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22.6.2026

Gemeinsame Erklärung: Keine Zusammenarbeit mit den Taliban!

Flugzeug im Landeanflug über Kabul.
Die EU verhandelt mit den Taliban über Abschiebungen nach Afghanistan. Allein in Deutschland sollen in Kürze sechs weitere Vertreter des islamistischen Taliban-Regimes ihre Posten an afghanischen Vertretungen antreten, um Abschiebungen zu erleichtern. Das Regime wird bis heute von keinem Staat außer Russland offiziell anerkannt. Wir, die afghanische und die europäische Zivilgesellschaft, verurteilen die Verhandlungen aufs Schärfste.

Gemeinsame Erklärung: Die afghanische und die europäische Zivilgesellschaft verurteilt die Zusammenarbeit der EU mit den Taliban bei Abschiebungen.


Wir, die unterzeichnenden Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter auch Organisationen der afghanischen Diaspora in ganz Europa, sind empört und zutiefst enttäuscht über Berichte, wonach die Europäische Union (EU) beabsichtigt, Vertreter der Taliban in Brüssel zu Gesprächen über Abschiebungen nach Afghanistan einzuladen.

Es sendet ein gefährliches und verheerendes Signal aus, Taliban-Vertretern die Türen zu öffnen, um über Abschiebungen zu diskutieren, während die Bevölkerung Afghanistans unter der Herrschaft der Taliban weiterhin eine der schwerwiegendsten Menschenrechts- und humanitären Krisen der Welt erdulden muss.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen die Taliban-Führung erlassen, und viele der Taliban-Führer stehen auf der Sanktionsliste der EU und der UNO. Die geplante Einladung untergräbt die Glaubwürdigkeit der EU, ihre Werte und ihr langjähriges Engagement für Menschenrechte, Demokratie, Rechenschaftspflicht und Völkerrecht.

Seit ihrer Machtübernahme im August 2021 haben die Taliban systematisch verfassungsrechtliche Schutzmechanismen abgebaut, Frauen und Mädchen aus dem öffentlichen Leben verdrängt, abweichende Meinungen gewaltsam unterdrückt und vieles mehr – und damit ein Regime der Diskriminierung und Angst errichtet. Zahlreiche Expert:innen der Vereinten Nationen und internationale Menschenrechtsorganisationen haben die Behandlung von Frauen und Mädchen durch die Taliban als eine potenzielle „Geschlechter-Apartheid“ bezeichnet.

Die fünf von der EU festgelegten Schlussfolgerungen zu Afghanistan, die jegliche Zusammenarbeit mit den Taliban ausdrücklich von der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Einhaltung der internationalen Verpflichtungen Afghanistans abhängig machen, sollten als Leitlinie für jede Zusammenarbeit mit den Taliban dienen. Eine Zusammenarbeit mit den Taliban bei Abschiebungen widerspricht nicht nur diesen Maßstäben, sondern missachtet auch die wiederholten Entschließungen des Europäischen Parlaments und dessen Forderungen nach einem prinzipienorientierten, rechtsbasierten Ansatz gegenüber Afghanistan.

In seiner jüngsten Entschließung (Mai 2026) bedauert das Parlament die geplante Einladung von Taliban-Vertretern nach Brüssel und fordert die Europäische Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, die Taliban nicht anzuerkennen und keine Normalisierung der Beziehungen anzustreben. Für Millionen von Afghan:innen, insbesondere afghanische Frauen und Mädchen, Menschenrechtsverteidiger:inne, Journalist:innen, Wissenschaftler:innen, Richter:innen, Künstler:innen, ehemalige Regierungsangestellte, ethnische und religiöse Minderheiten, LGBTQI+-Personen sowie diejenigen, die ins Exil gezwungen wurden, symbolisiert Brüssel die Verteidigung demokratischer Werte, der Menschenwürde, des internationalen Schutzes und der prinzipiellen Unterstützung der Menschenrechte, auch in Afghanistan.

Die EU hat eine entscheidende Rolle dabei gespielt, immer wieder Bedenken hinsichtlich der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan zu äußern. Sie unterstützt eine Reihe von Initiativen, darunter in jüngerer Zeit die Einrichtung eines unabhängigen Menschenrechtmonitoringmechanismus der Vereinten Nationen. Diese Bemühungen wurden sowohl von den Afghan:innen als auch von der internationalen Menschenrechtsgemeinschaft weithin gewürdigt. Die Entscheidung, Vertreter der Taliban in Brüssel zu empfangen, um über Abschiebungen zu beraten, untergräbt nun jegliches bisher aufgebautes Vertrauen.

Wir sind besonders besorgt darüber, dass diese Initiative offenbar mit Diskussionen über Abschiebungen nach Afghanistan in Verbindung steht. Angesichts der aktuellen Lage im Land sind solche Diskussionen äußerst unverantwortlich. Ein von den Taliban kontrolliertes Afghanistan kann nicht als sicher für Abschiebungen angesehen werden.

AfghanistanMehr als 90 % der vertriebenen Afghan:innen werden weiterhin von den Nachbarländern Afghanistans, insbesondere dem Iran und Pakistan, aufgenommen. Zwar gehören Afghan:innen nach wie vor zu der größten Gruppe, die in Europa Asyl suchen, doch ist ihre Zahl im Vergleich zur Vertreibung innerhalb der Region nach wie vor vergleichsweise gering. Auch die Zahl der in Europa ankommenden Afghan:innen ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen.

Obwohl afghanische Asylsuchende im Allgemeinen von relativ hohen Anerkennungsquoten profitieren (73,3 % in erster Instanz im Jahr 2025, wobei auch nationale Schutzformen berücksichtigt sind), sehen sie sich in den EU-Mitgliedstaaten weiterhin einer äußerst uneinheitlichen und ungleichen Behandlung ausgesetzt.

Die Anerkennungsquoten für afghanische Antragsteller reichen von bis zu 98 % in einigen Mitgliedstaaten bis zu unter 5 % in anderen, ohne dass es dafür eine glaubwürdige Erklärung gibt, die sich auf den Sachverhalt oder das Profil der betreffenden Fälle bezieht. Solche extremen Diskrepanzen deuten stark darauf hin, dass schutzbedürftige Afghan:innen nicht nach einheitlichen Standards und Schutzvorkehrungen in ganz Europa geprüft werden.

Schon vor der Machtübernahme durch die Taliban wurden ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Rechtmäßigkeit von Abschiebungen nach Afghanistan geäußert. Heute machen die sich verschlechternde Menschenrechtslage, das Fehlen wirksamen Rechtsschutzes, der Zusammenbruch institutioneller Schutzmechanismen sowie die anhaltenden Risiken von Verfolgung und Repressalien nur noch deutlicher, dass Afghanistan nicht als sicheres Rückkehrland angesehen werden kann.

Gerichte in ganz Europa haben in Anerkennung dieser Realitäten zu Recht eingegriffen, um Abschiebungen zu stoppen. Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, darunter das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR), haben die Staaten kürzlich aufgefordert, angesichts der gravierenden und anhaltenden Menschenrechtslage im Land unfreiwillige Rückführungen nach Afghanistan auszusetzen.

Die offizielle Einschätzung des UNHCR lautet, dass viele afghanische Asylsuchende internationalen Schutz benötigen werden. In Fällen, in denen festgestellt wird, dass Afghan:innen keinen Schutz benötigen, sollten europäische Länder rechtsbasierte und nachhaltige Alternativen priorisieren, darunter die Gewährung eines regulären Aufenthaltsstatus, den Zugang zu anderen Aufenthaltsrechten und andere Maßnahmen, die Würde, Stabilität und Schutz für Afghanen gewährleisten, die nicht sicher zurückkehren können.

Jeder Versuch der EU oder ihrer Mitgliedstaaten, Abschiebungsvereinbarungen mit den Taliban voranzutreiben, birgt die Gefahr eines Verstoßes gegen den Grundsatz des Non-Refoulement, einem Eckpfeiler des internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsrechts, der die Überstellung von Personen in Situationen verbietet, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder sonstiger schwerwiegender Schaden droht.

Die afghanische Zivilgesellschaft, insbesondere von afghanischen Frauen geführte Organisationen und Menschenrechtsverteidiger:innen, haben wiederholt (hier und hier) vor Maßnahmen gewarnt, die zur politischen Normalisierung der Taliban beitragen und gleichzeitig die Stimmen der Opfer und der von der Taliban-Herrschaft direkt Betroffenen ausschließen. Dennoch werden diejenigen, deren Zukunft und Sicherheit tiefgreifend betroffen sein werden, aus den laufenden Diskussionen ausgegrenzt. Das können wir nicht hinnehmen.


Wir fordern daher die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf:

  • alle geplanten Einladungen oder offiziellen Empfänge von Taliban-Vertretern in Brüssel unverzüglich zu überdenken und auszusetzen;
     
  • sicherzustellen, dass jegliches Engagement in Bezug auf Afghanistan streng an messbare und überprüfbare Verbesserungen der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Mädchen, geknüpft bleibt;
     
  • jegliche Kooperationsvereinbarungen abzulehnen, die unter den derzeitigen Bedingungen Abschiebungen nach Afghanistan erleichtern;
     
  • den Grundsatz der Nichtzurückweisung (non-refoulment) sowie die Verpflichtungen der EU gemäß dem internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsschutz uneingeschränkt zu wahren;
     
  • bei allen politischen Diskussionen über Afghanistan eine sinnvolle und strukturierte Konsultation mit der afghanischen Zivilgesellschaft, Frauenrechtsaktivist*innen, von Flüchtlingen geführten Organisationen und Menschenrechtsexpert*innen zu gewährleisten;
     
  • sichere Schutzwege für gefährdete Afghanen auszuweiten, einschließlich des Zugangs zu Asyl, Familienzusammenführung, humanitären Visa sowie Resettlement und humanitären Aufnahmeprogrammen
     
  • weiterhin unabhängige internationale Mechanismen zur Rechenschaftspflicht zu unterstützen, die Verstöße und mögliche internationale Verbrechen in Afghanistan dokumentieren;
     
  • sicherzustellen, dass die Afghanistan-Politik der EU weiterhin fest auf Menschenrechten, demokratischen Grundsätzen und Rechenschaftspflicht basiert und nicht auf Zielen der Abschreckung.


Unterzeichnende Organisationen:

Afghanistan LGBTIQ+ Organisation
Afghans Empowered.org
Africa Solidarity Centre Ireland (ASCI)
AFRICAN MEDIA ASSOCIATION MALTA
ARENE (Afghan Refugees Experts Network in Europe)
asylkoordination austria
AWO Bundesverband e.V.
Centre for Peace Studies
Churches´Commission for Migrants in Europe (CCME)
Ciré
Deutsch-Afghanische Freudschaftsgesellschaft Baaham e.V.
Diakonie Deutschland
Dutch Council for Refugees
European Council on Refugees and Exiles (ECRE)
Emmaus Europe
Empowerment For Her
Estonian Refugee Council
European Network of Migrant Women
European Network on Statelessness
European Women's Lobby
European-Global Civil Society Organization (EGCSO)
FARR, the Swedish Network of Refugee Support Groups
Federation of Protestant Churches in Italy
Female Fellows e.V
Finnish Refugee Advice Centre
Forum réfugiés
France terre d'asile
Fundacja Ocalenie
Gender Persecution in Afghanistan Accountability Working Group (GPWG)
Generation Outside Afghanistan .org
Greek Council for Refugees (GCR)
Greek Forum of Refugees
HIAS Greece
International Refugee Assistance Project (IRAP) Europe
Jesuit Refugee Service (JRS) Europe
KEIHAN Foundation
Melissa Network of Migrant Women in Greece
Migrant Women Hungary Association/ She4She
NANSEN (The Belgian Refugee Council)
NETWORK OF AFGHANISTAN DIASPORA ORGANISATIONS IN EUROPE (NADOE)
NOAS Foundation
Passerell
PIC - Legal Center for the Protection of Human Rights and the Environment
Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants - PICUM
Portuguese Refugee Council (CPR)
PRO ASYL
Rainbow Afghanistan
Red Acoge
Refugee Advisory Board
Refugee Support Aegean (RSA)
Renovar Mouraria
Safe Passage International
Schweizerische Flüchtlingshilfe (Swiss Refugee Council)
SOLIDAR
Symbiosis-Council of Europe School of Political Studies in Greece
UNIRE-APS
Vluchtelingenwerk Vlaanderen
ASB
 
Gemeinsame Erklärung auf Englisch und Französisch (weitere Übersetzungen in Arbeit!)

Kontakt und Information


Bild Sebastian Sperner mit Link zur Seite von Sebastian SpernerSebastian Sperner
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sperner@asyl.at

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