Beschwerde an die EU-Kommission: Österreichs Quotenregelung bei der Familienzusammenführung ist offenkundig rechtswidrig

Zivilgesellschaft und Wissenschaft fordern die Europäische Kommission auf, wegen der unionsrechtswidrigen Quotenregelung bei der Familienzusammenführung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss der beharrlichen Missachtung der rechtsstaatlichen Vorgaben im Bereich Familienzusammenführung durch die Bundesregierung die Einhalt gebieten und die Durchsetzung von EU-Recht sicherstellen.
Wien, 16.09.2026 – Die asylkoordination österreich hat heute gemeinsam mit den Partnern IRAP (International Refugee Assistance Project), Diakonie Österreich und der Wissenschaftlerin Univ.-Prof. Dr. Anuscheh Farahat bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen die neue Quotenregelung in Österreich für die Zusammenführung von Familienangehörigen von asylberechtigten Personen eingebracht.
Das im August in Kraft getretene Gesetz verpflichtet die Bundesregierung, jährlich eine Höchstzahl für die engsten Familienangehörigen von in Österreich lebenden schutzberechtigten Flüchtlingen festzulegen. Selbst wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, soll die Familienzusammenführung künftig von einem Quotenplatz abhängen. Pikanterweise ist die Bundesregierung sogar in Bezug auf die Veröffentlichung der Anzahl der Quotenplätze säumig.
Download: COMPLAINT TO THE EU COMMISSION AGAINST THE REPUBLIC OF AUSTRIA
Die gesamte Neuregelung steht im offenkundigen Widerspruch zum EU-Recht: Die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie sieht eine solche zahlenmäßige Beschränkung nicht vor. Sie gewährt Asylberechtigten unter klar geregelten Voraussetzungen einen individuellen Anspruch auf Familienzusammenführung. Dieser darf weder durch eine Quote noch durch dadurch erzwungene, potenziell unbegrenzte Wartezeiten ausgehöhlt werden.
Bereits im April 2026 hatte das Bündnis wegen des umstrittenen „Stopps der Familienzusammenführung“ Beschwerde bei der Kommission eingebracht. Grund war die Berufung der österreichischen Bundesregierung auf die sogenannte Notstandsklausel (Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) zur Rechtfertigung der Maßnahme. Die Europäische Kommission hat bisher auf die Grundsatzfrage aber inhaltlich nicht reagiert. Nun schafft die österreichische Bundesregierung eine weitere Beschränkung, ohne sich mit der offenkundigen Unionsrechtswidrigkeit des Vorhabens auseinanderzusetzen.
„Die Bundesregierung setzt ihren offenen Konfrontationskurs mit dem Unionsrecht und dem Rechtsstaat fort. Auf den rechtswidrigen Stopp folgt nun eine Quote, die in klarem Widerspruch zur Familienzusammenführungsrichtlinie steht“, erklärt Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich. „Jetzt ist Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gefordert: Das sanktionslose Schulterzucken des österreichischen Migrationskommissars war bislang vollkommen ungeeignet, dem Fuhrwerken des österreichischen Innenministers die rechtsstaatlichen Grenzen aufzuzeigen. Es geht dabei nicht nur um Rechte von schutzberechtigten Menschen, sondern um eine rechtsstaatliche Grundsatzfrage: Von der Leyen muss daher selbst sicherstellen, dass die Kommission ihrer Aufgabe als Hüterin der Verträge nachkommt.“
„Die Rechtslage ist eindeutig: Die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die den Nachzug von Angehörigen zu Asylberechtigten von einer Quote abhängig macht“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Anuscheh Farahat, Professorin an der Universität Wien und Co-Sprecherin des Vienna Centre for Migration and Law. „Es muss im ureigenen Interesse der Europäischen Kommission liegen, dass unionsrechtliche Vorgaben in allen Mitgliedstaaten einheitlich beachtet werden. Bleiben nationale Abweichungen folgenlos, droht eine schrittweise Erosion des Unionsrechts. Die Kommission sollte daher ihrer Verantwortung als Hüterin der Verträge nachkommen und tätig werden.“
Die Quote verlängert die Trennung von Familien unabhängig von der Dringlichkeit des Einzelfalls. Angehörige müssen vielfach in Kriegs- und Krisengebieten oder unter prekären Bedingungen in Drittstaaten ausharren. „Familien auf unbestimmte Zeit auseinanderzuhalten, ist menschlich verantwortungslos und integrationspolitisch kurzsichtig“, sagt Christoph Riedl, Experte für Asyl, Integration und Menschenrechte der Diakonie Österreich. „Wer von Schutzberechtigten verlangt, in Österreich anzukommen, Deutsch zu lernen und Verantwortung zu übernehmen, muss ihnen ermöglichen, mit ihren engsten Angehörigen in Sicherheit zu leben.“
„In unserer früheren Beschwerde haben wir davor gewarnt, dass ein Ausbleiben von Maßnahmen gegen Österreichs einseitige Aussetzung seiner Verpflichtungen weitere Verstöße gegen das EU-Recht begünstigen würde“, erklärt David Öberg Loveday, International Litigation Attorney bei IRAP Europe. „Nur wenige Monate später stellt Österreich die europäische Rechtsordnung erneut infrage, indem es das klare Verbot von Quotensystemen und erzwungenen Wartezeiten bei der Familienzusammenführung von Flüchtlingen missachtet. Staatliche Rechtsbrüche breiten sich aus, wenn man sie Wurzeln schlagen lässt. Wir fordern die Kommission erneut auf, die Rechte von Flüchtlingen und die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, auf der das europäische Projekt beruht.“
Die Beschwerdeführenden fordern die Europäische Kommission auf, die Quotenregelung umgehend zu prüfen und ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Wenn Mitgliedstaaten verbindliche unionsrechtliche Ansprüche durch nationale Obergrenzen außer Kraft setzen können, wird nicht nur das Recht der betroffenen Familien verletzt, sondern die Funktionsfähigkeit der gemeinsamen europäischen Rechtsordnung untergraben.
Eingebracht wurde die Beschwerde von:
Pressekontakt:
Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich
gahleitner@asyl.at, +43 650 316 34 40
Die rechtliche Arbeit der asylkoordination österreich in diesem Verfahren wird durch Spenden für den Rechtshilfetopf BRASYL – Brandschutz Asyl ermöglicht.
Das im August in Kraft getretene Gesetz verpflichtet die Bundesregierung, jährlich eine Höchstzahl für die engsten Familienangehörigen von in Österreich lebenden schutzberechtigten Flüchtlingen festzulegen. Selbst wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, soll die Familienzusammenführung künftig von einem Quotenplatz abhängen. Pikanterweise ist die Bundesregierung sogar in Bezug auf die Veröffentlichung der Anzahl der Quotenplätze säumig.
Download: COMPLAINT TO THE EU COMMISSION AGAINST THE REPUBLIC OF AUSTRIA
Die gesamte Neuregelung steht im offenkundigen Widerspruch zum EU-Recht: Die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie sieht eine solche zahlenmäßige Beschränkung nicht vor. Sie gewährt Asylberechtigten unter klar geregelten Voraussetzungen einen individuellen Anspruch auf Familienzusammenführung. Dieser darf weder durch eine Quote noch durch dadurch erzwungene, potenziell unbegrenzte Wartezeiten ausgehöhlt werden.
Bereits zweite Beschwerde zur Familienzusammenführung
Bereits im April 2026 hatte das Bündnis wegen des umstrittenen „Stopps der Familienzusammenführung“ Beschwerde bei der Kommission eingebracht. Grund war die Berufung der österreichischen Bundesregierung auf die sogenannte Notstandsklausel (Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) zur Rechtfertigung der Maßnahme. Die Europäische Kommission hat bisher auf die Grundsatzfrage aber inhaltlich nicht reagiert. Nun schafft die österreichische Bundesregierung eine weitere Beschränkung, ohne sich mit der offenkundigen Unionsrechtswidrigkeit des Vorhabens auseinanderzusetzen.
„Die Bundesregierung setzt ihren offenen Konfrontationskurs mit dem Unionsrecht und dem Rechtsstaat fort. Auf den rechtswidrigen Stopp folgt nun eine Quote, die in klarem Widerspruch zur Familienzusammenführungsrichtlinie steht“, erklärt Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich. „Jetzt ist Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gefordert: Das sanktionslose Schulterzucken des österreichischen Migrationskommissars war bislang vollkommen ungeeignet, dem Fuhrwerken des österreichischen Innenministers die rechtsstaatlichen Grenzen aufzuzeigen. Es geht dabei nicht nur um Rechte von schutzberechtigten Menschen, sondern um eine rechtsstaatliche Grundsatzfrage: Von der Leyen muss daher selbst sicherstellen, dass die Kommission ihrer Aufgabe als Hüterin der Verträge nachkommt.“
Farahat: „Die Rechtslage ist eindeutig“
„Die Rechtslage ist eindeutig: Die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die den Nachzug von Angehörigen zu Asylberechtigten von einer Quote abhängig macht“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Anuscheh Farahat, Professorin an der Universität Wien und Co-Sprecherin des Vienna Centre for Migration and Law. „Es muss im ureigenen Interesse der Europäischen Kommission liegen, dass unionsrechtliche Vorgaben in allen Mitgliedstaaten einheitlich beachtet werden. Bleiben nationale Abweichungen folgenlos, droht eine schrittweise Erosion des Unionsrechts. Die Kommission sollte daher ihrer Verantwortung als Hüterin der Verträge nachkommen und tätig werden.“
Quote verlängert die Trennung von Familien
Die Quote verlängert die Trennung von Familien unabhängig von der Dringlichkeit des Einzelfalls. Angehörige müssen vielfach in Kriegs- und Krisengebieten oder unter prekären Bedingungen in Drittstaaten ausharren. „Familien auf unbestimmte Zeit auseinanderzuhalten, ist menschlich verantwortungslos und integrationspolitisch kurzsichtig“, sagt Christoph Riedl, Experte für Asyl, Integration und Menschenrechte der Diakonie Österreich. „Wer von Schutzberechtigten verlangt, in Österreich anzukommen, Deutsch zu lernen und Verantwortung zu übernehmen, muss ihnen ermöglichen, mit ihren engsten Angehörigen in Sicherheit zu leben.“
„In unserer früheren Beschwerde haben wir davor gewarnt, dass ein Ausbleiben von Maßnahmen gegen Österreichs einseitige Aussetzung seiner Verpflichtungen weitere Verstöße gegen das EU-Recht begünstigen würde“, erklärt David Öberg Loveday, International Litigation Attorney bei IRAP Europe. „Nur wenige Monate später stellt Österreich die europäische Rechtsordnung erneut infrage, indem es das klare Verbot von Quotensystemen und erzwungenen Wartezeiten bei der Familienzusammenführung von Flüchtlingen missachtet. Staatliche Rechtsbrüche breiten sich aus, wenn man sie Wurzeln schlagen lässt. Wir fordern die Kommission erneut auf, die Rechte von Flüchtlingen und die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, auf der das europäische Projekt beruht.“
Beschwerde fordert Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Die Beschwerdeführenden fordern die Europäische Kommission auf, die Quotenregelung umgehend zu prüfen und ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Wenn Mitgliedstaaten verbindliche unionsrechtliche Ansprüche durch nationale Obergrenzen außer Kraft setzen können, wird nicht nur das Recht der betroffenen Familien verletzt, sondern die Funktionsfähigkeit der gemeinsamen europäischen Rechtsordnung untergraben.
Eingebracht wurde die Beschwerde von:
- International Refugee Assistance Project (IRAP) Europe
- asylkoordination österreich
- Diakonie Österreich
- Univ.-Prof. Dr. Anuscheh Farahat
Pressekontakt:
Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich
gahleitner@asyl.at, +43 650 316 34 40
Die rechtliche Arbeit der asylkoordination österreich in diesem Verfahren wird durch Spenden für den Rechtshilfetopf BRASYL – Brandschutz Asyl ermöglicht.








