der Einvernahme steht im Widerspruch zu den Prinzipien des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes und schränkt die Möglichkeiten des Einvernehmenden erheblich ein einen persönlichen Eindruck von der/vom AntragsstellerIn zu erhalten. Zudem ignoriert diese Regelung Vorgaben der Richtlinie des EU Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft.


Handlungsfähigkeit bei UMF

Während die Handlungsfähigkeit von Jugendlichen im Asylgesetz und im Bundesbetreuungsgesetz einheitlich und sinnvollerweise mit 18 Jahren erreicht wird, weicht das Fremdenpolizeigesetz von dieser Linie ab. Anstatt das Alter für die Erreichung der Handlungsfähigkeit auf 18 Jahre anzuheben, wird sie im Entwurf vom 16. auf das 14. Lebensjahr herabgesetzt. Ein 14-jähriger kann aber seine eigenen Interessen im fremdenpolizeilichen Verfahren keinesfalls alleine vertreten.
„Die Regierung muss endlich verstehen, dass große Teile der österreichischen Bevölkerung genug haben von Missbrauchdiskussionen, Panikmache, und vom gegeneinander Ausspielen verschiedener Bevölkerungsgruppen.“ meint Heinz Fronek. Damit das endlich auch die politisch Verantwortlichen begreifen, wird in den nächsten Wochen die Kampagne „Asyl geht uns alle an“ gestartet werden.




Die Stellungnahme der Arbeitsgruppe „Menschenrechte für Kinderflüchtlinge“ wird von den unten angeführten Organisationen getragen:

:asylkoordination Österreich, Asyl in Not, BAOBAB, Caritas Wien, Caritas der Diözese Graz – Seckau Projekt Welcome, Deserteurs- und Flüchtlingsberatung, Don Bosco Flüchtlingswerk Austria, Evangelischer Flüchtlingsdienst, Katholische Jungschar, Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg, Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol, Kinderstimme, Österreichische Kinderfreunde, Roten Falken Österreichs, SOS Kinderdorf, BIWAK, SOS Kinderdorf Clearing-house Salzburg, SOS Menschenrechte Österreich, Österreichische Komitee für UNICEF, Verein Projekt Integrationshaus, Volkshilfe Oberösterreich, Verein Ute Bock, Verein Zebra Graz



Download Stellungnahme [pdf]



asylkoordination österreich
Heinz Fronek
Laudongasse 52/9, 1080 Wien
tel: 01/ 53 212 91/11
fax: 01/ 53 212 91/20
e-mail fronek@asyl.at
www.asyl.at