GRUNDVERSORGUNG
Als "Grundversorgung" wird in Österreich die Unterbringung und Verpflegung von AsylwerberInnen während des laufenden Asylverfahrens bezeichnet. Dieses System der (mehr oder weniger) flächendeckenden Versorgung existiert seit 2004. In den Jahren davor wurden bis zu zwei Drittel der AsylwerberInnen nicht in die Bundesbetreuung aufgenommen. NGOs und Kirchen mussten mit Notquartieren einspringen, um diesen permanenten humanitären Notstand zu lindern.

Duch innerstaatliche Gerichtsurteile und vor allem das Inkrafttreten der EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) mussten Politik und Behörden reagieren und ein System der menschenwürdigen Unterbringung für AsylwerberInnen installieren. Gesetzliche Grundlage dafür ist seither die Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG, das Grundversorgungsgesetz Bund und die Grundversorgungsgesetze der Länder. 2016 gab es die letzte Erhöhung der Grundversorgungssätze. Diese Erhöhung wurde mittels einer Vereinbarung zwischen Bund und Länder beschlossen.

Eine wichtige Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes aus 2018: AsylwerberInnen, denen in der Vergangenheit Grundversorgungsleistungen faktisch vorenthalten worden sind, können bei der Behörde einen Antrag stellen, dass ihnen im Nachhinein als Ersatz eine Geldleistung gewährt wird.

Einen guten Überblick zu Fragen der Grundversorgung in den verschiedenen Bundesländern finden Sie hier.

Die Grundversorgung umfasst Unterbringung und Verpflegung sowie ein monatliches Taschengeld. Details entnehmen Sie dem Informationsblatt asylKOORDINATEN Grundversorgung  2022-12

Am 1. November 2017 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die AsylwerberInnen einen Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland nicht mehr erlaubt.
Infos dazu auf Deutsch, Farsi und Arabisch
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