Asylverfahren

Asylentwurf indiskutabel -
asylkoordination
kritisiert Fortsetzung der Strasserpolitik unter der neuen Ministerin [11.01.2005]
"Auf Grundlage dieses Papiers sind wir sicher nicht bereit über ein neues Asylgesetz zu diskutieren", empört sich Anny Knapp von der asylkoordination. "Denn unser Ziel ist die Verbesserung menschenrechtlicher Standards, nicht deren weiterer Abbau".
Die der asylkoordination Österreich vorliegende interne „Diskussionsgrundlage“ enthält insgesamt 108 Paragraphen, bei der die Frage, wer Asyl oder anderen Schutz in Österreich erhalten soll, wie eine wenig bedeutsame Nebensächlichkeit auftaucht.
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Der Verfassungsgerichtshof hat dem Gesetzgeber klare Schranken im Asylbereich gesetzt und die Reparatur eines Teils des Asylgesetzes vorgeschrieben. Darüber hinaus zeigte die im Dezember veröffentlichte Analyse der Asylpraxis durch die NGOs weitere gravierende Mängel auf.
Aber beide Expertisen wurden vom früheren Innenminister Strasser ignoriert.

Seine im Ministerrat Anfang Dezember eingebrachten Änderungen entpuppen sich nun als komplett neues Asylgesetz mit einer ganzen Reihe erheblicher und menschenrechtlich bedenklicher Verschärfungen. Im Vordergrund steht ein Bündel an bedenklichen abschreckenden Bestimmungen, wie z.B. Beugehaft für AsylwerberInnen, die eine der zahllosen Mitwirkungspflichten im Verfahren nicht erfüllen, eine über die bisherige Höchstdauer hinausgehende Schubhaft aus vielerlei Gründen, die stärkere Verpolizeilichung des Verfahrens, weitere Einschränkung des Rechtsschutzes, die Beschränkung des Aufenthaltsrechts auf ein Bundesland. Befrachtet wird das Asylsystem durch zusätzliche Verfahren. "Durch diese Regelungswut werden den ohnehin unter Kapazitätsprobleme leidenden Asylbehörden zusätzliche Verfahren aufgehalst", kritisiert Knapp.

Daß dieser Vorschlag, der vermutlich dem früheren Innenminister zuzuschreiben ist, in einer Arbeitsgruppe weiterverfolgt wird, lassen den Wunsch von Ministerin Prokop nach humanen Regelungen wenig glaubhaft erscheinen. Bisher hat es weder die angekündigten Gespräche mit NGOs gegeben, noch sind dieser Diskussionsgrundlage der Situation von schutz- und hilfsbedürftigen Menschen adäquate Bestimmungen zu entnehmen. Vielmehr stehen etliche Bestimmungen im Widerspruch zu menschenrechtlichen Garantien, so etwa die unbestimmte Dauer der Schubhaft.
Die völlige Neuordnung des Asylgesetzes wird auch zu erhöhten Kosten der Verwaltung führen und Rechtsunsicherheit erzeugen, bis die (verfassungsrechtlich) bedenklichen Bestimmungen von den Höchstgerichten geprüft worden sind.
Die Residenzpflicht in Deutschland hat zu zahllosen Verfahren gegen AsylwerberInnen geführt, die beispielsweise Freunde besucht hatten oder an Veranstaltungen teilnahmen. Anstatt die knappe Zeit für ordentliche Asylverfahren zu nutzen, wird das Bundesasylamt mit Anträgen zur ein- oder mehrmaligen Ausreise aus dem zugewiesenen Bundesland befaßt sein.
"Wenn Fr. Ministerin Prokop ihre Ankündigungen wahrmachen will, muß sie diesen Entwurf sofort zurückziehen" fordert Knapp.




Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Anny Knapp, asylkoordination Österreich
Tel. 0699-10505254