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23.8.2026

Keine Sommerpause bei BRASYL: Zwei Verfahren, an denen wir dran sind

Verfassungsgerichtshof
Bei BRASYL sind aktuell zwei Verfahren besonders im Fokus: Wir unterstützen die Anfechtung der Arbeitspflicht für Asylwerber:innen im Burgenland und wollen wissen, was hinter den Kulissen zu geplanten Return Hubs verhandelt wird. Weil wichtige Informationen unter Verschluss bleiben, klagen wir sie ein.

Sommer, Sonne, Sommerloch? Nicht ganz. Zumindest bei BRASYL ist keine Sommerpause angesagt.

Mit unserem Rechtshilfetopf BRASYL – Brandschutz Asyl arbeiten wir weiter daran, dass Grund- und Menschenrechte in der aktuellen Asylpolitik nicht unter die Räder kommen. Vieles davon passiert im Hintergrund: Wir koordinieren, vernetzen und unterstützen Verfahren dort, wo politische Maßnahmen rechtliche Grenzen überschreiten.

Über zwei aktuell laufende Verfahren wollen wir hier berichten.


1. Arbeitspflicht für Asylwerber:innen im Burgenland: Ab zum VfGH


Seit Juli 2025 gilt im Burgenland eine verpflichtende „gemeinnützige Tätigkeit“ für Asylwerber:innen in der Grundversorgung. Bis zu 30 Stunden pro Woche sollen Menschen arbeiten – für einen sogenannten Anerkennungsbeitrag von 1,60 Euro pro Stunde. Wer zweimal ablehnt, muss mit der Einstellung von Leistungen aus der Grundversorgung rechnen. Wir halten diese Regelung für rechtlich höchst problematisch. Deshalb unterstützen wir gemeinsam mit der Diakonie und Rechtsanwalt Ronald Frühwirth ein Verfahren, in dem die einschlägige Bestimmung des Burgenländischen Landesbetreuungsgesetzes mittels Individualantrag vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten wurde.


Warum die Arbeitspflicht rechtlich problematisch ist
 

Der Antrag stützt sich im Wesentlichen auf drei Punkte:

Verbot der Zwangsarbeit: Wer eine Arbeitsleistung nur deshalb erbringt, weil andernfalls existenzsichernde Leistungen entzogen werden, arbeitet nicht unbedingt freiwillig. Die Regelung wirft daher erhebliche Fragen im Hinblick auf das Verbot der Zwangsarbeit nach Art. 4 EMRK auf.

Menschenwürde und EU-Recht: Grundversorgung ist kein Geschenk, das gegen Wohlverhalten eingetauscht werden kann. Die EU-Aufnahmerichtlinie garantiert Asylwerber:innen einen Mindestschutz und einen menschenwürdigen Lebensstandard. Dieser darf nicht aus beliebigen Gründen entzogen werden. Nicht zuletzt gilt Art. 1 der EU-Grundrechtecharta: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Gleichheitsgrundsatz: Die Arbeitspflicht trifft ausschließlich Asylwerber:innen, nicht aber andere nach dem Burgenländischen Landesbetreuungsgesetz anspruchsberechtigte Gruppen. Auch für diese Ungleichbehandlung ist aus unserer Sicht keine sachliche Rechtfertigung erkennbar.

Jetzt ist der VfGH am Zug.


2. Return Hubs: BRASYL klagt Informationen ein


Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist derzeit die Informationsfreiheit. Wir versuchen genauer hinzuschauen, was die österreichische Regierung und europäische Institutionen im Bereich der Asylpolitik planen – und welche Informationen sie lieber nicht öffentlich machen wollen. Im Fokus stehen dabei die sogenannten Return Hubs: Einrichtungen außerhalb der EU, in die Menschen ohne Aufenthaltsrecht gebracht werden könnten, auch wenn sie zu dem betreffenden Drittstaat keinerlei persönliche Verbindung haben.

Wir halten diese Pläne für menschenrechtlich hochproblematisch. Sie drohen staatliche Verantwortung in Drittstaaten auszulagern und Menschen weiter weg von Gerichten, Rechtsberatung, Medien und zivilgesellschaftlicher Kontrolle zu bringen. Deshalb haben wir Informationsbegehren zu den österreichischen und europäischen Planungen eingebracht. Die zuständigen Institutionen wollen wesentliche Informationen allerdings nicht herausgeben.

Das akzeptieren wir nicht einfach. In einem Verfahren rund um diese Planungen haben wir mittlerweile das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) angerufen. Auch in einem weiteren Informationsfreiheitsverfahren zu einem anderen asylpolitisch relevanten Thema sind wir bereits vor das BVwG gezogen.

Denn wenn hinter verschlossenen Türen Projekte geplant werden, die massiv in die Rechte geflüchteter Menschen eingreifen können, hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, was dort passiert. Das gilt umso mehr, wenn dafür öffentliche Gelder in Projekte fließen sollen, die wir menschenrechtlich für brandgefährlich halten.

Grundrechte brauchen Kontrolle. Und Kontrolle braucht Information.


BRASYL: Rechtshilfe für Grund- und Menschenrechte


Wir bleiben dran. Vor dem VfGH, vor dem BVwG und bei einigen weiteren Baustellen, über die wir demnächst genauer berichten werden.

Diese beiden Verfahren zeigen, wofür BRASYL da ist: Wir wollen nicht bei politischer Kritik stehen bleiben, sondern nutzen rechtliche Möglichkeiten, um problematische Maßnahmen überprüfen zu lassen, Informationen ans Licht zu bringen und Grund- und Menschenrechte konkret zu verteidigen.

Das braucht Zeit, juristische Expertise und Geld. Genau dafür gibt es BRASYL. Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, rechtliche Gegenwehr dort zu ermöglichen, wo einzelne Betroffene und Beratungsorganisationen die Kosten nicht alleine tragen können.

Helfen Sie uns, aus politischer Kritik rechtliche Gegenwehr zu machen. Unterstützen Sie BRASYL mit Ihrer Spende.

Danke für Ihre Unterstützung und Solidarität!
 
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Kontakt und Information


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