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28.6.2022

Bildungsmöglichkeiten für Kinder mit Fluchterfahrung

Im Prinzip stehen Kindern mit Fluchterfahrung die gleichen Bildungsmöglichkeiten wie anderen Kindern zur Verfügung. Allerdings fehlen oftmals die Voraussetzungen für den regulären Bildungsweg, was eine Reihe von Schwierigkeiten für Kinder mit Fluchterfahrung mit sich bringt.
Lisa Wolfsegger

Schulpflicht


Kinder mit Fluchterfahrung besuchen die gleichen Schulen wie Kinder von Österreicher:innen oder Migrant:innen. Dem Recht auf Schulbildung für Antragsteller:innen im schulpflichtigen Alter wird in Österreich grundsätzlich entsprochen.


Bildungssituation nach der Pflichtschule


Bild SchuleNach Beendigung der Pflichtschule können österreichische Kinder weiterführende Schulen besuchen, die Schulkarriere beenden, um als ungelernte Arbeiter:innen direkt ins Berufsleben einzusteigen, oder eine Lehrausbildung beginnen.

Die Möglichkeit eines direkten Berufseinstiegs ist für Kinder im Asylverfahren (Antragsteller:innen) in der Praxis schwierig. Das Ausländer:innenbeschäftigungsgesetz verbietet ihnen zwar nicht grundsätzlich eine Beschäftigungsaufnahme, allerdings benötigt es dafür eine Beschäftigungsbewilligung inklusive Ersatzkräfteverfahren. Dies gilt sowohl für minderjährige, als auch für volljährige Antragsteller:innen.

Die Lehre, also eine Kombination aus schulischer und betrieblicher Ausbildung, ist für Antragsteller:innen genauso schwierig wie der direkte Einstieg ins Berufsleben. Lehrstellen unterliegen dem Ausländer:innenbeschäftigungsgesetz und sind demnach ebenso bewilligungspflichtig.

Somit bleibt einzig die schulische Perspektive offen. Nur wenige Kinder im Asylverfahren können oder wollen aber eine weiterführende Schule besuchen. Auch schulisch motivierte Kinder sind mit großen Hindernissen konfrontiert. Trotzdem gelingt es nicht wenigen Kindern, in der Schule erfolgreich zu sein. Die Aufnahme in eine weiterführende Schule hängt weiters vom Ermessen der jeweiligen Direktor:innen ab.

Falls die Kinder noch keinen Pflichtschulabschluss haben und nicht mehr schulpflichtig sind, hängt die Aufnahme in Schulen ebenfalls vom Ermessen der Direktor:innen ab.

Link zu Info zum PflichtschulabschlussEine weitere Bildungschance für Kinder mit Fluchterfahrung bietet der sogenannte „Zweite Bildungsweg“. Dieser soll nicht mehr schulpflichtigen Kinder und Erwachsenen das Nachholen von Schulabschlüssen ermöglichen. Prinzipiell steht dieser Weg nur jenen Personen offen, die in Österreich berufstätig sind oder waren. Antragsteller:innen wären demzufolge von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Schulen und Bildungsträger entscheiden sich aber immer wieder dafür, Antragsteller:innen trotzdem aufzunehmen.

Seit 1. Juli 2017 gibt es in Österreich die Ausbildungspflicht bis 18. Demnach müssen sich alle Kinder in Österreich bis 18 in irgendeiner Art von Ausbildung befinden. Von diesem Gesetz sind aber Antragsteller:innen explizit ausgenommen. Daher ist der Staat auch nicht verpflichtet, Ausbildungsmöglichkeiten für Kinder im Asylverfahren anzubieten.

Ansonsten gibt es kein bundesweites Angebot zur Bildung oder Ausbildung von Kindern mit Fluchterfahrung. Ob und welche Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist regional sehr unterschiedlich.

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