Informationen zur Lehrlingsregelung
Um in den Genuss der unter großem medialem Interesse ausverhandelten Regelung für Asylwerber_innen in Lehre zu kommen, muss schon vor der Zustellung eines negativen Bescheides des BFA bzw. einer negativen Entscheidung des BVwG der Lehrvertrag an das BFA geschickt werden.
Komplikationen sind vor allem bei jenen aufgetaucht, deren Verfahren schon rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde, die aber vom Höchstgericht eine aufschiebende Wirkung (AW) gewährt wurde.
Da für jene Gruppe die Frist am 20. Jänner ausläuft (drei Wochen nach in Kraft treten des Gesetzes) ist hier höchste Eile geboten. Wie hier das genaue Vorgehen ist, darüber gab es in den vergangenen Tagen ziemliche Verwirrung.
Die asylkoordination hat daher bei den zuständigen Behörden recherchiert und die wichtigsten Informationen zusammengestellt.


 
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