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20.12.2025

Gewaltschutz und Aufenthalt

Freitag, 18.09.2026, 09.00 – 17.00h
Seminarbeitrag: 150 Euro

Ort: asylkoordination österreich, Burggasse 81/7, 1070 Wien
 
Marion Kremla

Seminarleitung


Marie – Luise Möller, hat mehrjährige Erfahrung in der Rechtsvertretung und koordinierte den Beratungsschwerpunkt "Rechtlicher Schutz für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt" für die Caritas Wien. Außerdem war sie für UNHCR tätig und wirkte an Forschungsprojekten im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, internationalem Schutz, aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen und Opferschutz mit. Aktuell ist sie als Rechtsberaterin tätig und unterstützt zudem die „Ansprechstelle Gewaltschutz“ der BBU GmbH
 

Überblick

Dieses Seminar behandelt auf verschiedenen Ebenen aufenthaltsrechtlicher Möglichkeiten für von geschlechtsbezogener Gewalt betroffener MigrantInnen und Asylsuchenden.
Einleitend wird ein Überblick über internationales Recht in Bezug auf Standards und staatliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt geboten. Hier wird besonderes Augenmerk auf den mit Juni 2026 in Kraft tretenden sog. Asyl- und Migrationspakt der EU (Gemeinsames Europäisches Asylsystem - GEAS) gelegt werden.
In Folge werden im Lichte der EU-weiten Änderungen (sog. „GEAS-Pakt“) Implikationen auf die Gewährung von internationalem Schutz (Asyl, subsidiärem Schutz) aber auch sonstige Neuerungen in Bezug auf Verfahren nach dem AsylG bei geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt an Frauen und Kindern erörtert.
Außerdem werden Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht für Opfer von Gewalt (gemäß §57 AsylG) sowie nach dem Niederlassungs- und AufenthaltsG erörtert, einschließlich Umstiegs- und Verlängerungsmöglichkeiten.

 

Inhalte im Detail

  • Implikationen geschlechtsspezifischer Gewalt auf die Gewährung von internationalem Schutz (Asyl, subsidiärer Schutz) und sonstiger Verfahren nach dem AsylG im Lichte des sog. GEAS-Paktes der EU
  • Aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt nach dem AsylG und nach dem Niederlassungs- und AufenthaltsG (inkl. Umstiegsmöglichkeiten und Verlängerung) 
  • Aufenthaltsrechtliche Konsequenzen einer Scheidung bei Gewaltbetroffenheit
  • Rechtliche Grundlagen in Bezug auf Unterbringung von Versorgung von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt
  • Fallbeispiele, Q&A

Ziel: KlientInnen mit geschlechtsbezogener Gewalterfahrung besser beraten und an die richtigen Stellen verweisen können

Zielgruppe:
MitarbeiterInnen aus Gewaltschutzeinrichtungen, um ein besseres Verständnis über die speziell für ihre KlientInnen relevanten aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen und Möglichkeiten zu bekommen
MitarbeiterInnen aus dem asyl- und fremdenrechtlichen Bereich, um KlientInnen im Fall des Falles besser beraten zu können
PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, SozialpädagogInnen, um die rechtliche Position betroffener KlientInnen besser zu überblicken.

Methoden: Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele

Voraussetzungen: Praxis in einem der genannten Bereiche

Bezüglich Förderungen und Ermäßigungen siehe Seminare allgemein.

Kontakt und Information

Bild Marion Kremla mit Link zur Seite von Marion KremlaMarion Kremla
T 01 53 212 91 - 13
seminare@asyl.at


Gewaltschutz und Aufenthalt

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