Rückkehrzentren in Uganda: Österreich macht sich erpressbar

Ausreisepflichtige Personen sollen künftig in sogenannte Return Hubs außerhalb der EU gebracht werden können – egal, woher sie ursprünglich kommen. Österreich plant ein solches Rückkehrzentrum in Uganda. Rechtliche Grundlage dafür schafft die EU-Rückführungsverordnung. Was steckt dahinter und wie realistisch ist die Umsetzung? Ein #asylfakt.
Lukas Gahleitner-Gertz
Vor etwas mehr als einem Jahr hat Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eine gesamtstaatliche Notlage ausgerufen, um die Zusammenführung von in Österreich schutzberechtigten Menschen mit ihren engsten Familienangehörigen zu verunmöglichen. Nun möchte man den nächsten Abschottungsschritt setzen, der gegen die vermeintliche Notlage helfen soll: Ein Rückkehrzentrum in Uganda.
Grundlage ist ein neues EU-Regelwerk, das aktuell für Schlagzeilen sorgt: Die EU-Rückführungsverordnung. Sie soll erstmals ein einheitliches Rückführungssystem für alle EU-Mitgliedstaaten schaffen. Sie erweitert die Befugnisse der Behörden. Und sie schafft erstmals ausdrücklich eine Rechtsgrundlage für Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union – sogenannte Return Hubs.
Anfang Juni 2026 einigten sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf den endgültigen Text. Dabei sollen Mitgliedstaaten Menschen ohne Aufenthaltsrecht künftig in Drittstaaten bringen können, bis sie in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden. Im Europäischen Parlament wurde die Verordnung vor allem mit den Stimmen konservativer, rechter und rechtsextremer Fraktionen beschlossen. Ausständig ist nur noch die formelle Zustimmung des Rates der Europäischen Union.
asylkoordinations-Sprecher Lukas Gahleitner-Gertz schreibt einmal im Monat die Kolumne "Asylfakt" für MOMENT.at. Dieser Beitrag erschien dort in leicht gekürzter Form am 19. August 2026.
Obwohl die neue EU-Rückführungsverordnung noch nicht endgültig beschlossen ist, arbeiten mehrere Mitgliedstaaten bereits an der Umsetzung von Return Hubs. Österreich gehört gemeinsam mit Deutschland, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland zu den Mitgliedstaaten, die dieses Modell vorantreiben. Völlig ironiebefreit nennen sie sich selbst die „Gruppe der Umsetzer“.
Diese Mitgliedstaaten haben vereinbart, dass sie die neue rechtliche Lage dafür nutzen wollen, dass staatliche Aufgaben aus der Europäischen Union in Drittstaaten verlagert werden. Konkret geht es dabei eben um die Unterbringung und möglicherweise auch die Inhaftierung während des Rückführungsverfahrens. Unbegleitete Minderjährige sollen nicht in Return Hubs überstellt werden.
Österreich möchte ein derartiges Return Hub am liebsten so weit entfernt wie möglich. Länder am Balkan - wie im Falle Italiens - kommen daher nicht infrage. Usbekistan hat in den Verhandlungen über ein neues Rücknahmeabkommen dankend abgelehnt. Im Dezember 2025 wurde bekannt, dass Österreichs Außenministerin Meinl-Reisinger (NEOS) auf einer Uganda-Reise angesprochen hat, dass Österreich abgelehnte Asylwerber:innen nach Uganda bringen will.
Uganda ist ein Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Und es ist das Land am afrikanischen Kontinent, das in den vergangenen Jahren die meisten Flüchtlinge aus den umliegenden Konflikten aufgenommen hat. Zugespitzt: Ein armes Land, das zehnmal so viele Flüchtlinge aufgenommen hat wie Österreich, wurde ausgewählt, um Österreich von seiner selbstausgerufenen „gesamtstaatlichen Notlage“ zu befreien. Der Plan: Uganda soll als Erstzufluchtsland nicht entlastet werden, sondern zusätzlich abgelehnte Flüchtlinge aus Österreich aufnehmen. Die Niederländer, die sich ebenfalls als „Umsetzer“ sehen, haben 2025 sogar schon eine „Absichtserklärung“ mit Uganda abgeschlossen. Dann hat man den Uganda-Plan aber nicht mehr weiter vorangetrieben. Nicht zuletzt wegen der immer autoritärer werdenden Regierung, die Oppositionelle verfolgt und Homosexualität mit lebenslanger Freiheitsstrafe und Todesstrafe ahndet.
Die „Umsetzer“ sind nach ergebnislosen Gesprächen mit dutzenden Ländern nun aber wieder zu Uganda zurückgekehrt. Die griechische Regierung will laut Medienberichten spätestens mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft 2027 mit dem Betrieb einer solchen Einrichtung beginnen. Das österreichische Innen- und Außenministerium zeigt sich zurückhaltender: Offenbar will man laufende Gespräche nicht torpedieren. Dem Vernehmen nach ist man mit Uganda als potentiellem Partner aber nur mäßig glücklich.
Uganda ist ein autoritär regiertes Land: In den letzten 10 Jahren bekamen 60 Prozent aller ugandischen Asylantragsteller:innen, die vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland geflohen sind, in Österreich einen Schutz- und Aufenthaltstitel. In allen EU-Mitgliedstaaten wurde allein in den letzten drei Jahren 800 Menschen aus Uganda Asyl gewährt.
Die von der österreichischen Asylbehörde verwendeten Informationen sprechen für sich:
In Return Hubs sollen Menschen gebracht werden, bei denen entschieden wurde, dass sie nicht in Österreich bleiben dürfen – beispielsweise, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde oder das Aufenthaltsrecht abgelaufen ist – und die das Land nicht verlassen haben. Eine Abschiebung ist manchmal nicht möglich, zum Beispiel wenn die Reisedokumente fehlen oder das Herkunftsland sich weigert, die Person aufzunehmen. Auch rechtliche Hindernisse können eine Abschiebung verhindern, beispielsweise wenn einer Person durch die Abschiebung Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Die Verordnung erfasst dabei grundsätzlich alle Drittstaatsangehörige, also alle Nicht-EU-Bürger:innen, die sich ohne Aufenthaltsrecht in der EU aufhalten.
Wie viele Menschen davon in Österreich betroffen sind, dazu gibt sich das Innenministerium äußerst zugeknöpft. Auf eine entsprechende Anfrage antwortet das Ministerium: „Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.“
Ein Blick in die einschlägigen Asyl- und Grundversorgungsstatistiken ermöglicht jedoch, zumindest eine Vorstellung von der Größenordnung zu bekommen. Tatsächlich endeten in den letzten zehn Jahren zwei von drei inhaltlichen Asylverfahren in Österreich mit der Erteilung eines Schutz- und Aufenthaltstitels. In etwa 120.000 Verfahren wurde seit 2015 kein Aufenthaltstitel gewährt. Erfahrungen zeigen, dass der Großteil der abgelehnten Personen Österreich binnen kürzester Zeit auch verlässt.
In manchen Fällen ist die Ausreise aber nicht möglich, entweder, weil die Herkunftsländer nicht kooperieren oder die Papiere fehlen. Die Anzahl der Personen, die nach Abschluss des Asylverfahrens Österreich nicht verlassen (können) und daher in der Grundversorgung bleiben, ist aber sehr gering und über den Lauf der letzten Jahre stark zurückgegangen. Zahlen vom August 2026 zeigen: Es sind aktuell gerade einmal 853 Personen.
Viele Betroffene leben jahrelang in einem rechtlichen und sozialen Schwebezustand: Sie können nicht abgeschoben werden, häufig erhalten sie aber auch keine stabile Aufenthaltsperspektive. In Österreich bedeutet das oft: eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt, geringe soziale Absicherung und große Hürden bei Wohnen und gesellschaftlicher Teilhabe.
Return Hubs beseitigen diese Probleme nicht. Die betroffenen Menschen werden vielmehr in einen weiteren Drittstaat gebracht, während die ursprünglichen Gründe, die eine Rückführung verhindern, bestehen bleiben.
Es braucht für die Rückführung dabei keine persönliche Verbindung zwischen den Geflüchteten und dem Aufnahmestaat. Menschen könnten daher in Länder gebracht werden, in denen sie nie gelebt haben und zu denen sie keinerlei Bezug haben.
Voraussetzung ist nur, dass der Drittstaat internationale Menschenrechtsstandards, das Völkerrecht und insbesondere das Refoulement-Verbot einhält. Die Abkommen müssen außerdem regeln, wer Verantwortung für die betroffenen Personen trägt. Sie müssen außerdem festlegen, wie ihre Unterbringung erfolgt und wie die Einhaltung der Vereinbarungen unabhängig kontrolliert wird.
Die Auslagerung der staatlichen Aufgaben und Verantwortung auf Drittstaaten erschwert häufig den Zugang zu Gerichten, Rechtsberatung und unabhängiger Kontrolle. Die EU-Grundrechteagentur FRA warnt deshalb ausdrücklich, die geplanten Return Hubs dürften keine rechtsfreien Räume werden:
„The planned return hubs cannot become rights-free zones.“
EU-Grundrechteagentur FRA
Nach Einschätzung der FRA wären Return Hubs nur unter strengen Voraussetzungen mit dem EU-Recht vereinbar. Dafür wären rechtlich verbindliche Abkommen nötig, individuelle Entscheidungen, unabhängige Menschenrechtskontrollen und wirksame Rechtsmittel.
Es wird nur schwer zu kontrollieren sein, ob diese Garantien alle umgesetzt werden, wenn sich die Einrichtungen außerhalb des europäischen Hoheitsgebiets befinden.
Dazu kommt: Hauptzweck eines derartigen Abkommens ist, dass die österreichischen Behörden mit der Abschiebung nach Uganda androhen können, wenn Personen ohne Aufenthaltsberechtigung Österreich nicht „freiwillig“ verlassen. Dieses Drohszenario entfaltet seine erpresserische Wirkung erst richtig, wenn im Drittstaat schlechte Bedingungen drohen.
Schlechte Aufenthaltsbedingungen helfen also, den Zweck der Rückführzentren zu erfüllen und bedrohen gleichzeitig das gesamte Drittstaatsmodell. Denn in der Theorie müssen die europäischen Staaten bei jeder Zwangsmaßnahme, die sie an einem Menschen ausüben, gewährleisten, dass diese Person nicht in der Folge einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt wird.
Im jüngsten Sparpaket der Bundesregierung gibt es kaum einen Bereich, bei dem nicht der Sparstift angesetzt wurde. Vor diesem Hintergrund ist es umso bemerkenswerter, dass die ÖVP im Innenministerium ein Extrabudget von 15 Millionen Euro unter dem Punkt „Vorbereitungsmaßnahmen Rückkehrzentren“ für die Jahre 2027/2028 dazubekommen hat.
Doch dabei wird es nicht bleiben. Die finanziellen Folgen sind nicht absehbar. Der sogenannte Ruanda-Deal kostete die britische Regierung rund 200.000 Euro pro Person, die italienische Regierung kalkulierte beim Albanien-Deal für Bau und fünf Jahre Betrieb mit mindestens 800 Millionen Euro.
Uganda ist darüber hinaus eines der wichtigsten Erstzufluchtsländer für Geflüchtete aus den Nachbarländern. Das autoritäre Regime hat sich in den letzten Jahren in seiner Verfolgung von Oppositionellen und in der Unterdrückung grundlegender Menschenrechte aber zusehends radikalisiert und ist kein verlässlicher Partner in Bezug auf die Auslagerung staatlicher Aufgaben und die Einhaltung des Folterverbots.
Im Bereich der Verhinderung von Migration sind intransparente Deals der EU-Staaten mit Diktatoren und autoritären Regimen wie Gaddafi und Erdogan nichts Neues: Um den Druck auf ausreisepflichtige Menschen erhöhen zu können wird von den EU-Staaten in Kauf genommen, sich selbst in Abhängigkeit von autoritären Regimen zu begeben. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Pakttreue davon abhängt, welchen Preis die EU-Staaten zu zahlen bereit sind.
Es ist nicht unrealistisch, dass einzelne Abschiebungen in ein derartiges Return Hub tatsächlich durchgeführt werden. Diese werden aber hauptsächlich der kommunikationstechnischen Verwertung dienen und nicht der Etablierung einer nachhaltigen Migrationsstrategie.
Dass überhaupt darüber diskutiert wird, in Europa abgelehnte Flüchtlinge in das Hauptzufluchtsland Afrikas abzuschieben, zeigt eine der bislang absurdesten Auswüchse der Migrationspanik in der Europäischen Union.
Die „Gruppe der Umsetzer“
Grundlage ist ein neues EU-Regelwerk, das aktuell für Schlagzeilen sorgt: Die EU-Rückführungsverordnung. Sie soll erstmals ein einheitliches Rückführungssystem für alle EU-Mitgliedstaaten schaffen. Sie erweitert die Befugnisse der Behörden. Und sie schafft erstmals ausdrücklich eine Rechtsgrundlage für Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union – sogenannte Return Hubs.
Anfang Juni 2026 einigten sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf den endgültigen Text. Dabei sollen Mitgliedstaaten Menschen ohne Aufenthaltsrecht künftig in Drittstaaten bringen können, bis sie in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden. Im Europäischen Parlament wurde die Verordnung vor allem mit den Stimmen konservativer, rechter und rechtsextremer Fraktionen beschlossen. Ausständig ist nur noch die formelle Zustimmung des Rates der Europäischen Union.
asylkoordinations-Sprecher Lukas Gahleitner-Gertz schreibt einmal im Monat die Kolumne "Asylfakt" für MOMENT.at. Dieser Beitrag erschien dort in leicht gekürzter Form am 19. August 2026.
Obwohl die neue EU-Rückführungsverordnung noch nicht endgültig beschlossen ist, arbeiten mehrere Mitgliedstaaten bereits an der Umsetzung von Return Hubs. Österreich gehört gemeinsam mit Deutschland, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland zu den Mitgliedstaaten, die dieses Modell vorantreiben. Völlig ironiebefreit nennen sie sich selbst die „Gruppe der Umsetzer“.
Diese Mitgliedstaaten haben vereinbart, dass sie die neue rechtliche Lage dafür nutzen wollen, dass staatliche Aufgaben aus der Europäischen Union in Drittstaaten verlagert werden. Konkret geht es dabei eben um die Unterbringung und möglicherweise auch die Inhaftierung während des Rückführungsverfahrens. Unbegleitete Minderjährige sollen nicht in Return Hubs überstellt werden.
Warum soll ein Rückkehrzentrum in Uganda entstehen?
Österreich möchte ein derartiges Return Hub am liebsten so weit entfernt wie möglich. Länder am Balkan - wie im Falle Italiens - kommen daher nicht infrage. Usbekistan hat in den Verhandlungen über ein neues Rücknahmeabkommen dankend abgelehnt. Im Dezember 2025 wurde bekannt, dass Österreichs Außenministerin Meinl-Reisinger (NEOS) auf einer Uganda-Reise angesprochen hat, dass Österreich abgelehnte Asylwerber:innen nach Uganda bringen will.
Uganda ist ein Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Und es ist das Land am afrikanischen Kontinent, das in den vergangenen Jahren die meisten Flüchtlinge aus den umliegenden Konflikten aufgenommen hat. Zugespitzt: Ein armes Land, das zehnmal so viele Flüchtlinge aufgenommen hat wie Österreich, wurde ausgewählt, um Österreich von seiner selbstausgerufenen „gesamtstaatlichen Notlage“ zu befreien. Der Plan: Uganda soll als Erstzufluchtsland nicht entlastet werden, sondern zusätzlich abgelehnte Flüchtlinge aus Österreich aufnehmen. Die Niederländer, die sich ebenfalls als „Umsetzer“ sehen, haben 2025 sogar schon eine „Absichtserklärung“ mit Uganda abgeschlossen. Dann hat man den Uganda-Plan aber nicht mehr weiter vorangetrieben. Nicht zuletzt wegen der immer autoritärer werdenden Regierung, die Oppositionelle verfolgt und Homosexualität mit lebenslanger Freiheitsstrafe und Todesstrafe ahndet.
Die „Umsetzer“ sind nach ergebnislosen Gesprächen mit dutzenden Ländern nun aber wieder zu Uganda zurückgekehrt. Die griechische Regierung will laut Medienberichten spätestens mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft 2027 mit dem Betrieb einer solchen Einrichtung beginnen. Das österreichische Innen- und Außenministerium zeigt sich zurückhaltender: Offenbar will man laufende Gespräche nicht torpedieren. Dem Vernehmen nach ist man mit Uganda als potentiellem Partner aber nur mäßig glücklich.
Uganda ist nicht sicher
Uganda ist ein autoritär regiertes Land: In den letzten 10 Jahren bekamen 60 Prozent aller ugandischen Asylantragsteller:innen, die vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland geflohen sind, in Österreich einen Schutz- und Aufenthaltstitel. In allen EU-Mitgliedstaaten wurde allein in den letzten drei Jahren 800 Menschen aus Uganda Asyl gewährt.
Die von der österreichischen Asylbehörde verwendeten Informationen sprechen für sich:
- „Die politische Lage bleibt angespannt, und es kann weiterhin zu Unruhen kommen. (…) Die Kriminalität in der Hauptstadt nimmt zu. Es kommt regelmäßig zu Taschendiebstählen, Einbrüchen und Raubüberfällen, manchmal auch mit Gewaltanwendung. Im ganzen Land und auch auf den Hauptverkehrsachsen kann es zu Überfällen mit Lösegeldforderungen kommen.“
- „Die Justiz leidet unter mangelnden Investitionen, Personalmangel, Einflussnahme durch die Exekutive und systemischer Korruption, was die Unabhängigkeit der Justiz untergräbt.“
- „Die Polizei nimmt regelmäßig willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor, obwohl es gesetzliche Schutzmaßnahmen gegen solche Praktiken gibt. Das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren wird auch durch lange Untersuchungshaft, unzureichenden Zugang zu Rechtsbeistand für Angeklagte und Korruption beeinträchtigt“
- „Es kommt zu willkürlicher staatlicher Gewalt, einschließlich Folter und Vorwürfen von Misshandlungen von Häftlingen, vor allem für die politische Opposition (FH 26.2.2025; vgl. USDOS 12.8.2025). Missbrauchsopfer identifizierten DIS-Mitarbeiter in mehreren Fällen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (USDOS 12.8.2025).“
Wer soll in die Return Hubs gebracht werden?
In Return Hubs sollen Menschen gebracht werden, bei denen entschieden wurde, dass sie nicht in Österreich bleiben dürfen – beispielsweise, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde oder das Aufenthaltsrecht abgelaufen ist – und die das Land nicht verlassen haben. Eine Abschiebung ist manchmal nicht möglich, zum Beispiel wenn die Reisedokumente fehlen oder das Herkunftsland sich weigert, die Person aufzunehmen. Auch rechtliche Hindernisse können eine Abschiebung verhindern, beispielsweise wenn einer Person durch die Abschiebung Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Die Verordnung erfasst dabei grundsätzlich alle Drittstaatsangehörige, also alle Nicht-EU-Bürger:innen, die sich ohne Aufenthaltsrecht in der EU aufhalten.
Wie viele Menschen davon in Österreich betroffen sind, dazu gibt sich das Innenministerium äußerst zugeknöpft. Auf eine entsprechende Anfrage antwortet das Ministerium: „Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.“
Ein Blick in die einschlägigen Asyl- und Grundversorgungsstatistiken ermöglicht jedoch, zumindest eine Vorstellung von der Größenordnung zu bekommen. Tatsächlich endeten in den letzten zehn Jahren zwei von drei inhaltlichen Asylverfahren in Österreich mit der Erteilung eines Schutz- und Aufenthaltstitels. In etwa 120.000 Verfahren wurde seit 2015 kein Aufenthaltstitel gewährt. Erfahrungen zeigen, dass der Großteil der abgelehnten Personen Österreich binnen kürzester Zeit auch verlässt.
In manchen Fällen ist die Ausreise aber nicht möglich, entweder, weil die Herkunftsländer nicht kooperieren oder die Papiere fehlen. Die Anzahl der Personen, die nach Abschluss des Asylverfahrens Österreich nicht verlassen (können) und daher in der Grundversorgung bleiben, ist aber sehr gering und über den Lauf der letzten Jahre stark zurückgegangen. Zahlen vom August 2026 zeigen: Es sind aktuell gerade einmal 853 Personen.
Rückführzentren lösen die Probleme nicht, sie schieben sie nur weg
Viele Betroffene leben jahrelang in einem rechtlichen und sozialen Schwebezustand: Sie können nicht abgeschoben werden, häufig erhalten sie aber auch keine stabile Aufenthaltsperspektive. In Österreich bedeutet das oft: eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt, geringe soziale Absicherung und große Hürden bei Wohnen und gesellschaftlicher Teilhabe.
Return Hubs beseitigen diese Probleme nicht. Die betroffenen Menschen werden vielmehr in einen weiteren Drittstaat gebracht, während die ursprünglichen Gründe, die eine Rückführung verhindern, bestehen bleiben.
Ein Kommunikationsspagat bis zum menschenrechtlichen Muskelriss
Es braucht für die Rückführung dabei keine persönliche Verbindung zwischen den Geflüchteten und dem Aufnahmestaat. Menschen könnten daher in Länder gebracht werden, in denen sie nie gelebt haben und zu denen sie keinerlei Bezug haben.
Voraussetzung ist nur, dass der Drittstaat internationale Menschenrechtsstandards, das Völkerrecht und insbesondere das Refoulement-Verbot einhält. Die Abkommen müssen außerdem regeln, wer Verantwortung für die betroffenen Personen trägt. Sie müssen außerdem festlegen, wie ihre Unterbringung erfolgt und wie die Einhaltung der Vereinbarungen unabhängig kontrolliert wird.
Die Auslagerung der staatlichen Aufgaben und Verantwortung auf Drittstaaten erschwert häufig den Zugang zu Gerichten, Rechtsberatung und unabhängiger Kontrolle. Die EU-Grundrechteagentur FRA warnt deshalb ausdrücklich, die geplanten Return Hubs dürften keine rechtsfreien Räume werden:
„The planned return hubs cannot become rights-free zones.“
EU-Grundrechteagentur FRA
Nach Einschätzung der FRA wären Return Hubs nur unter strengen Voraussetzungen mit dem EU-Recht vereinbar. Dafür wären rechtlich verbindliche Abkommen nötig, individuelle Entscheidungen, unabhängige Menschenrechtskontrollen und wirksame Rechtsmittel.
Es wird nur schwer zu kontrollieren sein, ob diese Garantien alle umgesetzt werden, wenn sich die Einrichtungen außerhalb des europäischen Hoheitsgebiets befinden.
Dazu kommt: Hauptzweck eines derartigen Abkommens ist, dass die österreichischen Behörden mit der Abschiebung nach Uganda androhen können, wenn Personen ohne Aufenthaltsberechtigung Österreich nicht „freiwillig“ verlassen. Dieses Drohszenario entfaltet seine erpresserische Wirkung erst richtig, wenn im Drittstaat schlechte Bedingungen drohen.
Schlechte Aufenthaltsbedingungen helfen also, den Zweck der Rückführzentren zu erfüllen und bedrohen gleichzeitig das gesamte Drittstaatsmodell. Denn in der Theorie müssen die europäischen Staaten bei jeder Zwangsmaßnahme, die sie an einem Menschen ausüben, gewährleisten, dass diese Person nicht in der Folge einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt wird.
15 Millionen Euro Extra-Budget werden nicht reichen
Im jüngsten Sparpaket der Bundesregierung gibt es kaum einen Bereich, bei dem nicht der Sparstift angesetzt wurde. Vor diesem Hintergrund ist es umso bemerkenswerter, dass die ÖVP im Innenministerium ein Extrabudget von 15 Millionen Euro unter dem Punkt „Vorbereitungsmaßnahmen Rückkehrzentren“ für die Jahre 2027/2028 dazubekommen hat.
Doch dabei wird es nicht bleiben. Die finanziellen Folgen sind nicht absehbar. Der sogenannte Ruanda-Deal kostete die britische Regierung rund 200.000 Euro pro Person, die italienische Regierung kalkulierte beim Albanien-Deal für Bau und fünf Jahre Betrieb mit mindestens 800 Millionen Euro.
Finger weg von der teuren Schnapsidee
Uganda ist darüber hinaus eines der wichtigsten Erstzufluchtsländer für Geflüchtete aus den Nachbarländern. Das autoritäre Regime hat sich in den letzten Jahren in seiner Verfolgung von Oppositionellen und in der Unterdrückung grundlegender Menschenrechte aber zusehends radikalisiert und ist kein verlässlicher Partner in Bezug auf die Auslagerung staatlicher Aufgaben und die Einhaltung des Folterverbots.
Im Bereich der Verhinderung von Migration sind intransparente Deals der EU-Staaten mit Diktatoren und autoritären Regimen wie Gaddafi und Erdogan nichts Neues: Um den Druck auf ausreisepflichtige Menschen erhöhen zu können wird von den EU-Staaten in Kauf genommen, sich selbst in Abhängigkeit von autoritären Regimen zu begeben. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Pakttreue davon abhängt, welchen Preis die EU-Staaten zu zahlen bereit sind.
Es ist nicht unrealistisch, dass einzelne Abschiebungen in ein derartiges Return Hub tatsächlich durchgeführt werden. Diese werden aber hauptsächlich der kommunikationstechnischen Verwertung dienen und nicht der Etablierung einer nachhaltigen Migrationsstrategie.
Dass überhaupt darüber diskutiert wird, in Europa abgelehnte Flüchtlinge in das Hauptzufluchtsland Afrikas abzuschieben, zeigt eine der bislang absurdesten Auswüchse der Migrationspanik in der Europäischen Union.








