
SEMINARKALENDER
Update Frankreich - online, 11.02.2021
ANMELDUNG:
mit dem online-Formular siehe weiter unten.
Rückfragen an:
Marion Kremla, asylkoordination österreich
Tel.: 01 - 53 212 91 - 13
E-mail: kremla@asyl.at
mit dem online-Formular siehe weiter unten.
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Marion Kremla, asylkoordination österreich
Tel.: 01 - 53 212 91 - 13
E-mail: kremla@asyl.at
Donnerstag, 11. Februar, 17.00-20.00
Seminarbeitrag: 45 Euro
Anmeldeschluss: 06.02.2021
Seminarleitung: Bernard Schmid, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Asylrecht in Paris
Überblick
Weiterflucht nach einer rechtskräftig negativen Asylentscheidung ist eine gedankliche Option, mit der Betroffene ihre BeraterInnen wie auch ehrenamtlichen UnterstützerInnen konfrontieren.
Frankreich gilt dabei vielen, vor allem Flüchtlingen aus Afghanistan, als das gelobte Land. Mit diesem Seminar wollen wir einigen Mythen Fakten gegenüberstellen.
Insbesondere wichtig zu kennen ist ein neuer Grundsatzbeschluss des Nationalen Asylgerichtshofs in Frankreich, der voraussichtlich Auswirkungen sowohl auf Dublinverfahren als auch den de facto existierenden Abschiebestopp nach Afghanistan hat.
Inhalte im Detail:
Überblick über den asylrechtlichen Instanzenzug in Frankreich
Bisherige Rechtssprechung, zugrunde liegende Entscheidungen und Länderberichte (Zusammenfassung)
Grundsatzbeschluss des CNDA von Dezember 2020
Erwartete Auswirkungen auf Dublinverfahren und bereits zugelassene Verfahren
Methoden: Informationsinput, Diskussion
Ziel: Aktuelle Kenntnis der Situation für weitergeflüchtete AsylwerberInnen in Frankreich
Zielgruppe: Ehrenamtliche UnterstützerInnen, BeraterInnen und BetreuerInnen
Voraussetzungen: Kenntnis Dublinverfahren generell (Fristen, Ausnahmegründe)
Anmeldung
mit dem online-Formular siehe weiter unten.
Rückfragen an:
Marion Kremla, asylkoordination österreich
Tel.: 01 - 53 212 91 - 13
E-mail: kremla@asyl.at
Bezüglich Förderungen und Ermäßigungen siehe Seminare allgemein.
Mit der Anmeldung geben Sie uns Kontaktdaten bekannt, die wir für die Rechnungslegung benötigen und gemäß unseren buchhalterischen Verpflichtungen aufbewahren.
Seminarbeitrag: 45 Euro
Anmeldeschluss: 06.02.2021
Seminarleitung: Bernard Schmid, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Asylrecht in Paris
Überblick
Weiterflucht nach einer rechtskräftig negativen Asylentscheidung ist eine gedankliche Option, mit der Betroffene ihre BeraterInnen wie auch ehrenamtlichen UnterstützerInnen konfrontieren.
Frankreich gilt dabei vielen, vor allem Flüchtlingen aus Afghanistan, als das gelobte Land. Mit diesem Seminar wollen wir einigen Mythen Fakten gegenüberstellen.
Insbesondere wichtig zu kennen ist ein neuer Grundsatzbeschluss des Nationalen Asylgerichtshofs in Frankreich, der voraussichtlich Auswirkungen sowohl auf Dublinverfahren als auch den de facto existierenden Abschiebestopp nach Afghanistan hat.
Inhalte im Detail:
Überblick über den asylrechtlichen Instanzenzug in Frankreich
Bisherige Rechtssprechung, zugrunde liegende Entscheidungen und Länderberichte (Zusammenfassung)
Grundsatzbeschluss des CNDA von Dezember 2020
Erwartete Auswirkungen auf Dublinverfahren und bereits zugelassene Verfahren
Methoden: Informationsinput, Diskussion
Ziel: Aktuelle Kenntnis der Situation für weitergeflüchtete AsylwerberInnen in Frankreich
Zielgruppe: Ehrenamtliche UnterstützerInnen, BeraterInnen und BetreuerInnen
Voraussetzungen: Kenntnis Dublinverfahren generell (Fristen, Ausnahmegründe)
Anmeldung
mit dem online-Formular siehe weiter unten.
Rückfragen an:
Marion Kremla, asylkoordination österreich
Tel.: 01 - 53 212 91 - 13
E-mail: kremla@asyl.at
Bezüglich Förderungen und Ermäßigungen siehe Seminare allgemein.
Update Frankreich - online, 11.02.2021
Mit der Anmeldung geben Sie uns Kontaktdaten bekannt, die wir für die Rechnungslegung benötigen und gemäß unseren buchhalterischen Verpflichtungen aufbewahren.